Logbuch
Gute Vorsätze?
Ich höre vom Abnehmen, von weniger Alkohol, davon, das Rauchen einzustellen, sich lästiger Aufgaben rechtzeitig anzunehmen. Neues Jahr, lauter bessere Menschen am Start. Bei mir noch Kater. FLUCH DER BÖSEN TAT. Gestern noch hatte ich mich über das Halbwissen eines Freundes erhoben, noch bevor die Sonne unterging, fiel mir dieser Hochmut wie ein Stein auf die Füße. Mal abgesehen davon, dass Hochmut immer ein Fehler ist, ich weiß jetzt, dass ich schlicht vergessen hatte, was ich mal wusste. Peinlich. Um es kurz zu machen: Wir reden bei der Frage, was man „wollen sollte“ über GIOVANNI PICO DELLA MIRANDOLA, spätes 15. Jahrhundert. Jung verstorben (dazu unten mehr) hat er nicht viele Schriften hinterlassen, aber das Vorwort einer geplanten großen DISPUTATION wirkt bis heute nach. ÜBER DIE WÜRDE DES MENSCHEN. Dort steht der Spruch, den ich gestern suchte. Der Florentiner hat sich wohl als erster Philosoph mit der Würde des Menschen beschäftigt und diese auf die Willensfreiheit gestellt: „quando possumus si volumus“ WEIL WIR KÖNNEN, WENN WIR WOLLEN. Das ist älter als die ganzen Weimarer Klugschwätzer ( nicht in dem TATORT von gestern, Goethe/Schiller/Kant/Hegel usw.). Unsere Würde besteht darin, dass wir könnten, wenn wir nur wollten; also sollen wir wollen. Na ja. Nah am Wortgeklingel. Aber der Zentralbegriff des Grundgesetzes, unserer Verfassung. Ein „unbestimmter Rechtsbegriff“ als Fundament des Öffentlichen Rechts. Auch schräg, oder? Der wunderbare Philosoph aus dem blühenden Norditalien wurde früh dahingerafft; es gab Gerüchte, er sei vergiftet worden. Ein halbes Jahrtausend später hat man in seinen Gebeinen noch hohe Konzentrationen von Arsen gefunden. Vergiftet von einem Freund. Weil der wollte, konnte er; offensichtlich gilt das Motto auch im Bösen. Sagt also gar nichts. Pfff, Luft raus. Man nehme Acetylsalicylsäure, Paracetamol und Koffein, das Wundermittel gegen Kater.
Logbuch
HALBWISSEN.
Wenn man keine Ahnung hat, aber doch klug sein möchte. Als schlau erscheinen. Ich lese auf einer Weihnachtskarte folgenden Spruch: „Ich kann, weil ich will, was ich muss.“ (Kant). Hmmm. Das ist ganz eindeutig nicht von Kant, das steht nicht bei Kant, es ist nicht mal von Schiller, dem Sentenzenkönig aus Weimar. Allenfalls: ICH KANN, WEIL ICH SOLL. Darin liegt aber zweierlei, ein Urzustand und der danach, nach der Überwindung. HEGEL schreibt irgendwo von der „Schranke“, die darin liege. Genau. Es kostet Überwindung. Ich war nie sportlich, aber ich höre, dort spricht man von einem „inneren Schweinehund.“ Den soll man überwinden sollen können. Das gefällt mir. Nicht weil moralisch, sondern weil vernünftig. Weil, sich zu was zwingen, das kann ein moralischer Impuls sein. Paaah. Oder ein Ausdruck von VERNUNFT. Und Vernunft „muss“ man nicht, Vernunft „kann“ man. Das, lieber Weihnachtskartenschreiber, meint VERNUNFTBEGABT. Da gibt es dann größere Begabungen und kleinere. Trotzdem Dank für die Karte. War ja nett gemeint. Aber, wenn man doof ist, gibt man einen aus; man hält aber keine Vorträge. Zwei Kommafehler waren auch noch drin. Das muss im NEUEN JAHR besser werden, lieber J. E. aus G.
Mal so unter Freunden gesagt.
Logbuch
Auf Netflix kommt jetzt eine Serie mit Dialogen in Latein, sagt gerade SWR 3, den ich in der Sauna höre (nur dort). Der Moderator wünscht in der Abmoderation EIN FROHES NEUES und kann es auch, verkündet er stolz, in Latein: „anus novus.“ Na dann.
Logbuch
LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?