Logbuch

SO NETT.

So nett, das Sonett. Eine Gedichtform, nicht ganz einfach. Erst zwei Strophen als Vierzeiler, dann zwei Strophen als Dreizeiler, Quartett und Terzett genannt. Die Endreime sind kompliziert angeordnet, zum Beispiel zunächst ABBA ABBA (umarmender Reim) und dann CDE DEC. Kann nicht jeder. Goethe und Shakespeare mal außen vor. Tja, das Sonett in Jamben (ein Versmaß), da bin ich endgültig überfordert. Jetzt aber mal Butter bei die Fische:

„Als wir zerfielen einst in DU und ICH / Und unsere Betten standen HIER und DORT / Ernannten wir ein unauffällig Wort / Das sollte heißen: ich berühre dich. // Es scheint: solch Redens Freude sei gering / Doch wenigstens wurd „sie“ so unverletzlich / Und aufgespart wie ein gepfändet Ding. // Blieb zugeeignet und wurd doch entzogen / War nicht zu brauchen und war doch vorhanden / War wohl nicht da, doch wenigstens nicht fort //Und wenn um uns die fremden Leute standen / Gebrauchten wir geläufig dieses Wort / Und wussten gleich: wir waren uns gewogen.“

Des besonderen Bezuges wegen ist dies Gedicht nicht zum Schulgebrauch geeignet, auch nicht im sogenannten „Home Schooling“; davor rettet auch nicht der Hinweis auf den „anerkannten“ Dichter (Hochliteratur). Es ist der aus Augsburg stammende Berthold Eugen („Aigihn“) Brecht, den die Nazis über die Welt vertrieben. Daher viele unfreiwillige Trennungen, einige vielleicht willentlich, aber halbherzig; siehe oben.

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STRIPTÖSE.

Seltener Fund im Archiv: „Gedanken eines Revuemädchens während des Entkleidungsaktes“ Ein INNERER MONOLG von Bertolt Brecht, 1928, nach Besuch des „Chien Jaune“ am Nollendorfplatz. Geht so: „Mein Los ist es, auf dieser queren Erde / Der Kunst zu dienen als die letzte Magd / Auf dass den Herrn ein Glück bescheret werde / Doch wenn ihr fragt // Was ich wohl fühle, wenn ich mich entblöße / In schönen schlauen Griffen und des Lichts / Der goldenen Lampen teilhaft, als Striptöse / Antworte ich: nichts. / Es geht auf Zwölf. Ich komm zu spät zum Bus. /// Halbvoll: Am Samstag! Heut wird‘s wieder zwölfe. / Mehr Lächeln. Diese Luft ist ein Skandal. / Halt‘s Maul da vorn, ich zeig sie dir schon. Wölfe!“ So geht das Gedicht des Großen BB. Woher ich weiß, wo Brecht war, bevor er dies in sein Notizbuch schrieb? Nun, das Chien Jaune war in Berlin ein Begriff. In den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts. Und in der letzten Strophe des Gedichts heißt es: „Den Hintern aber zeig ich heut nicht. // Das Essen / Im Gelben Hund ist so, dass man‘s erbricht.“ Das mit „erbricht“ ist auch dem Endreim auf „nicht“ geschuldet, vermute ich. Aber Belegschaftsessen, schon immer ein Problem in der Gastronomie; soll selbst in Spitzenrestaurants und Sternehotels miserabel sein. Dazu gibt es sicher manchen inneren Monolog, der es nicht in die Weltliteratur geschafft hat.

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VARIA.

Was ist unnützes Wissen? Das ist die Königsdisziplin des Gentleman. Etwa: Was ist der Snack, sprich das eigentliche Stammessen, in HARRYS BAR in PARIS in der Rue Daunou? Nein, keine Nüsse oder gar Erdnüsse oder gar ungeschälte Erdnüsse. Kein asiatisches Salzgebäck oder gar Laugenbrezel. Auf einem Dessertteller in kleine Happen geschnittene Wiener Würstchen mit Zahnstochern.

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LONDON CALLING.

Als lose Studenten pflegten wir über den Inlandsgeheimdienst der Bundesrepublik zu scherzen, indem wir eine damals gängige Werbung für Antikonzeptiva („Pariser“) zitierten: „Verfassungsschutz, drei Stück, eine Mark.“ Das war nicht ganz ungefährlich, da die Regierung gegen 1970 dazu übergegangen war, den akademischen Diskussionsraum dahingehend zu verengen, dass „Verfassungsfeinden“ damit gedroht wurde, sie sich mehr in den Staatsdienst zu lassen. Gemeint waren vor allem Lehrer und davon Linke.

Wie immer bei staatlichen Maßnahmen waren nicht die politischen Motive das eigentliche Problem, sondern die Behördenpraxis. Man hat damals die Herren Beamten etwas vornehmen lassen, dass Carl Schmitt eine „innerstaatliche Feinderklärung“ genannt hat; das ist definitionsgemäß ein staatlicher Akt von erheblichem ordnungspolitischen Gewicht. Es wurden 3,5 Millionen Bürger auf Staatsloyalität geprüft und ganze 260 aus dem Staatsdienst entlassen. Ein Hornberger Schießen. Der innenpolitische Kollateralschaden war erheblich.

Das zur Kontrolle des Inlandsgeheimdienstes aufgeforderte Verfassungsgericht hat sich bei dem Versuch des Parteienverbotes der faschistoiden NPD so wenig von der inneren Qualität der Schriftsätze der Herren Schlapphüte überzeugt gezeigt, dass es dem Verbotsantrag nicht entsprach. Man darf also skeptisch sein; vielleicht muss man es sogar. Ich lese in der London Book Review eine englische Rezension zu einem deutschsprachigen Buch zum Verfassungsschutz; sehr selten so was. Der Rezensent ist ein deutscher Soziologe untadeligen Rufes.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz sei eine strikt weisungsgebundene Behörde unter politischer Führung durch die Innenministerin, noch weit stärker instrumentalisiert als dies für die Staatsanwaltschaften gelte, liest das englische Publikum. Und jetzt kommt es: „It has extended its responsibilities from the observation of subversive activities to their prevention.“ Es werde „nudging“ getrieben; immer schon, mal nach links, mal nach rechts, welcher Partei gerade das Amt gehöre.

Was ist dabei der demokratische Paradigmenbruch? Es gehe nicht nur um „repression of incorrect speech“, sondern inzwischen auch um „promotion and rewarding of correct speech“. Dazu werde Steuergeld ausgegeben, eben für die Beförderung und Belohnung gewünschter Meinung. Nennt sich Kampf gegen Rechts. „Ideologische Staatsapparate“ tarnen sich als gemeinwohlorientierter Journalismus und gehen freizügig mit Staatsknete um. CORRECTIV wird genannt.

Ich bin mir jetzt aber nicht sicher, ob Nancy Faeser, die zuständige Ministerin, eine Erwähnung dessen überhaupt wünscht; es könnte ja sein, das die „Demokratieförderung“ (neuerdings eine gesetzliche Vorschrift) in Frage steht. Insofern war es klug, die Kritik dessen wie schon früher in London zu publizieren; sicher ist sicher. Ironie aus.