Logbuch
WAS GESCHRIEBEN STEHT.
„Es begab sich aber zu der Zeit, dass ein Gebot von dem Kaiser Augustus ausging, dass alle Welt…“ Zum großen Stolz meiner Frau Mutter wusste ich als Knabe die WEIHNACHTSGESCHICHTE auswendig daher zu sagen. In kurzen Hosen stand ich vor dem geschmückten Baum und rezitierte die Luther-Übersetzung des Lukas-Evangeliums. „Woher hat der Junge das?“
Ich war seitens meiner Eltern keinem religiösen Eifer ausgesetzt. Die Mutter katholisch und der Vater Spross der „Versammlung“, nämlich ostpreußischer Protestanten, waren die beiden Heiratswilligen übereingekommen, sich kirchlich auf der Mitte zu treffen; man wurde evangelisch. Ich wurde daher wie von selbst Katechumene und Konfirmand in der Kirche Luthers. Erwartet wurde von mir zuhause im Religiösen eigentlich nichts, aber ich galt irgendwann als „bibelfest“.
Das meint jene Rechthaberei von Schriftgelehrten, die ihr Halbwissen mit allerlei Zitaten zu tarnen wissen. Sie sind streitsüchtig und heben immer an mit: „Es steht geschrieben…“ Der lapidare Spruch des Zitats wird geadelt, indem man mit dem Habitus des Pharisäers die Bibelstelle anzuführen weiß. Das ist schon übel, wenn es um das Neue Testament geht; aus den philologischen Urgründen des Alten Testaments tauchen ganz kryptische Dinge auf. Es herrscht der Geist der Unduldsamkeit und der strafbewehrte Wille zur Belehrung.
Diese Schlaumeierei der Idioten feiert bei den Evangelikalen in der USA Urstände. Bei deren Übungen zur Laienexegese muss der Nazarener an sich halten; da bin ich sicher. Das gleiche Halbwissen höre ich in der predigenden Anwendung des Koran. Patriarchalische Herrschaft. Wie die Juden es mit dem Talmud halten, weiß ich nicht, ich fürchte aber das gleiche Elend. Das ist ja das Übel mit all den Schriftgelehrten, dass sie nicht gelehrt sind.
Bei modernen Berufen leiden insbesondere die Juristen an dieser Manie der Zitation, am schlimmsten jene, die gar keine sind: Politiker mit dem Völkerrecht oder dem Grundgesetz unter dem Arm. Wer könnte Frau Roth oder Herrn Hofbauer von den Grünen mal erklären, dass das GG eine Verfassung ist, die die Rechte des Staates beschränkt, aber eben keine Maßregel für den sozialen Umgang? Anmerkung: Wenn jetzt jemand „Lüth-Urteil“ sagt, sofort erschießen.
Wo waren wir? Bei der peinlichen Buchstabentreue des Pharisäers, dem liberalen Geist der alten Schriften und dem verbindlichen Gebot der „sprezzatura“. Entspannt Euch. Der Herr, der Euch da heute geboren wird, war kein Rechthaber.
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DER TITAN UND DIE POMMES.
Zu berichten ist von einem Abend mit Daniel Barenboim und Martha Argerich in der Berliner Philharmonie; es gab Beethoven (grandios, ironisch und keck) und leider auch Brahms (über den Rheingau, wie immer ein Langweiler). Ein Erlebnis von großer Kraft.
Das Haus feiert das über achtzigjährige Paar; man kennt sich aus früher Jugend aus Kreisen jüdischer Migranten in Argentinien. Eine großartige Pianistin, die Argerich, wie die klavierspielenden Wunderkinder Barenboim und Beethoven. Lassen wir die notorischen Mäkeleien an Brahms mal beiseite: Das Konzert hatte eine hohe Würde in der zarten Zerbrechlichkeit, die das hohe Lebensalter bedingt. Die Philharmoniker zudem ausgezeichnet wie immer (eine sehr schöne Cellistin fällt mir als neu auf; hoch konzentriertes Spiel).
Barenboim ist eben auch politisch eine Ikone. Er steht für ein west-östliches Orchester, in dem israelische und palästinensische wie andere arabische Musiker zusammen spielen. Das ist der Sinn des Musizierens, man konzertiert. Barenboim war im Sinne der Aufklärung sehr oft sehr mutig, sprich politisch nicht korrekt. Der stehende Beifall wollte gestern Abend nicht enden. Ein Lebenswerk wurde geehrt.
Barenboim ist auch Berlin. Ich traf ihn kürzlich in Dahlem vor einem Take-Away-Imbiss und will meine Wertschätzung in einem kleinen Gespräch zum Ausdruck bringen, biete ihm also die Hand. Bevor ich anheben kann: Ein geneigtes Lächeln, er hebt die Plastiktüte mit dem Alupäckchen hoch. „Die Pommes werden kalt…“, sagt er, sich entschuldigend und geht weiter. Ich mag diese Bescheidenheit der wirklichen Genies.
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LEIDKULTUR.
Der Begriff einer leitenden Kultur löst Kontroversen aus; daran ist ja zunächst nichts schlechtes. Angeblich gibt es nämlich einen Mangel an „leadership“, wie die Meinungsführer im Personalwesen sagen. Zu wenig Führer? Echt? Na, wenn das der Führer wüsste.
Beginnen wir mit der Religionsfreiheit: Das ist die Freiheit von der Religion, nicht die Freiheit der Religiösen zu Übergriffen. Wenn eine solche Vorstellung davon, dass Glaubensfragen eine reine Privatangelegenheit sind, Sinn macht, muss sie für alle Religionen gleichermaßen gelten. Ja, auch für die christlichen. Exempel: In Amtsstuben oder Schulklassen gehören keine Golgathakreuze.
Und natürlich gehört der Weihnachtsbaum nicht zur Leitkultur, insofern man darunter eine Regulierung des öffentlichen Lebens versteht. Baum darf, muss aber nicht. Wie die Ostereier sind lamettabehangene Tannen keine Verfassungsinstitute. Jedes Brauchtum hat jedes Recht, solange nicht die Rechte anderer dadurch massiv beeinträchtigt werden. Etwas nicht mögen oder sich beleidigt fühlen, das ist keine massive Beeinträchtigung, klar?
Aber man redet gegen Windmühlen, wenn Neid, Missgunst und Hass das soziale Klima bestimmen. Muss nicht das „positive Recht“ reichen? Taugen Gesetze dazu? Kann die Justiz Frieden stiften? Dann reichte ja die Maxime, dass alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten. Das mag im Staatlichen als Prinzip genügen, im Sozialen ist das zu knapp.
Das Recht auf Privatheit; hier liegt möglicherweise der Kern. Was geht den Nachbarn nichts an, schon gar nicht den Staat? Wann endet die Schulpflicht? Und haben das auch die Öffentlich-Rechtlichen Medien verstanden? Und die Missionare aller Religionen, auch der politischen? Schon ein Leid mit der Leitkultur.
Das Selbstbestimmungsrecht des Individuums, das ist doch ein Konzept. Und die soziale Weisheit, dass starke Zäune gute Nachbarn machen. Schließlich „sprezzatura“ für alle. Verbindlich. Was das ist, das kriegen wir aber erst später.
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LONDON CALLING.
Als lose Studenten pflegten wir über den Inlandsgeheimdienst der Bundesrepublik zu scherzen, indem wir eine damals gängige Werbung für Antikonzeptiva („Pariser“) zitierten: „Verfassungsschutz, drei Stück, eine Mark.“ Das war nicht ganz ungefährlich, da die Regierung gegen 1970 dazu übergegangen war, den akademischen Diskussionsraum dahingehend zu verengen, dass „Verfassungsfeinden“ damit gedroht wurde, sie sich mehr in den Staatsdienst zu lassen. Gemeint waren vor allem Lehrer und davon Linke.
Wie immer bei staatlichen Maßnahmen waren nicht die politischen Motive das eigentliche Problem, sondern die Behördenpraxis. Man hat damals die Herren Beamten etwas vornehmen lassen, dass Carl Schmitt eine „innerstaatliche Feinderklärung“ genannt hat; das ist definitionsgemäß ein staatlicher Akt von erheblichem ordnungspolitischen Gewicht. Es wurden 3,5 Millionen Bürger auf Staatsloyalität geprüft und ganze 260 aus dem Staatsdienst entlassen. Ein Hornberger Schießen. Der innenpolitische Kollateralschaden war erheblich.
Das zur Kontrolle des Inlandsgeheimdienstes aufgeforderte Verfassungsgericht hat sich bei dem Versuch des Parteienverbotes der faschistoiden NPD so wenig von der inneren Qualität der Schriftsätze der Herren Schlapphüte überzeugt gezeigt, dass es dem Verbotsantrag nicht entsprach. Man darf also skeptisch sein; vielleicht muss man es sogar. Ich lese in der London Book Review eine englische Rezension zu einem deutschsprachigen Buch zum Verfassungsschutz; sehr selten so was. Der Rezensent ist ein deutscher Soziologe untadeligen Rufes.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz sei eine strikt weisungsgebundene Behörde unter politischer Führung durch die Innenministerin, noch weit stärker instrumentalisiert als dies für die Staatsanwaltschaften gelte, liest das englische Publikum. Und jetzt kommt es: „It has extended its responsibilities from the observation of subversive activities to their prevention.“ Es werde „nudging“ getrieben; immer schon, mal nach links, mal nach rechts, welcher Partei gerade das Amt gehöre.
Was ist dabei der demokratische Paradigmenbruch? Es gehe nicht nur um „repression of incorrect speech“, sondern inzwischen auch um „promotion and rewarding of correct speech“. Dazu werde Steuergeld ausgegeben, eben für die Beförderung und Belohnung gewünschter Meinung. Nennt sich Kampf gegen Rechts. „Ideologische Staatsapparate“ tarnen sich als gemeinwohlorientierter Journalismus und gehen freizügig mit Staatsknete um. CORRECTIV wird genannt.
Ich bin mir jetzt aber nicht sicher, ob Nancy Faeser, die zuständige Ministerin, eine Erwähnung dessen überhaupt wünscht; es könnte ja sein, das die „Demokratieförderung“ (neuerdings eine gesetzliche Vorschrift) in Frage steht. Insofern war es klug, die Kritik dessen wie schon früher in London zu publizieren; sicher ist sicher. Ironie aus.