Logbuch
FÜRSORGEPFLICHT.
Wenn ich der König von Deutschland wär, trällert es aus dem Radio. Solche Machtwünsche liegen mir fern. Ich will nicht mal Kanzler werden. Das wollen wenige, die die Bürde des Amtes kennen.
Wenn ich der Chef der Süddeutschen Zeitung wär, sprich gewesen wär, bevor das Blatt ins Bergfreie fiel, dann hätte ich mich auf meine Fürsorgepflichten besonnen. Wenn Chef sein Arbeitgeber meint, dann hat man seine Mitarbeiter nicht nur zu fordern, sondern manchmal auch vor sich selbst zu schützen. Das gilt für alle, also die Redaktion, vor allem aber einzelne.
Wenn Chef sein Vorstand heißt, dann hat man das anvertraute Wirtschaftsgut zu schützen; dazu gehört auch die Reputation. Insbesondere wenn die Reputation das eigentliche Geschäftsmodell darstellt. Man setzt sein Blatt nicht durch gedrechselte Halbwahrheiten dem stillen Spott aus.
Wenn Chef sein Vorbild meint, dann ist man bei schlechtem Wetter und unter Beschuss als Kugelfang gefordert. Man stellt sich vor seine Leute und die Mission. Verzagte Feigheit adelt den Feldherrn nicht.
Mehr habe ich nicht anzumerken. Ich bin kein Insider und habe nun wahrlich niemanden zu tadeln. Wenn das alles aber am Ende nicht gelingt, warum auch immer, würde ich nicht mehr Chef sein wollen. Tschö mit öh!
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PUBLIC RELATIONS.
Dem Medienrechtsanwalt Christian Schertz widmete die ARD ein umfängliches Porträt, das ihn als Anwalt juristisch wie moralisch in hohem Ton würdigt. Nicht nur Kanzlei-Werbung, geradezu eine Hagiographie. Ich gönne ihm das, Neid ist mir nicht gegeben. Oft schafft er tatsächlich Recht.
Schertz wird weitgehend gerühmt. Seine Briefe seien gefürchtet, noch mehr aber ginge Wirkung von den Dingen aus, die er im Verborgenen tue. Und er stehe auf der Seite des Guten; manchmal wählt er selbst, was das Böse ist, gegen das er dann auch als Informant wirke. Ein Loblied mit einer solchen Emphase, dass man staunt, was im Öffentlich-Rechtlichen alles möglich ist.
Ich sage dazu nichts. Weil ich zu nah dran bin. Ich habe andere Kanzleien des Presserechts kennengelernt und schätze andere Anwälte dieser Disziplin; einem schulde ich sogar was. Erwähnenswert wäre allenfalls der Januskopf des Redaktionsleiters der ZEIT, der sich auch hier als Warner und Wahrer zu inszenieren weiß, während es Thema ist, dass der Anwalt sein Kampagnengehilfe war. Auch das werde ich nicht durch Tadel ehren.
Erwähnenswert erscheint mir, dass in diesem Stück Rechtsanwälte wie Redakteure mit der größten Selbstverständlichkeit als PR-Manager agieren. Sie sind es, sie tun es, aber sie sagen es nicht. Es macht sich süß und ehrenvoll PR, wenn eine Robe am Haken hängt oder eine Haltung. Asinus asino pulcher.
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TAUBENSCHISS.
Zu Pfingsten feiert man, wenn gebildet, Völkerverständigung; und das ist mehr als Dolmetschen. Für die christlichen Seelen unter uns, die noch bibelfest sind, ist das das Ausgießen des Heiligen Geistes in der Urkirche fünfzig Tage nach Ostern mittels Taube. Versteht kein Mensch. Die Urgemeinde findet zusammen; man versteht einander, obwohl man ganz unterschiedlicher Muttersprache war. Der Grieche nennt das XENOGLOSSIE. Der Gläubige spricht nicht, es spricht aus ihm und alle verstehen es. Eigentlich ist es die initiale Indoktrination.
Während ich in meinem Katechumenenwissen um die Taube krame, sehe ich im Fernsehen Bilder von diesen Demos mit Palästinaflaggen und den notorischen Tüchern. Eine arabisch anmutende junge Frau mit Pallituch hält ein Plakat hoch, auf dem das Wort WERTEDIKTATUR steht. Das ist so dumm nicht. Unsere Rechtsordnung, die Verfassung also, beruht auf einem absolut gesetzten WERT, der allerdings wirklich schwammig ist, auf einem unbestimmten Rechtsbegriff: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dazu fehlt auch dem Kalifen das Recht.
Die Annahme von unveräußerlichen Menschenrechten ist die politische Taube der Moderne, der Heilige Geist der Verfassung. Steht zuerst 1776 in der Unabhängigkeitserklärung der abtrünnigen Kolonien Amerikas und vor 75 Jahren dann wieder im deutschen Grundgesetz. Der Geist dieser Moderne beruht auf einer Hypothese; das muss man einräumen. Die Annahme ist das Selbstbestimmungsrecht des Menschen. Diese Würde zu achten und zu schützen, das ist die Aufgabe aller staatlichen Gewalt. Weil das so gesetzt wird, bin ich bereit, es eine WERTEDIKTATUR zu nennen. Ja, daran kommt man nicht vorbei, wenn man hier bleiben will.
Würde also. Für alle? Auch für Frauen? Auch für Ungläubige? Auch für Gestrauchelte? Auch für Juden? Oder Hongkong-Chinesen? Und unveräußerlich? Das kann der Fremde also nicht durch seine eigene Würdelosigkeit verwirken? Nicht mal der Feind? Eine ziemliche Zumutung, die Taube zu Pfingsten.
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HALBWISSEN.
Ich lese im Wartezimmer des Berliner Kassenarztes ein selbst gefertigtes Schild, nach dem man dem Weißkittel bitte nicht mit den Diagnosen von Doktor Google kommen möge. Frechheiten gelten am Ort als Ausweis von Esprit, sprich Kultur. Das ist übergriffig, aber ich verstehe, was die Seele des Quacksalbers gekränkt hat. Es gibt eine gemeinsame Klage von Ärzten und Anwälten, die mit allzu schlauen Mandanten zu tun hat. Es wird von den indignierten Fachleuten das Internet gerügt, was natürlich zu vordergründig ist.
Der vorinformierte Patient ist eine Konstante der Medizingeschichte; so wie der rechtskundige Mandant schon manchem Rechtsgelehrten die Laune ruiniert hat. Woran erkennt man den Heroen des Halbwissens? Am gnadenlosen Gebrauch von Fachbegriffen, die er aufgeschnappt hat und nun zum Nachweis seiner Expertise allerorten daherplappert. Man lese dazu von Jean Baptiste Poquelin das wunderbare Werk um den „bourgeois gentilhomme“, eine politische Posse um eingebildete Bildung.
Um Rat fragen zu können, das bedarf einer Haltung der Demut vor der Expertise, die ausgerechnet dummen Menschen gänzlich fehlt. Und es bedarf einer konzentrierten Vorbereitung, das in wenigen Worten klarer Sprache sagen zu können, was der Gelehrte noch nicht wissen kann. Das ist Laienpflicht. Stattdessen plappert der Halbgebildete frei nach Apotheken-Umschau von Anamnese und chronischer Hypochondritis oder belügt seinen eigenen Anwalt, weil der dann besser den Richter anschmieren kann. Zusätzlich noch Phrasen aus der Gratis-Kanzlei der Rechtsschutzversicherung. Das geht, man glaube mir, häufig schief.
Zurück zu Poquelin. Die Handlung um den geltungssüchtigen Spießbürger, der für einen Adeligen edler Abkunft gehalten werden will, und deshalb um Konversation wie bei Hofe bemüht ist, die ist genau genommen nur Nebenhandlung. Eigentlich geht es um einen Wettbewerb der Eitelkeit zwischen den muslimischen Osmanen und dem katholischen Franzosen, wobei der Konflikt weniger den Religionen geschuldet ist als Herrschaftsansprüchen. Ein kreuzmodernes Thema aus dem 17. Jahrhundert.
Darin der ironische Leitsatz: „Einbildung ist auch eine Bildung.“ Wäre auch ein Schild wert, etwa für die Anwaltskanzlei. Aber Ironie ist eine Falle.