Logbuch
STAATSOBERHAUPT.
Einen König oder Kaiser haben wir Deutsche nicht mehr. Der Bundespräsident ist das STAATSOBERHAUPT. Das will Frank Walter Steinmeier noch eine weitere Amtszeit bleiben. Ich kenne den Mann. Er ist sehr erfahren in der Politik. Er kommt aus der Landespolitik und war in Berlin alles, Fraktionschef, Leiter BK, Architekt der Agenda, Minister des Äußersten, ein alter Hase. Er hat Erfahrung, einen weiten Horizont und vermutlich auch Charakter.
Er wolle die Verlängerung „nicht aus Bequemlichkeit“, sagt er. Ach, er ist ein so dramatisch schlechter REDNER. Aus einem Sterne-Menü edelster Speisen, das ihm seine Beamten bereiten, weiß er am Pult einen bräsigen Brei zu machen. Er ist rhetorisch MISTER MILUPA. Was er löffelweise verfüttert, das schmeckt wie Schinkennudeln aus dem Gläschen. SPOONFEEDING. Krankenhauskost. Kinderbrei. Als habe es schon mal jemand gehabt.
Noch schlimmer sein EVENT MANAGEMENT. Kerze ins Fenster. Stuhlkreis. Wenn er wirklich eine Idee gehabt haben sollte mit einer Veranstaltung, so verquast er das stets zu einem linkischen Behördenakt. Es ist zum FREMDSCHÄMEN. Ach, wenn ich da im Guten nach Paris schaue oder im Bösen nach London...
Frank Walter ist ein König ohne Krone. Er hat kein CHARISMA. Er passt zu uns. Er gilt als integer. Es ist paradox.
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KLEINKUNST.
Ich habe gestern für acht Meter Hausfront 7 Blumenkästen mit 35 Geranien bepflanzt. Brauchte 120 Liter Blumenerde. Zum Schluss lese ich die Aufschrift auf den Plastiktöpfchen der Stehgeranien. Es sind einjährige.
Also nach diesem Sommer alles vorbei. Nix mit Luthers Bäumchen pflanzen für die Ewigkeit. Nix mit Herrn von Ribbeck zu Ribbeck im Hafelland. Und dann steht da gemäß EU-Verordnung noch: „Nicht zum Verzehr geeignet.“ Es seien Blühgewächse. Aha. Ich meine, wer isst Geranien?
Letzter Versuch der Rechtfertigung: Blüher nützen Bienen. Und umgekehrt. Aber ich verwerfe den aufgesetzten Gedanken an den Bienenhonig. Die ganze Mühe war, sind wir ehrlich, nur wegen der Optik. Blumenschmuck ist Kleinkunst. Vorgartenidylle. Kleinbürgerhobby. Eigentlich spießig.
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FARBENLEHRE.
Ich sollte als Pennäler wissen, so der Auftrag meines Kunstlehrers Otto Schäcke, wie MISCHFARBEN gehen. Also: gelb plus blau, das ergibt grün. Man brachte einen weißen Metallkasten mit in den Unterricht, der Aquarellfarben enthielt. Ich erinnere die Marke „Pelikan“. Es gab noch kein WIKIPEDIA, ich war mit dieser bescheuerten Hausaufgabe aufgeschmissen. Sie wurde auch nie abgefragt. Otto Schäcke stand im Ruf, an der Flasche zu hängen.
So leicht kommt der Wähler nicht raus. Welche Farben kann man mischen? Unter SCHRÖDER & FISCHER hat er gelernt, dass Rot & Grün zusammengeht. Die Schwarzen hoffen jetzt, dass es diesmal für Schwarzgrün reicht. LASCHET & BAERBOCK. Der Souverän darf sich wie ein Maler fühlen, der auf seiner Palette mischt, was das Zeug hält, um ein tolles Gemälde hinzukriegen. Er darf sich eine Regierung malen.
Aber Schwarzbraun, das soll nicht möglich sein; sagen die Schwarzen, um nicht noch mehr an die Braunen zu verlieren, die von sich behaupten, eigentlich Blaue zu sein. Ich fürchte, wir werden, wie in anderen Ländern auch, jede FARBKOMBINATION erleben. „What ever it takes“, das gilt jetzt auch für KOALITIONEN. Nicht nur, weil es mathematisch nur noch KUNTERBUNT reicht, auch weil der moderne Politiker ein CHAMÄLEON ist. Er passt sich der Farbe seiner Umgebung an.
Braun wird aus historischen Gründen ungern gezeigt; es tarnt sich unter dem Blau der Kornblume. Im Moment gibt es aber auch OBLIGATORISCHE Töne, etwa das Klima-Grün. Ach so, das mit Otto Schäcke, Friede seiner Asche, das war natürlich nur ein Gerücht, ein Pausenhofschnack, am Freiherr vom Stein Gymnasium in Oberhausen-Sterkrade. Warum weiß ich nach gut einem halben Jahrhundert noch seinen Namen? Er kann als Lehrer nicht schlecht gewesen sein. Vielleicht waren es aber auch seine regelmäßigen Luftschutzübungen im Unterricht. „Auf mein Kommando alles flach auf den Boden, Tasche über ‘n Kopf!“ Für wenn die Russen kommen, genannt DIE ROTEN.
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LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?