Logbuch
AUF WIEDERSEHEN.
Mit einem Auge sehe ich ein Bild von den exzessiven Trauerfeiern in England. Dass man sich wiedersehe, steht dort. Eine Lüge, aber trotzdem wohl tröstend.
Dass man ein Begräbnis zum monumentalen Kitsch machen kann, das ist jetzt bewiesen. Staatsschauspielende, noch über den Tod hinaus. Die Volksseele liebt solche Rituale. Mich berührt das eher als eine Peinlichkeit. Und ein Anachronismus; jedenfalls seit der Französischen Revolution. Aber unsere Sentimentalität mit dem Sterben hat natürlich einen tieferen Grund. Wir wollen nicht hinnehmen müssen, dass etwas endgültig ist. Unser Lebenswillen besteht darin, dem Schicksal zu trotzen. Jeden Morgen neu. Sonst könnte man ja auch gleich liegenbleiben.
Während des Zweiten Weltkriegs haben sich die von uns überfallenen Engländer Trost gespendet, indem sie das Lied von Vera Lynn mitsangen: „We will meet again! Don’t know how, don’t know when…“ Eine kontrafaktische Annahme für die dann im Krieg umgekommenen Menschen, euphemistisch „Gefallene“, die die Schützengräben nicht wieder hergegeben haben. Aber Ausdruck des Willens zum Kampf, und wenn er das Leben kostet.
Die religiöse Annahme einer Wiedergeburt oder eines Ewigen Lebens ist der naive Trotz gegenüber der Vergänglichkeit. Fiktional kühn. Vielleicht macht dieser Trotz einen Grund für den Erfolg des Christentums aus. Das Angebot einer fundamentalen Illusion. Denn eigentlich kann man nicht akzeptieren, was man bei aller Evidenz akzeptieren müsste. Wir haben nur eine kurze Zeit auf Erden. Jeder, der ein Elterngrab zu pflegen hat, kann das wissen.
Der wirkliche Trost über die Vergänglichkeit sind, so banal das klingen mag, Kinder und Kindeskinder. Brutpflege. Am Ende landet die Philosophie immer lapidar im Biologischen. Vielleicht ist das gut so. Der Rest sind, schönes Wort, halt Lebenslügen.
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MARKTWIRTSCHAFT.
Was für die Kartoffel und den Kohl gilt, das Prinzip regionaler Nachhaltigkeit, das soll auch den Energiemarkt bestimmen. Weg von den Monopolen. Heimische Energie. Die grüne Wende.
Weite Teile unserer Energieversorgung stehen vor der Verstaatlichung, weil sie die Risiken der Beschaffung als private Betriebe nicht mehr tragen können. Das gilt jedenfalls für den Gasmarkt. Das läuft dann so gut wie andere Behörden, zum Beispiel die Bahn.
Die Energieversorgung mit Öl ist in Händen internationaler Konzerne, die sich wie ein Kartell verhalten, zum Teil mit der Beteiligung von Staaten. Sie nehmen es von den Lebendigen und schützen ihre Oligopole.
Für die Kernenergie habe ich schon immer gesagt, dass sie nicht von börsennotierten Unternehmen betrieben werden kann, da das Restrisiko nicht versicherbar ist, zum Beispiel. Willkommen im militärisch industriellen Komplex.
Die Weltmärkte für Kohle funktionieren nicht anders als die für Öl oder Gas. Und grüner Wasserstoff ist ein Einhorn, das erst noch gefangen werden muss. Ich könnte verraten, wie man Einhörner fängt; das ist aber, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte.
Deshalb ist es so wertvoll, dass der Anlagenbau zur Nutzung von Sonne und Wind in der Hand inländischer mittelständischer Hersteller ist und die Anlagenbetreiber aus sehr vielen dezentralen Privatleuten bestehen. Die gut ausgebauten Netze bringen den Nordseewind auf die Alm und die mediterrane Sonne auf die Hallig. Und die Branche ist eine friedliche Genossenschaft von Herstellern, Betreibern und Nutzern. Mittels günstiger Energiepreise betreibt man nationale Wirtschaftspolitik. Deutliche Exportüberschüsse. Alles gut.
Finde die Fehler.
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OKTOBERFEST.
Ich musste in diesem Jahr nicht aufs Oktoberfest.
Mir fehlen fünf Liter Bier im Bauch, ein Brathähnchen und ein scharfes Wurzelgewächs, gegen derer Belastung des meinigen Magens ich Vogelbeerenschnaps und Underberg zu mir zu nehmen pflegte. Und das bei einer Konfirmandenblase. Kein Prosit der Gemütlichkeit. Keine anhängliche Osteuropäerin. Keine Tracht. Kein Kater. Kein Thomapyrin.
Ich hatte wohl noch eine Einladung, die aber höflich abzulehnen ich mir die Freiheit genommen habe.
Mutter, es geht mir gut.
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LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?