Logbuch
ORIGINAL GENIE.
Wenn sich Gelehrte zu klassifizieren suchen, fällt gelegentlich der Begriff des Lektürevorsprungs. Ich sage mal für mein Fach, die Geistes- und Sozialwissenschaften, man kann nicht mehr gelesen haben als Sloterdijk und kaum weniger als Precht. Kennzeichen der Doofen war früher die recht schmale Handbibliothek. Ich gehöre eher zu Klasse derer, die Inhalte schon durch Handauflegen auf den Buchdeckel erahnen; ich muss mich nicht von Seite zu Seite zu Seite quälen.
Man kann nicht alles gelesen haben, was die Weltliteratur so ausmacht. Aber man will gleichwohl den Eindruck erwecken. Heute mag das mittels KI möglich sein, in der grauen Vorzeit aber, in der ich studierte und nach fünf, sechs Semestern fertig war (ich erhielt trotzdem, was ich selten erwähne, eine Urkunde wg. bester Diss des Jahrgangs), da war eine einzelne Anschaffung der Sprung nach vorne. Für einen stattlichen Betrag von dem Salär aus dem Job in den Semesterferien erwarb ich Kindlers Literatur Lexikon.
Zwanzig dicke Schinken. Da steht dann anderthalb Meter Bücher im Regal, in dem 13.000 Werke der Weltliteratur von 1600 Fachautoren unter Anleitung von 75 Herausgebern besprochen sind, eine Lektürestrecke, die, wenn, was schon ehrgeizig, vier Werke pro Tag verschlungen, man zehn Jahre in der Bibliothek verbracht hätte. Ununterbrochen. Jetzt ein Griff, etwas blättern und schon schlau. Das war für mich, den ehrgeizigen Germanisten ein Quantensprung.
Und ich erinnere noch das Wort eines neidischen Kommilitonen, der abfällig feststellte, dass damit die Entwertung des Wissens einsetze. Dass wiederum ist eine moderne Debatte. Setzt mit KI eine Inflation des Wissens ein? Nein. Es verkürzt sich nur radikal die raumzeitliche Verfügbarkeit. Ich muss nicht mehr auf einem Esel über die Alpen, um für meine Studien in Canterbury ein italienisches Kloster aufzusuchen, wo finstre Mönche einen Aristoteles versteckt haben. Es reichen 22,99 € für Dschätt-Dschi-Pi-Dieh.
Man kann schneller schlau sein. Und nachhaltiger dumm. Denn der Automat spiegelt nur Häufigkeit. Das reicht meist, aber ist, obwohl schnell und weitläufig, noch kein Genie. Dazu sagt der Apparat: „Ein Originalgenie ist ein schöpferischer Mensch, dessen künstlerische Leistung aus seiner einzigartigen, angeborenen Begabung hervorgeht und sich nicht an vorgegebene Regeln oder Vorbilder bindet.“ Na ja, angeboren ist das nicht. Unsinn. Der Witz des Genies, sein Esprit, ist aus dem Gemüt gemacht, das an einer Mutterbrust wächst. Dumm, wer frei davon.
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PRIVATISSIMUM.
Zu den feineren Menschenrechten gehört das auf ein Privatleben, das ein Individuum vor den Zugriffen des Staates bewahrt oder der sonstigen Öffentlichkeit, angefangen beim neugierigen Nachbarn und mit der sensationsgeilen Boulevardzeitung noch nicht endend. Das gilt für die Umstände des Lebens wie den Inhalt der Korrespondenz. Es gibt einen ganzen Kontinent von Dingen, die ich für mich behalten darf. My home is my castle.
Gestern aber lese ich in den Sozialen: „Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche und Karl-Theodor zu Guttenberg haben Berichte über eine angebliche Trennung zurückgewiesen. Das Paar stellte klar, weiterhin zusammen zu sein. Ausgelöst worden war die Debatte durch einen Bericht, in dem von einem Liebes-Aus die Rede war. Über ihren Anwalt Christian Schertz ließen beide erklären, die Darstellung über eine Trennung entbehre jeder Grundlage. Zugleich kündigte er rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung an. Demnach soll ein Widerruf verlangt und die weitere Verbreitung der Darstellung untersagt werden.“
Es mag von Interesse sein, ob ein Mitglied der Bundesregierung verheiratet ist und dann mit wem, selbst da habe ich Zweifel, aber was um Himmels Willen ist ein „Liebes-Aus“ als Gegenstand anwaltlicher Kommunikation? Im Rahmen von Sanktionsandrohungen gegenüber der Presse? Gleichzeitig erfahre ich zum wiederholten Mal, dass der Gatte eines hochrangigen CDU-Politikers mittels einer ausländischen Leihmutter Vater geworden sei. Ich werde das nicht kommentieren, schon weil auch der kleine Erdenbürger aus diesem Dreiecksverhältnis den Schutz seiner Persönlichkeitsrechte verdient. Worüber man nicht reden kann, darüber sollte man schweigen. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte.
Vielleicht ist es so, dass sogenannte PROMMIS vor den Übergriffen von Reportern geschützt werden müssen, da will ich auch über deren Anwälte keinen faden Scherz machen; aber mindestens zu gleichen Teilen dringen die „chatting classes“ darauf, mit Dingen des persönlichen Lebens in der Öffentlichkeit Ruhm zu erlangen. Ich sage als Kolumnist: Das gehört sich nicht; es ist gegen die Autorenehre. Zu den Grundregeln des Schreibens gehört nämlich, dass das Private stets Tabu. Ich nehme Vorwürfe gegenüber Max Frisch und anderen Dichtern, sich hier versündig zu haben, sehr ernst. Selbstoffenbarungen sind immer überflüssig und oft peinlich. Sie zeugen von mangelndem Respekt; der beginnt bekanntlich mit der Selbstachtung. Fremdoffenbarungen von Privatem sind nur dann legitim, wenn sie ein erhebliches Politikum bergen, also von deutlichem öffentlichem Interesse; und auch dann bitte mit größter Diskretion. Mehr will ich nicht wissen müssen.
Es ist in der gepflegten Kommunikation wie mit der Kleidung: Man bedecke seine Scham. Ich jedenfalls will das nicht alles ansehen müssen, was da allzu willentlich offenbart wird. Die Schamtuchmaler und die berühmten Feigenblätter haben in der Kirchenmalerei der Verkündigung nicht geschadet, im Gegenteil. Deshalb ist die eiserne Kommunikationsregel der englischen Konversation so wertvoll, niemals wirklich Privates, schon gar nicht über Krankheiten oder Konkubinen.
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URLOP.
Im politischen Berlin ist die Ruhe eingezogen, die der parlamentarische Jargon sitzungsfreie Zeit nennt. Die Abgeordneten müssen sich in ihren Wahlkreisen wieder in den Ruinen ihres ruinierten Privatlebens einrichten. Aber auch in der Wirtschaft wird einen Gang zurückgeschaltet; die historischen Werksferien gibt es wohl nicht mehr, aber die Noch-Fahlen wechseln sich mit den Schon-Gebräunten ab. Wechselschicht. In den Sozialen muss man sich derweil einer ganzen Flut von Urlaubsbildern stellen, die zeigt, wie man seine Erscheinung durch kurze Hosen nachhaltig verlächerlichen kann.
Ich habe früher in dieser Zeit der lustigen Langeweile meinen Jahresurlaub immer komplett in einem Rutsch genommen; dann war das leidige Thema wenigstens erledigt. Heute halte ich es mit dem Psalmisten: „Unser Leben währet siebzig Jahre, und wenn’s hoch kommt, so sind’s achtzig Jahre; und wenn’s köstlich gewesen ist, so ist’s Mühe und Arbeit gewesen; denn es fährt schnell dahin, als flögen wir davon.“ Lutherworte. Wie immer kräftig im Leben unterwegs, um die Augen gen Himmel zu richten. Das ist nicht so mein Ding, das Metaphysische. Gerne Kärrner.
Der Bibelspruch hat ganz in meinem Sinne nämlich tatsächlich eine andere Wirkungsgeschichte. Er war immer gelesen als Lob der köstlichen Kärrnerarbeit. Mit dem wunderbaren Wort war ursprünglich der mühsame Transport schwerer Lasten in einfachen Karren gemeint. Auch Knochenarbeit, obwohl sie der Muskelbildung dient. Weiter arbeitend, während alle Welt im Urlop, sinniere ich über einen französischen Satz: „Il faut imaginer Sisyphe heureux.“ So ist es, man muss sich Sisyphos als glücklichen Menschen vorstellen.
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LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?