Logbuch
AUTO-NOM.
Die Investigative Redaktion des Handelsblattes sucht die publizistischen Früchte eines angeblichen Datendiebstahls bei dem Autohersteller Tesla darin, dass es Zweifel am Versprechen des AUTO-NOMEN FAHRENS geben könnte. Man reitet auf einem toten Gaul in die Manege.
Das wird enden wie die endlosen Cum-Ex-Geschichten, in allgemeinem Gähnen. Auflage in freiem Fall. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Oder eben auch keine. Die Investigativen sind dem Bösen auf der Spur; finden aber nur sehr selten welches. Wo liegt der Fehler?
Zur Vermarktung seiner Batterie-Autos hatte der Besitzer von Tesla, ein aus Kanada nach Kalifornien zugewanderter Bure, die Vision versprochen, dass das Gefährt keinen Fahrer mehr benötige, da die Rechner es ans Ziel steuern würden.
Was meint das? Der Batterie-Schlitten sollte ein solch hohes Maß an elektronischen Assistenzsystemen bekommen, dass die Sprachansage mit dem Zielewunsch reiche, um den AUTOMATEN das gesamte weitere Fahrgeschäft überlassen zu können. Assistenz, nicht Autonomie.
Es geht also lediglich um AUTOMATISCHES Fahren (und nicht um autonomes); das wird leicht möglich sein, wenn man alle Systeme vernetzt und für das einzelne System den Kontext radikal reduziert; also bei Tempo 60 auf der Autobahn oder bei Tempo 0 im Stau vor den Kleban. Also unter radikalem Zwang. AUTONOM ist aber etwas anderes.
AUTONOM heißt „eigengesetzlich“, meint: frei von Fremdbestimmung. Autonom setze ich mich sonntags mit einem Picknickkorb in meine Dieselkarre, ohne eine Ahnung, wo ich hinwill, und mit tausend km Reichweite im Tank lasse ich die Karre laufen. Easy Sunday morning. Das ist autonom. Jedenfalls im Näherungsverhältnis.
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BAUMSCHULE.
Welch eine großartige Idee, die Aufzucht und den Handel mit Gehölzen BAUMSCHULE zu nennen. Ich kaufe dort seit Jahrzehnten und fühle mich blendend beraten. Nur Wichte erwerben Pflanzen im Baumarkt; alles holländischer Gartenmüll.
Der Baum wird dadurch verschult, dass er im ertragreichen Boden mehrfach verpflanzt, sprich verschult wird. Das meint ein vorsätzliches Verpflanzen, um das Ausbilden stets neuer Wurzeln zu trainieren. Im Kernballen wächst so die Triebfähigkeit; das Luder geht dann im heimischen Garten gut an. Es ist tatsächlich wie in der Pädagogik, die neue Wurzeln lehrt; der starke Baum muss in seiner Jugend rumgekommen sein.
Der Gärtner braucht, mein Lieblingsspruch, ein mutiges Herz und eine scharfe Schere. Gestern habe ich zur Bepflanzung eines Containers eine Zwergfichte erworben. Mit 69 € ein stolzer Preis, aber ein krummer Stamm von Armesdicke. Fünfzehn Jahre Rückschnitt, sagt der Gärtner. Also der Lehrer an der Baumschule. Kommt mit wenig Wasser zurecht, die Fichte. Sagt der Pauker.
Ich werde die Krüppelfichte in einen alten Heizkessel pflanzen, ein zu befeuernder Kupferkessel auf einem Holzofen. Wäsche hat man darin früher gekocht. Und Wurst. Das kurze Abgasrohr habe ich entfernt. Jetzt steht er als Schmuck im Vorgarten. Ohnehin hätte ich ihn melden müssen bei Habecks Ofen-Stasi.
Wie der Backes am Ort wurde er mit Lesegut befeuert, im Wald aufgeklaubten Ästen, dann mit Schnittholz, am besten Buche. Das geht wg. Klima ja gar nicht. Letzte Generation. Zudem war die Wurst nicht vegan. Ein Relikt böser Zeiten. Jetzt zurecht verurteilt zu hundert Jahren Blumenkübel.
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FREIE REDE.
Was will ich diskutieren, was nicht? Ich bin da eher engstirnig, was den Faschismus angeht. Die Grenzziehung zum Braunen fällt dem Belesenen nicht schwer. Zum radikal Roten, da war meine Generation permissiver.
Der amtierende Bundeskanzler hält die Nötigungen der Öffentlichkeit durch die Klima-Kleba für „bekloppt“. Das ist eine politische Meinung, salopp formuliert. Wegen dieser Meinungsäußerung beschmieren die Klima-Kleba das Willy-Brandt-Haus mit Farbe. Zur Strafe. Das geht nicht.
Was ist der politische Kern einer liberalen Gesellschaft? Erstens sind die Gedanken frei. Zweitens hat jedermann das Recht, sie frei zu äußern. Weder der Staat darf auf eine Meinungsäußerung mit Zensur reagieren noch jene, die anderer Meinung sind, mit Sanktionen, auch nicht gegen Sachen. Es gibt für solchen Tugendterror der Straße keinen Raum in der Demokratie. Die Ökodiktatur beginnt mit solchen Aktionen anarchistischer Gewalt.
Ich gebe zu, dass ich bei dem Willy-Brandt-Haus und der SPD tendenziell empfindlich bin, was den Terror der Straße angeht. Dies bleibt für mich die Partei des Otto Wels, jener Partei, die gegen das Ermächtigungsgesetz gestimmt hat. Das ist ein Erbe, das man nicht besudelt. Schon gar nicht, wenn sie gegen den Druck der Straße ins Parlament ruft. Aber gut.
Die Grenzen der Redefreiheit sollen dort liegen, wo legitime Rechte anderer massiv eingeschränkt werden. Das ist ein gefährlicher Gedanke. Ja, auch eine Rede kann Gewalt sein, also übergriffig. Nein, die Grenzen der Redefreiheit bestimmen nicht die Inhaber einer gegenläufigen Meinung. Schon gar nicht die wahre Religion; mein Jesus ist besser als dein Jesus.
Im liberalen Verständnis steht das Recht zu beleidigen über dem Recht, nicht beleidigt zu werden. Nun mag man streiten (Redefreiheit!), was eine Beleidigung ist und was nicht. Die leidige Debatte um Hassreden. Dass der Einsatz von Gewalt, sprich Nötigungen und mutwilliger Beschädigung, kein Mittel der Redefreiheit ist, scheint mir aber klar. Hier ein übergesetzliches Notwehrrecht zu reklamieren, das ist bekloppt.
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LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?