Logbuch
ANGEBEREI.
Die amtierende Bundesministerin des Äußersten interpretiert ihre Rolle als feministisches Vorbild für die Völker der Welt. Und verbittet sich amtlich jedweden Spott. Das geht, sage ich voraus, schief.
Frau Baerbock gibt sich eine Rolle, die sie nicht mit Substanz zu nähren weiß, sondern so notorisch untererfüllt, dass man die Differenz von Anspruch und Erfüllung peinlich bemerkt. Der Rock der Dame ist zu kurz. Sie meint dazu aufgerufen zu sein, Südafrika Noten zu geben und gönnerhaft dem Land eine Vorbildfunktion zuzuweisen. Das hören die gern von ehemaligen Kolonialmächten. Ein Leuchtfeuer der Hoffnung. So steht es in ihrem Manuskript. Die Vokabelkenntnis ist aber unzureichend. Die Minderbegabte spricht stattdessen vom Speck der Hoffnung.
Das kann passieren. Nicht passieren darf, dass „das Amt“ dann dem Volk seine Lust am Witzereißen untersagt. Wir haben von ihr lernen müssen, dass sie in London Völkerrecht studiert haben will und dass es mit ihr nun eine feministische Außenpolitik gebe. Wenn die Heroin dann mit der Qualifikation einer Realschülerin radebricht, so ist Parodie erlaubt.
Lektüre-Empfehlung: Man lese „Der Bürger als Edelmann“ von Molière; eine wunderbare Satire auf die Angeberei von Minderbegabten, die sich zu Höherem berufen fühlen. Übrigens ein Stück mit außenpolitischem Hintergrund. Es ging um die Prunksucht der Osmanen. So nannte man damals, liebe Frau Baerbock, die Türken. Das ist, wo diesen Erdowan Chef ist. Aber Speck geht nicht, weil vom Schwein. Was Speck angeht, sind die da voll vegan, die Osmanen. Das nur zur Ministerinstruktion.
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ALPTRAUM.
Seit Menschengedenken träumen wir. Und manchmal nicht nur wünschbares, sondern böse Inhalte. Ich werde dann wach und muss mir selbst versichern, dass es nur ein Traum war. Sofort schlafe ich wieder ein. Denn Träume sind ja nur Schäume.
So ganz auf die leichte Schulter hat man Alpträume nicht immer genommen. Den Alten erschienen sie als Vorboten des Schicksals. Man glaubte an Elfen (oder Alpen) als Schattenwesen und Todesbotinnen. Der Wiener Bildungsbürger Sigmund Freud hat dem Irrationalen einen vernünftigen Anschein verliehen und es analysiert als Mischung aus Tagesresten und seelischen Abgründen. Das scheint mir plausibel, die Vorstellung einer nächtlichen Verdauung der Seele.
Jetzt aber zu dem, was mich wirklich ärgert. Meine Träume sind schlicht banal. Nicht Sagengestalten der Antike treiben mich um. Es drohen keine Menschheitskatastrophen. Oder auch nur Peinliches. Mein Alptraum besteht darin, dass ich telefonieren muss und mein Handy geht nicht. Darüber werde ich im Traum rattendoll.
Wie abhängig kann man von dem kleinen Scheißding sein?
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DÜNNES EIS.
Oxford und Cambridge sind für mich die Geburtsorte der REDEFREIHEIT. Ich habe dort nie gehört, geschweige denn gelesen, empfinde aber eine Ehrfurcht vor „free speech“, die der Debatte aus Sportsgeist frönt (und nicht zur Vernichtung von vermeintlichen Feinden pervertiert). Das ist „academic freedom“; das war es zumindest. Das Eis wird dünner.
Ich lese ein Essay von Amia Srinivasan, einer jungen Philosophin aus indischer Familie und mit amerikanischer Bildung, jetzt als erste Frau und „person of color“ auf einem Lehrstuhl ältester Oxford-Tradition. Quelle: LRB 29. 06.23, S. 3 ff. Sie ist mutig und vorsichtig zugleich. Anlass ist die Ernennung eines „free speech tsar“ nach gesetzlicher Vorgabe. Der Herr heißt Arif Ahmed und ist ein Rechter, den man gerade noch liberal nennen kann. Die Professorin hält eine rechts-links-Tektonik aufrecht; mutig und richtig.
Die Uni-Öffentlichkeiten werden von ideologischen Zensurwellen erschüttert, die rabiat polarisieren. Ich werde mich dazu in keiner Weise inhaltlich äußern, aber andeuten, worum es den Rigorosen geht: Kolonialismus, Klimawandel, sexuelle Belästigung, Geschlecht. Wenn dabei ein Killerwort wie TERF fällt, dann ist das „trans-exclusionary radical feminist“, also eine Position, der vorgeworfen wird, eine transsexuelle Identität nicht als vollwertig weiblich anzuerkennen. So demographisch marginal die Themen, so hysterisch die Verfolgung abweichender Meinung.
Dabei geht es auch um Kathleen Stock, verfemte Philosophieprofessorin in Sussex, deren Entlassung eine verdeckte Gruppe „Anti Terf Sussex“ gefordert und erreicht hat. Gegen einen OBE-Orden für Dame Stock protestierten 2021 über 700 ihrer Kollegen in einem Protestbrief, die sie dabei der Transphobie bezichtigten. Die Rezensentin meint erwähnen zu müssen, dass Stock sich aber eben auch patzig auf Instagram zu den Vorwürfen geäußert habe. Sie zitiert eine zwischenzeitlich gelöschte persönliche Invektive. Nach Korrektur? Hallo?
Aber auch positive Dinge sind zu berichten. Sie habe als Professorin einen Studenten / eine Studentin unter woker Flagge mit den falschen Pronomina bezeichnet, sich aber sofort entschuldigt und nichts sei nachgekommen, wird geradezu erleichtert berichtet. Wie bitte? Da grüßt eine „summa cum laude“ Promovierte den Gessler-Hut eines woken Essex-Girls? Verstehe ich das richtig? FUROR gehörte früher dazu.
Als das Eis noch trug, galt der Satz von Rowan Atkinson, nach dem das Recht zu beleidigen über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Wer das ist? Nein, kein Oxford-Prof. Das ist der Nationalcharakter Mr. Bean. Man frage den neuen Zaren der Meinungsfreiheit, wie er dazu steht.
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LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?