Logbuch
Der BILD-Chef strauchelt. Da handeln seine Kollegen bei anderen Blättern nach dem Motto: „Strauchelnde nicht stützen, sondern stoßen!“ So zynisch ist JOURNALISMUS. Ich will jetzt erwähnen, dass ich Julian R. was schulde. Er hat mein komplettes Uni-Seminar zu sich in die Redaktion eingeladen und uns sehr zuvorkommend behandelt. Ein BILDUNGSERLEBNIS für die Studentinnen und Studenten; hätte er nicht gemusst, hat er aber gemacht. Klasse! Nach dem Termin im Treppenhaus bittet er drei Kommilitoninnen, die den dort rumpelnden Paternoster zu meiden suchen, zu sich in die Aufzugskabine. Ich scherze noch, dass ich schon immer mal mit dem SPRINGER-Aufzug nach unten wollte (ein „in-joke“), als er die mitreisenden Damen ermuntert, sich bei ihm um ein Praktikum zu bewerben. Und ich denke: „Loses Mundwerk, gefällt mir, nicht schlecht!“ Die Episode war nett und ohne jede Peinlichkeit; ich war ja dabei. Aber, denke ich heute, mit den Augen des Teufels betrachtet... Mir imponiert nicht, wie zurzeit die Kollegen des BOULEVARD-CHEFS aus anderen Redaktionen ihn, den Strauchelnden, noch stoßen. Und dann erinnere ich mich noch an einen Abend im BORCHARDT, als er mit dem amtierenden Bundesaußenminister am Nachbartisch saß und es nicht er war, der devot die Demutsgesten absonderte. Heiko, genannt DER ANZUG, versuchte sich darin. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Übrigens war die Presseerklärung von SPRINGER zur Suspendierung des Julian R. von EDDA FELS herausgegeben; eine geschätzte Kollegin meiner Profession, eine Pressesprecherin, die auf diesem Stuhl bei Springer mindestens zwanzig, wenn nicht fünfundzwanzig Jahre sitzen muss. Fels in der Brandung.
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GEBURTSTAG.
Eigentlich müsste die Wiederkehr des Tages der Geburt der Mutter zur Ehre gereichen, nicht dem Kind. Sie hieß Anneliese und war eine herzensgute Frau; später für den Heranwachsenden auch mal eine Nervensäge. Also: am 13. in den Iden des März 1952 wurde der örtliche Knappschaftsarzt, ein Dr. Steinhäuser aus Oberhausen-Buschhausen, von der Hebamme verlangt durch den eilends radfahrenden Kindsvater nächtens zu einer komplikativen Hausgeburt gebeten, ging dann doch gut; seitdem bin ich, man ahnt es, dabei. Ihr sei Dank.
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VOR GOTT.
So soll unsere Verfassung gefasst sein, sprich das GRUNDGESETZ. Sagt mir ein geneigter Leser. Vor Gott? Also im Sinne seiner Stellvertreter auf Erden? Der Staat hat der Religion zu folgen? Das meint ja im ursprünglichen Sinne katholisch: Die wahre, also einzige, weil einzig wahre Lehre. Dies stehe so in der Verfassung, dem GRUNDGESETZ, sagt mir der geneigte Leser. Ach. Von Bad Hersfeld nach Weimar (A4 Fahrtrichtung Dresden, Höhe Eisenach-Ost) an der Wartburg vorbeifahrend höre ich Luthers laute Stimme: SOLA GRATIA, SOLA SCRIPTURA. Nur aus Gnade werden wir selig! Nur das Wort (das Wort Jesu, nicht das der Kirche) soll gelten! Da war Luther recht entschieden. Gegen den Papst wie gegen den Fürsten. Mit beiden lag er im Streit. Dem Staat, was des Staates ist; und dem Himmel, was des Himmels ist. Martin Luther bedürfte der Beobachtung durch den Verfassungsschutz, hätte mein geneigter Leser Recht. Mir imponiert, wie strikt Kirchen und Staat in Frankreich getrennt sind. Strikter als bei uns. Der Staat hat dort keine Religion, gar keine. Die Menschen jedwede. Das gefällt nur jenen nicht, die aus ihrer eigenen Rechtgläubigkeit Herrschaft über Andersgläubige ableiten wollen. Religion aber ist, um es glatt zu schneiden, eine Privatangelegenheit.
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DIE LILIENMANN.
Als Stammkunde eines Blumenladens genieße ich eine besondere Anredeform, die getrost als Sondersprache (Idiolekt) gelten könnte; es tut sich aber Kritik auf, ob ich als Deutschdeutscher diese Dialoge mit einer Vietdeutschen so wiedergeben darf. Versuch, einer Sprachverwirrung entgegenzuwirken.
Die Inhaberin meines kleinen Blumenladens in der U-Bahn Berlins kam Ende der Achtziger Jahre als Vertragsarbeiterin aus Vietnam in die damalige DDR und arbeitete in einer Schuhfabrik als Näherin. Die Umstände waren anders, als man es von einem Arbeiter- und Bauernparadies hätte erwarten können. Nach der Wende stand sie mit Mann und kleiner Tochter auf der Straße und floh in die Selbstständigkeit des Blumenhandels. Hier schien die Schwelle der Erstinvestionen niedrig. Sie ist sehr fleißig und lebt mit der exzessiven Selbstausbeutung vieler Familienbetriebe, zumal von Migranten. Ihre Tochter hat inzwischen Abitur und Studium absolviert und ist als Journalistin tätig. Respekt, in allen Punkten.
Nun zu unserem Spiel. Ich erwerbe bei ihr, wenn ich in der großen Stadt bin, wöchentlich einen Strauß Lilien, und zwar zum ausgewiesenen Preis. Sie begrüßt mich freundlich mit DIE LILIENMANN und spricht von sich in der dritten Person als DIE BLUMEFRAU. Wir haben Freude aneinander, was in dieser Stadt eine Ausnahme ist, weil die Eingeborenen eher einem schnoddrigen Ton ironischer Beleidigung pflegen. Dass es Vietdeutsche als Begriff überhaupt gibt, wusste ich vorher nicht; auch das Deutschdeutsche ist relativ, mein Urgroßvater migrierte aus Ostpreußen (heute Russland) an die Ruhr, für Berliner bin ich (man spricht das mit leichtem Ekel aus) ein Westdeutscher. Wir alle sind Ausländer, fast überall.
Jetzt die Frage, ob man den Idiolekt unserer Gespräche wortwörtlich wiedergeben darf. Oder liegt in dem Imitieren von Dialekt und Soziolekt eine Diskriminierung? Ich meine: Schwäbisch in Kreuzberg oder Türkisch in Moabit oder Denglisch in der Start-up-Bude, äfft man das nach? Sagt man als Westdeutscher „Dit iss Bahlin?“ Ich könnte auch umgekehrt fragen: Warum darf das nur die BVG? Lehrsatz: Mundart darf; hat schon Luther befunden, der die neuhochdeutsche Schriftsprache dadurch geprägt hat.
Schlussbemerkung der Inhaberin des Blumenladens, sicherheitshalber paraphrasiert: Es mögen sich bitte die raushalten, die nur zu Muttertag oder zum Valentinstag bei ihr auftauchen, dann allenfalls Hartgeld ausgeben und deren Blumenschmuck zuhause aus zwei Plastikrosen besteht, die sie auf dem Rummel geschossen haben. Davon könne kein Mensch leben. Recht hat sie, sagt hiermit und amtlich auch die Lililenmann.