Logbuch

NOCH SO EIN KINDERBUCH.

Heute morgen wurde mir eine Stunde Zeit geschenkt, die ich dazu genutzt habe, ein sogenanntes WHITE PAPER zu lesen, das eine „moderne Wirkungsmessung in der PR“ zu erwägen verspricht. Wurde mit großer Geste offeriert. Vertane Zeit, eine Luftnummer.

Worum geht es? Eine zentrale Neurose von Managern der Public Relations liegt darin, dass Öffentlichkeitsarbeit Zeit und Geld kostet, man aber nicht weiß, ob die PR ihr Geld wert war. Man glaubt, dass das bei klassischer Werbung leichter sei; noch ein Irrtum (zumal es fünf Jahre dauert, bis Du weißt, ob eine neue Marke etwas taugt).

Bevor ich mit Fachlichem langweile, zwei Beispiele spontaner Evidenz. Als erstes Wahlkämpfe. „Don‘t get elected for your ideas, get elected!“ Das habe ich von meinem Kollegen Dick Morris, dem Spin Doctor von Bill Clinton. Die Frage, wessen Kampagne erfolgreich war, ist entschieden, wenn das Wahlergebnis steht. Ich sage das bei gleichzeitiger Fassungslosigkeit darüber, wie Trump mit „sleepy Joe and Comrade Kamala“ umgeht (und der X-Verleger ihm hilft).

Zweites Beispiel: Vorproduktionsverkauf. Wenn Du eine komplette Jahresproduktion des neuen Autos durch Vorbestellungen schon verkauft hast, obwohl noch niemand in der Schüssel gesessen hat, außer der Presse, jedenfalls kein Kunde, dann bist Du unsterblich. Natürlich war der Launch in Cala Di Volpe und nicht in Oer-Erkenschwick. Sold by PR: Car Guys wissen, was ich meine.

Jetzt zum Fachlichen: Public Relations sind ausgeübte Sozialwissenschaften; auch wenn das die Geisteswissenschaftler oder Autodidakten grämt. Es bedarf des GROSSEN METHODENSCHEINS. Ohne soziale Empirie geht das nie. Das findet der Autor des weißen Papiers, mit dem ich fahrlässig meine morgendliche Freistunde vertan habe, vernachlässigungswürdig; er sei, so seine Einlassung, ein „Kind der Praxis“. Noch so ein Kinderbuchautor.

Nun zur geschenkten Stunde. Welch eine Luftnummer. Ich kriege zurück, was man mir gestohlen hat. Aber das ist ja das grün-rote Paradigma: „tax and spend!“ Wir kriegen mit großer Geste geschenkt, was man uns vorher genommen hat (oder unseren Enkeln nehmen wird). Mein Bedarf an Enid Blyton ist gedeckt.

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HALBWISSEN.

Ich lese im Wartezimmer des Berliner Kassenarztes ein selbst gefertigtes Schild, nach dem man dem Weißkittel bitte nicht mit den Diagnosen von Doktor Google kommen möge. Frechheiten gelten am Ort als Ausweis von Esprit, sprich Kultur. Das ist übergriffig, aber ich verstehe, was die Seele des Quacksalbers gekränkt hat. Es gibt eine gemeinsame Klage von Ärzten und Anwälten, die mit allzu schlauen Mandanten zu tun hat. Es wird von den indignierten Fachleuten das Internet gerügt, was natürlich zu vordergründig ist.

Der vorinformierte Patient ist eine Konstante der Medizingeschichte; so wie der rechtskundige Mandant schon manchem Rechtsgelehrten die Laune ruiniert hat. Woran erkennt man den Heroen des Halbwissens? Am gnadenlosen Gebrauch von Fachbegriffen, die er aufgeschnappt hat und nun zum Nachweis seiner Expertise allerorten daherplappert. Man lese dazu von Jean Baptiste Poquelin das wunderbare Werk um den „bourgeois gentilhomme“, eine politische Posse um eingebildete Bildung.

Um Rat fragen zu können, das bedarf einer Haltung der Demut vor der Expertise, die ausgerechnet dummen Menschen gänzlich fehlt. Und es bedarf einer konzentrierten Vorbereitung, das in wenigen Worten klarer Sprache sagen zu können, was der Gelehrte noch nicht wissen kann. Das ist Laienpflicht. Stattdessen plappert der Halbgebildete frei nach Apotheken-Umschau von Anamnese und chronischer Hypochondritis oder belügt seinen eigenen Anwalt, weil der dann besser den Richter anschmieren kann. Zusätzlich noch Phrasen aus der Gratis-Kanzlei der Rechtsschutzversicherung. Das geht, man glaube mir, häufig schief.

Zurück zu Poquelin. Die Handlung um den geltungssüchtigen Spießbürger, der für einen Adeligen edler Abkunft gehalten werden will, und deshalb um Konversation wie bei Hofe bemüht ist, die ist genau genommen nur Nebenhandlung. Eigentlich geht es um einen Wettbewerb der Eitelkeit zwischen den muslimischen Osmanen und dem katholischen Franzosen, wobei der Konflikt weniger den Religionen geschuldet ist als Herrschaftsansprüchen. Ein kreuzmodernes Thema aus dem 17. Jahrhundert.

Darin der ironische Leitsatz: „Einbildung ist auch eine Bildung.“ Wäre auch ein Schild wert, etwa für die Anwaltskanzlei. Aber Ironie ist eine Falle.

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FRAU UND BUCH.

In meinem Büro läuft den lieben langen Tag lang das Fernsehgerät mit einem Nachrichtensender, da ich noch zu jenen Wesen gehöre, die auf dem Schreibtisch nur einen Schirm haben und überhaupt wandernd arbeiten. Zwischen Schreibtisch, Stehpult, Lesesessel, Kaffeemaschine. Dabei halte ich die Schlagzeilen im Auge, die als Laufband am unteren Bildrand durchlaufen. Keine Ahnung, wie diese Laufbänder bei Menschen vom Fach heißen.

So lese ich auf WELT vorgestern also: „Einzelhandel am Verzweifeln“ und zwar in den üblichen Großbuchstaben. AM VERZWEIFELN. Es ging wohl um Ladendiebstähle und die inzwischen notorische Renitenz einschlägiger Kreise. Grammatisch handelt es sich dabei um die sogenannte Verlaufsform; und zwar in einer Verkürzung. Gemeint ist „Einzelhandel am Verzweifeln dran“, wenn man sagen möchte, dass ein Vorgang nicht abgeschlossen ist, sondern andauert. In den Soziolekten der Vorstädte auch als „dran am seien“ gefasst.

Abgeschlossene Vorgänge bedürfen des Plusquamperfekts. Etwa so: „Rakete hatte getroffen gehabt“. Der höchste Grad grammatischer Bildung ist durch das Futur II erreicht. Also so: „Rakete wird getroffen gehabt haben“. Viel Irritation ist der Tatsache zu verdanken, dass die Menschen zweisprachig geworden sind und grammatische Formen des Englischen übernehmen: „I am walking“ als „Ich bin am gehen“, respektive „am Gehen dran“.

Tja, das deutsche Präsens wird unterschätzt. Womit wir beim berühmten Partizip Präsens sind: „gehend“ oder „verzweifelnd“. Dazu haben geschlechtsbewusste Menschen entdeckt, dass das Partizip Präsens verbirgt, welches Geschlecht der Gemeinte hat, womit man verhindert, dass sich Nicht-mit-gemeinte diskriminiert fühlen, weil nur mitgemeint. Es gibt eine der Biologie übergestülpte Varianz, die der zorigen Hermaphroditen; aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte.

Für Journalisten, die Herren der Schlagzeile, gibt es kein gutes oder schlechtes Deutsch, halt nur unverständliche oder fehlleitende Formulierungen. Wenn also der Verzweifelnde noch nicht mit einem Strick um den Hals an einem starken Ast hängt (am Hängen dran ist), sprich, noch am Leben dran, dann ist er ja auch noch am Zweifeln dran. Der Mensch zweifelt, solange er gelebt gehabt haben wird.

Ich unterhalte übrigens kleinere Sammlungen, unter anderem auch solcher Bilder, auf denen Damen in ein Buch schauen. Zwei Welten treffen aufeinander. Nennt sich LESENDE. Keine Pointe.

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LEBERWURST.

Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.

Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.

„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.

Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.

Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?