Logbuch

UNVOREINGENOMMEN.

Vieles im Englischen geht auch der deutschen Zunge glatt; einiges fällt aber schwerer, Zungenbrecher. So die Tugend der „impartiality“. Das ist nicht, was hier in Debatten „ausgewogen“ meint. Der Reihe nach.

Ein „ausgewogenes“ Meinungsbild bemüht die Vorstellung der Mitte, also eine Balance der Kaufmannswaage, die Justizia hochhält. Dazu sollen beide Seiten gehört worden sein. Die hier propagierte Temperatur ist die des Lauwarmen. Die Annahme eines mittleren Glück unterstellt aber, dass es ein Kontinuum zwischen zwei Polen gibt, auf dem man mit dem Finger brav hin und her fahren könne. Diese Annahme ist nicht unvoreingenommen.

Zwischen Täter und Opfer eines schreienden Unrechts, etwa einer Vergewaltigung, gibt es keine lauwarme Mitte, in der die Weisheit schlummert. Wie will man „ausgewogen“ würdigen, dass eine Dreijährige, Weise zumal, eine auszutauschende Geisel sei? Man kann sich wg. Ausgewogenheit nicht des Rechts auf rigorose Urteile berauben lassen.

Die historische BBC-Tugend der „impartiality“ spricht nicht vom abschließenden Tenor der publizistischen Bewertung, sondern der Einstellung des Betrachters. Unvoreingenommen soll er sein. Sagen, was ist. Es geht dabei nicht um Wahrheiten, die der einen Seite oder die der anderen. Bevor sich an der Wahrheitsfrage die Philosophen die Arme brechen, will der Historiker wissen, was wirklich geschehen ist.

Ich lese eine unvoreingenommene Analyse des jüngsten Nahostkonflikts und werde mit Beispielen beschäftigt, wie sich dazumalen die Franzosen als Kolonialmacht in Algerien verhalten haben; nicht klug nämlich. Die Frage danach, was ist, hat Wurzeln, die danach fragen, was war. Wirklichkeiten. Nun könnte eben das zu etwas führen, was neudeutsch „Kontextualisierung“ heißt; sprich der Mischtemperatur des Lauen.

Es bleibt bei dem Recht des rigorosen Urteils, gegen jedermann.

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HERRCHEN & FRAUCHEN.

Zum Verhältnis von Herr und Knecht hat der große Philosoph Hegel alles gesagt, was zu sagen ist. Nicht rechnen konnte er mit den Merkwürdigkeiten, wenn sich Verkleinerungsformen einschleichen. Ein Bericht aus der Alltagskultur.

Hunde werden in Kinderwägen durch die Promenade geschoben. Nicht in dazu missbrauchten alten Gefährten, nein, eigens angeschafften Karren, vierrädrig, mit Sichtfenster für den chauffierten Köter. Das ist unzweifelhaft pervers.

Zuerst sah ich es als Rucksack: ein Haustier-Tournister. Die Dame stand vor mir an der Kasse und so ein Puffpudel knurrt mich von ihrem Rücken her an. Das Vieh lässt sich tragen. Dann sah ich es auf dem Weihnachtsmarkt in Buggies, regelrechten Pet-Vehikel. Das Tier vollbringt seinen Ausgang getragen, sprich geschoben. Im eigenen Kinderwagen. Das Haustier als Kindersatz. Ekelhaft.

Wir sind in der Welt der Leckerli, noch so ein Deminuativ. War die alte Lehre, dass der Köter körperlich den Ausgang brauche, so ist die neue, dass das Hundchen sich zu verlustifizieren gedenkt und gefahren wird. Der Tugend-Terror des Terriers. Darauf ein Leckerli. Spätrömische Dekadenz.

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MONEY NEVER FUNNY.

„When in Rome, do as the Romans do!“ So lautet eine polyglotte Reiseempfehlung amerikanischer Zunge. Ich folge ihr, um nicht aufzufallen; wenn auch mit geringem Erfolg.

Im Café Wien in Wernigerode (Harz) ist Geschichte präsent. Der Laden stammt aus dem 16. Jahrhundert, als Posamentier- und Putzgeschäft gegründet, und seitdem in der Hand örtlicher Konditoren, einige Jahre durch das Regime der HO geschliffen, aber noch in Takt. Den Gast begrüßt ein Schild mit dem Hinweis, dass er vom Personal platziert werde. Der DDR-Charme des Harz, wo er Sperrgebietiet, weil Grenze zum Klassenfeind, war.

Der Gast am Nachbartisch reißt beim Bezahlen einen Witz, den die Bedienung komisch finden muß, da sie herzlich lacht. Er fragt, auf die Rechnung starrend: „Ist das Zloty oder Westmark?“ Die Kellnerin lacht echt. Ich verstehe es nicht mal. Aber, da man in Rom es so machen soll, wie die Römer, merke ich mir den.

Als mein Zettel für vier Fiaker (am Ort gesüßter Kaffee mit Kirschwasser und Sahnehäubchen zu 5€ das Stück) kommt , gucke ich auf den Zettel und frage das mit den Zloty oder der Westmark. Der junge Mann schaut mich fassungslos an und sagt in leicht gebrochenem Deutsch: „Karte oder bar!“ Ich schaue ihn an. Er kommt aus dem Indischen und lächelt mich mit der stets freundlichen Gnadenlosigkeit von indischen Geschäftsleuten an, wenn es um Geld geht.

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LONDON CALLING.

Als lose Studenten pflegten wir über den Inlandsgeheimdienst der Bundesrepublik zu scherzen, indem wir eine damals gängige Werbung für Antikonzeptiva („Pariser“) zitierten: „Verfassungsschutz, drei Stück, eine Mark.“ Das war nicht ganz ungefährlich, da die Regierung gegen 1970 dazu übergegangen war, den akademischen Diskussionsraum dahingehend zu verengen, dass „Verfassungsfeinden“ damit gedroht wurde, sie sich mehr in den Staatsdienst zu lassen. Gemeint waren vor allem Lehrer und davon Linke.

Wie immer bei staatlichen Maßnahmen waren nicht die politischen Motive das eigentliche Problem, sondern die Behördenpraxis. Man hat damals die Herren Beamten etwas vornehmen lassen, dass Carl Schmitt eine „innerstaatliche Feinderklärung“ genannt hat; das ist definitionsgemäß ein staatlicher Akt von erheblichem ordnungspolitischen Gewicht. Es wurden 3,5 Millionen Bürger auf Staatsloyalität geprüft und ganze 260 aus dem Staatsdienst entlassen. Ein Hornberger Schießen. Der innenpolitische Kollateralschaden war erheblich.

Das zur Kontrolle des Inlandsgeheimdienstes aufgeforderte Verfassungsgericht hat sich bei dem Versuch des Parteienverbotes der faschistoiden NPD so wenig von der inneren Qualität der Schriftsätze der Herren Schlapphüte überzeugt gezeigt, dass es dem Verbotsantrag nicht entsprach. Man darf also skeptisch sein; vielleicht muss man es sogar. Ich lese in der London Book Review eine englische Rezension zu einem deutschsprachigen Buch zum Verfassungsschutz; sehr selten so was. Der Rezensent ist ein deutscher Soziologe untadeligen Rufes.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz sei eine strikt weisungsgebundene Behörde unter politischer Führung durch die Innenministerin, noch weit stärker instrumentalisiert als dies für die Staatsanwaltschaften gelte, liest das englische Publikum. Und jetzt kommt es: „It has extended its responsibilities from the observation of subversive activities to their prevention.“ Es werde „nudging“ getrieben; immer schon, mal nach links, mal nach rechts, welcher Partei gerade das Amt gehöre.

Was ist dabei der demokratische Paradigmenbruch? Es gehe nicht nur um „repression of incorrect speech“, sondern inzwischen auch um „promotion and rewarding of correct speech“. Dazu werde Steuergeld ausgegeben, eben für die Beförderung und Belohnung gewünschter Meinung. Nennt sich Kampf gegen Rechts. „Ideologische Staatsapparate“ tarnen sich als gemeinwohlorientierter Journalismus und gehen freizügig mit Staatsknete um. CORRECTIV wird genannt.

Ich bin mir jetzt aber nicht sicher, ob Nancy Faeser, die zuständige Ministerin, eine Erwähnung dessen überhaupt wünscht; es könnte ja sein, das die „Demokratieförderung“ (neuerdings eine gesetzliche Vorschrift) in Frage steht. Insofern war es klug, die Kritik dessen wie schon früher in London zu publizieren; sicher ist sicher. Ironie aus.