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BLOCKBILDUNG & BOCKMIST.

Wenn die SPD dieses Land auf Dauer mental zu spalten gedenkt, dann hat ihre scheidende Innenministerin Nancy Faeser was gekonnt. Mit dem schlappen Gefälligkeitsgutachten ihrer Schlapphüte hat sie die AfD bei deren Anhängern innerlich gestärkt und bei den Gegnern völlig falsche Hoffnungen geweckt. Eine innenpolitische Tölpelei erster Güte.

Die amerikanische Regierung mischt sich schon ein und spricht von einer schlecht getarnten Diktatur. Sie meint Deutschland unter den Rot-Grünen. Das wird den rechten Populisten in der AfD gefallen; sie können sich so als Opfer obrigkeitsstaatlicher Machenschaften inszenieren. Der US-Vizepräsident nennt sie „centrist“, das heißt „politisch gemäßigt“, eine Kraft der Mitte. Welch ein Geschenk. Rechts wird so Mainstream. Die hier allerorten laut werdenden Neue Rechte wird durch die politische Idiotie ihrer Gegner groß, im gesamten Westen.

Das tausend Seiten dicke Gefälligkeitsgutachten, eine Fleißarbeit williger Geheimpolizei, wird für ein gerichtliches Verbot der AfD nicht reichen; ich sage das voraus und bin mir sicher. Es eint mit unzähligen peinlichen Petitessen nur die Kohorten von reaktionären Versagern und Kryptofaschos in der AfD, viel Gesindel und einige Ewiggestrige. Das nämlich ist die AfD. Jetzt aber sagt man dem Souverän: Jeder vierte von Euch Deutschen ist ein Extremist. Ihr gehört verboten. Hinter diesem Votum steht eine abgewählte Partei mit 14%. Das ist grotesk.

Es bilden sich in der Wahrnehmung der Leute Blöcke. Der Block der Altparteien, der Systemknechte, der Elite, der Internationalisten und Woken, der Grünen Verbieter. Und der Block der wirklichen Volksversteher. Letztere, die Freunde der normalen Leute, sollen von ersteren, den Systemknechten, verboten werden. So die Lage an der mentalen Volksfront. Ein schwerer politischer Fehler. Faeser go home.

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EIN BISSCHEN FREIHEIT.

Da ist er wieder, dieser sperrige Begriff der fdGO. Er soll den Kern unserer Verfassung beschreiben. Das wäre ja eine wichtige Aufgabe, der man sich nicht so unbeholfen nähern sollte. Ich verstehe schon das erste Eigenschaftswort nicht: Was meint „freiheitlich“ in der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“? Oder ist es eine „freiheitlich demokratische Grundordnung“? Die Väter unserer Verfassung sprachen ein verquastes Deutsch.

Ist „freiheitlich“ eine Verkleinerungsform von „frei“ im Sinne von „ein wenig frei“? Warum ist die demokratische Grundordnung nur ein bisschen frei? Sie ist ja auch nicht nur ein bisschen rechtsstaatlich? Oder soll Demokratie nur ein klein wenig herrschen? Um diese Wortklaubereien mögen sich die Staatsrechtler kümmern, könnte man sagen. Sie sollen sagen, was liberal bedeutet; denn das ist ursprünglich gemeint.

Das mit den Experten der Verfassung hilft aber nicht. Ich traue auch den Schlapphüten bei den sogenannten Verfassungsschützern nicht. Oder den Parteipolitikern, die Grundsatzfragen zur Magd ihrer Machtgelüste machen. Nein, wir sind alle gefordert, uns eine Meinung zu bilden, wie wir leben wollen. Und das heißt dann auch, nach welchen Grundsätzen.

Deutscher ist der Inhaber eines politischen Privilegs, das der Staatsbürgerschaft, in die man geboren oder berufen werden kann, wenn man sich darum beworben hat. Mit Bio oder Rasse hat das gar nichts zu tun. Und natürlich kann man ein Leben führen, das der doppelten Staatsbürgerschaft bedarf. Deutscher, das ist ein rechtliches Privileg, das mit Pflichten verbunden ist.

Abzugrenzen von dem Völkischen der Nazis und ihrer Volksgemeinschaft, die staatlichen Terror nach ideologischen Vorgaben meinte; etwa autoritären Nationalismus der prinzipiellen Überlegenheit oder gar der Reinheit der Rasse. Es gelten immer und überall die Menschenrechte, zu vorderst das der Menschenwürde.

Was begrifflich so kompliziert klingt, wird einfach, wenn man konkret wird. Etwa der Frage des Deutschsprachigen. Wir haben drei Amtssprachen, deutsch, dänisch und sorbisch. Und aus. Zu Gericht, glaube ich, nur deutsch. Und aus. Wer Deutsch noch nicht so gut kann, kriegt einen Dolmetscher. Aber in der Regel gilt: Man spricht Deutsch. Keine Nischen. Ich finde, darauf könnte man sich einigen und zwar verbindlich. Die Schulpflicht beginnt damit. Auch das Bürgergeld. Ist das dann noch freiheitlich?

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SPARGELZEIT.

Man ist, was man isst. Jedenfalls ist man, was man trinkt. Heute: feines Gemüse mit Schampus. Schon Cato Senex, der Weise im Alten Rom, lobt den Spargel, das edelste aller Gemüse. Dazu trinkt man heutzutage Sekt. Gern der besseren Art. Hier die Grundregeln in modernen Zeiten.

Man schält der Spargel selbst und das unmittelbar vor dem Kochen. Diese seltsamen Halbautomaten bei Lidl oder Bauer Barkhoff sind zu verachten. Man gibt nichts ins Kochwasser, weder Salz noch Zucker noch Essig. Die Pellkartoffeln werden gepellt, darum heißen sie so. Man nimmt dazu geschmolzene Butter, vielleicht aufgeschlagen, aber nie in Hühnerbrühe gekochte Mehlschwitze („Hollandaise“). Auf die Pellkartoffel grobes Salz, auf den Spargel körnig gemahlenen schwarzen Pfeffer. Reichlich Butter, siehe oben. Eine Portion ist immer ein gutes Pfund, alles andere in die Suppe (für den Folgetag).

Zum Essen ein Schaumwein von Bollinger, der etwas kryptisch „PN AYC 18“ heißt. Steht so auf dem Etikett. Ich frage Gunnar, den Sommelier, was das bedeutet. Und lerne: „Der AYC ist Teil der Village-Wein-Serie, die der verstorbene Kellermeister Gilles Descôtes noch ins Leben gerufen hatte. AYC basiert auf dem Grand Cru Ay, natürlich dreht sich daher alles um den Pinot Noir. Ungefähr hälftig aus 2018 und Reserveweinen, die überwiegend flaschengereifte Weine aus den tiefen Kellern von Bollinger sind. Die Grundweine sind 50/50 in Holz und Edelstahl gereift. Mit 6 Gramm Dosage degorgiert, also nicht extrem trocken. Der Wein zeigt die ganze Pracht von Ay, nämlich die Verbindung von seidigster Textur und aufregender, salziger Mineralität. Spicy, kirschig, tief und druckvoll, ist es ein archetypischer Ausdruck dieses so reichen, aber brillant mineralischen Ortes. Ein wunderbar balancierter Allrounder mit einem Hang zur Größe.“ Man ist, was man trinkt.

Solches hörte ich gern von meinem Vers.

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LEBERWURST.

Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.

Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.

„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.

Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.

Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?