Logbuch
Die INNENANSICHT der MACHT.
Das ist es, was mich als Soziologen ein Leben lang interessiert hat. Nicht, weil ich es dann ausplaudern wollte. Weil ich es für mich wissen wollte. Und eben das ist es, was mich an politischen Skandalen interessiert. Nehmen wir den Fall der FRAU DOKTOR GIFFEY und ihres Gatten, der seinen Beamtenstatus durch einen Gerichtsentscheid verloren hat. Wie denkt dieses Milieu, das zur Spitze der Politischen Klasse gehören will, wie denken die, was sie sich erlauben können? Nicht die DELINQUENZ selbst interessiert mich (beschissen wird überall), sondern, wie die das als ELITE denken. Früher hieß das GEWISSEN. Man hatte ein schlechtes Gewissen oder eben nicht. Am Beispiel der schrägen Promotionen: Wie denkt man, dass SCHAVAN und KTG amtsenthebende Skandale waren und GIFFEY eine lässliche Sünde? Man sehe sich im Fall GIFFEY den sogenannten Empirie-Teil der sogenannten Dissertation an und frage sich selbst nach der ETHIK des Forschens. Wer befragt da wen in welchem Kontext? Das ist entscheidend, wenn es um wirkliche EMPIRISCHE SOZIALFORSCHUNG geht. Es geht also nicht um „Abschreiben“, sprich irgendwelche Fußnoten oder veritable Plagiate; es geht um einen prinzipiell unethischen Forschungsansatz, sprich etwas, das gar keine Forschung ist, sondern Feuilleton. Erlebnisaufsätze aus dem juste milieu. Gesinnungsprospekte. Wie kriegen das die DAMEN DOKTORMÜTTER an der Universität durch den Hals? Wie denken die so was? Bei der Innenansicht der Macht kommt man sehr oft ans Staunen.
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PLAGIAT.
Das ist ein Vorwurf, den die machen können, die zu beurteilen wissen, was er denn meint. Wir reden von einer Arbeitswelt, in der sehr viel Mühe in Darstellungen von Wissen fließt, also ein Produkt, das seinem Produzenten gehört, weil er sich dafür redlich gemüht hat. Plagiate sind vorsätzlich verborgener Diebstahl geistigen Eigentums zum Nutzen des Diebes und Schaden des Bestohlenen. Mit diesem Hinweis verteidige ich nichts und niemanden. Ich sage nur, dass Opfer die Bestohlenen sind und die Täter Nutznießer einer vorsätzlichen Täuschung. Dass man eine Institution beschissen hat, um an eine Urkunde zu kommen, das mag man verzeihen, wenn man locker drauf ist. Das ist nicht der „case“ der Promotionsordnung. Plagiate sind, wenn Sie Plagiate sind, vorsätzlicher Diebstahl bei Kollegen. Ein Kameradendelikt. Das ist der akademisch Sinn des Verbots geistigen Diebstahls.
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Das Verhältnis von STRATEGIE und TAKTIK ist die innere Uhr der Macht. Man sieht es bei Trump. Ihm scheint die Wirkung seiner Taktiken völlig egal zu sein. Ich weiß nicht, was er vorhat. Ich weiß nicht mal, ob er was vorhat. Vielleicht gibt es gar keine Strategie, vielleicht doch. Jedenfalls scheint er frei von dem Zwang, immer einen guten Eindruck machen zu wollen. Etwas ähnliches geht mir durch den Kopf, wenn ich sehe, wie Gerd Schröder oder Sigmar Gabriel nicht mit der Tatsache zurechtkommen, dass sie "has-been-s" sind, Männer von gestern. Schröder lässt sich von Bela Anda zu profansten Eitelkeiten verleiten. Punktsiege für Piffer, peinlich per Podcast. Gabriel kann weiterhin seinem Instinkt nicht widerstehen, leichte Beute zu machen, wenn andere eine taktische Nische lassen. Nachtreten als Manie. Man kann sich fragen, wie das wohl bei Angela Merkel wird, wenn sie abgetreten ist. Lese ich gerade bei einer klugen Berliner Publizistin, die voraussagt, dass Merkel einfach nur weg sein wird. Das könnte so kommen. Die Frau ist völlig frei von männlicher Eitelkeit. Schlimmer: sie hat diese protestantische Variante der Eitelkeit, nämlich das vorsätzlich bescheidene. Taktisch ein Tölpel, strategisch ein Genie. Erinnert mich an einen Chef, den ich mal hatte und sehr geschätzt habe; der hatte einen echt miesen Anzug im Schrank, den er aber notorisch trug, wenn er sein Gegenüber täuschen wollte. Er hatte das Ding zum Beispiel an, wenn er ins Ausland, namentlich in den Ostblock, flog. Ein teures Tuch wäre dann strategisch dumm gewesen. Jene Männer (gender!), die der morgenländischen Prahlsucht erlegen sind, bringen das calvinistische Kalkül nicht über sich, mal scheiße auszusehen, um am Ende klug gewesen zu sein.
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LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?