Logbuch
ODE AN DIE ÖDE.
Man verpasst auf der Autobahn durch das unsägliche Thüringen den Ort Weimar nicht, weil eine schreiend hässliche Steinmühle den Wegesrand ziert. Was für eine Öde.
Anfang Juni des Jahres 1831 schreibt Goethe an Eckermann, es sei ab jetzt völlig egal, ob er noch was tue und was, sein weiteres Leben sei ein reines Geschenk. Der Grund dieser Erleichterung ist erschütternd: Er hatte seinen FAUST, eine Tragödie, an der er immer wieder gearbeitet hatte, abgeschlossen und das Manuskript letzter Hand versiegelt. Weimar hatte sein Hauptwerk.
Das ist, was ich an Goethe echt hasse: immer die ganz große Geste, immer eine Nummer zu groß. Der FAUST ist eine völlig überfrachtete Kompilation aus Motiven alter Quellen und Menschheitsposen und als zweiteilige Tragödie schlicht unaufführbar. Übrigens uraufgeführt 1831 in Braunschweig. An einer elenden Provinzbühne. In einer Provinzhauptstadt.
OPUS MAGNUM, das große Werk: ein Etikett, das man sich als Autor doch nicht selbst verleihen kann. Wenn es künftige Generationen als Lob verleihen, na gut. Aber das fängt beim jungen Goethe ja schon mit seinem WERTHER an, der aus dem Hormonstau eines Rechtsreferendars in Wetzlar entstanden ist. Statt die Dame seiner Wahl zu beglücken, mit Lotte zu verlottern, haucht der Dauererregte ihr in die Ohren „Klopstock“; darüber weint man dann zu zweit ein wenig. Poooh.
Wie Braunschweig gegen den Faust spricht, so Wetzlar gegen Werther, eine ungemein belanglose Stadt. Und deren Umgebung galt Goethe als die allerschönste Natur. Es geht um das Lahntal, ein Nichts im Nichts; so wie die Lahn zu den überflüssigsten Flüssen gehört, die den Rhein erreichen. Noch dümmer nur die Oker, die Braunschweig das Brauwasser bringt. Eine Emscher aus dem Harz. Ich sollte mal im Stile Klopstocks eine Ode an das Öde schreiben.
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SCHÄRFE DES TONS.
Im Englischen kann man sich davor hüten, dass unterschiedliche Meinung zu Feindschaft wird: „We agree to disagree!“
Vorbildlich.
Mit den Warnern vor der Apokalypse ist es wie mit den Verursachern, sie wollen jede Abwägung verhindern und wissen sich dabei argumentativ im ALTERNATIVLOSEN. Das kann man intellektuell nicht akzeptieren. Wir können, wenn wir wollen; das ist der Zentralsatz des Humanismus. Wollen wir?
Das ist ja das fundamentale Verhängnis in der Politik, wenn sich GEGNER immer und überall zu FEINDEN wandeln wollen. Danach geradezu streben. Die Falle des Carl Schmitt, für die Fachleute unter uns.
Und da verhilft dann auch nicht zu Frieden, was man DEZESSIONISMUS nennt, die vermeintliche Tugend, lieber radikal eine falsche Entscheidung zu treffen, ruckzuck ein Verhängnis einzugehen, als des Attentismus geziehen zu werden.
Bitte immer mit Bedacht. Doch, Ihr wisst, wovon meine Feder spricht.
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NACHRUF.
Eine große Persönlichkeit ist in hohem Alter verstorben. All überall Kondolenzen. Einem meiner Freunde fällt auf, dass man dabei von mir kein Wort gehört hat, obwohl ich dem Umfeld angehörte. Nihil nisi.
Die Trauerrede über einen Verstorbenen einen „Nachruf“ zu nennen, das ist klug. Denn es geht im Nekrolog nicht nur um den Ausdruck der Trauer, also die Hinterbliebenen, sondern auch um den NACHRUHM dessen, der da abgemeldet wird. Viele Menschen treibt es schon zu Lebzeiten um, was die Nachwelt ihnen einmal nachsagen wird. Dafür werden Autobiografien verfasst. Die meisten Werke dieser Art sind eher peinlich.
Ich schaue mir also an, welche Legenden über den Verstorbenen aufgerufen werden und lese vieles, an dem er selbst ein Leben lang gestrickt hat. Das werde ich nicht bewerten. Nihil nisi. Wenn er damit durchgekommen ist und seine eitlen Petiten jetzt in die Geschichtsbücher als Wahrheiten aufgenommen werden, so sei ihm das gegönnt. So haben künftige Generationen von Historikerinnen und Historikern wenigstens etwas zu dekonstruieren.
Was mir aber auffällt: Sie haben fast alle ein verstecktes Thema, die Nekrologe. Sie preisen im Medium des Beileids nicht nur den Toten und seine Hinterbliebenen, sondern auch den Nachrufenden selbst. In schlecht verborgener Eitelkeit bricht Eigenlob sich allenthalben seinen Weg. Das berührt mich eher unangenehm. Der Nachrufer mahnt seine eigene Rolle in dem Ruhm an, den er da dem Verstorbenen in gnädiger Geste zubilligt. Nil nisi bonum.
Was soll das mit „nihil nisi“? Über die Toten solle man nichts als Gutes sagen, das ist eine Spruchweisheit aus dem alten Sparta, die es aus dem Griechischen ins Lateinische geschafft hat und irgendwann christlich klang. Man soll, so das Motto, Vergebung gewähren. Man möge die banalen Streitereien doch bitte nicht über das Grab hinaustragen. Einen besonderen moralischen Wert kann ich darin aber nicht erkennen. Friede unter den Lebenden ist mir weit wichtiger als pathetische Totenruhe.
In einem Lied des frühen Brecht heißt es: „All meinen Feinden will ich verzeihen, aber vorher schlage man ihnen die Fresse mit schweren Eisenhämmern ein.“ Und an anderer Stelle im gleichen Stück: „Es geht auch anders, aber so geht es auch.“
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LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?