Logbuch

ABERGLAUBEN.

Gegenüber von der Privatwohnung Angela Merkels steht auf der Museumsinsel eine Kopie des Pergamonalters aus der heutigen Türkei, seinerzeit Griechenland. Die Maskengegner glauben, dass hier ein Zugang zur Hölle sei. Nachts würden Satan und die Seinen hier Menschenopfer feiern und Kinder schänden. Der einschlägige Irre Attila H. hat hier bereits eine Gefährderansprache durch die Polizei erfahren. Er bringt die Kanzlerin in den Verdacht, eine Buhlin Satans zu sein. Hexenverbrennung wird konnotiert. ABERGLAUBE. Man muss das leider ernstnehmen, lehrt die Geschichte. Und man kann nicht über das Irrationale des Abergläubischen reden und vom GLAUBEN schweigen. „Alle Kritik beginnt mit der Kritik der Religion.“ Hat der Bärtige aus Trier gesagt.

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Wichtig für die Geltung, die man in der Welt erstrebt, ist der GRÜNDUNGSMYTHOS. Da macht es schon einen Unterschied, ob man ein HURENSOHN ist, den ein Schweinehirt aufgezogen hat, oder Spross des Kriegsgottes Mars und einer frommen Königstochter. Fangen wir mit der aufgehübschten Version an. Um Nachkommen seines ermordeten Bruders zu verhindern, schickt ein etruskischer Herrscher einst, es waren raue Zeiten, dessen Tochter ins Kloster, wo diese aber trotz Keuschheitsgelübde nach einer Affäre mit dem Gott Mars Zwillinge gebiert. Dafür hat man sie in den Tiber geworfen und die Knaben im Schilfbötchen ausgesetzt. Raue Zeiten. Das Aussetzen unerwünschter Kinder hatte aber Tradition. Siehe MOSES. Weiter im stolzen Rom. Dann aber nimmt sich die KATOLINISCHE WÖLFIN der ausgesetzten Knaben Romulus und Remus an und säugt sie an ihren Brüsten. Was für Kerle! Mit Wolfsmilch gestillt... Alle Achtung. Die beiden gründen dann Rom. Der eine erschlägt dann noch den anderen aus Gründen der Ehre; aber das ist eine andere Geschichte, wie Kipling sagen würde. Der für Rom reformierte Mythos referiert eine altgriechische Vorlage und die bis heute bildgebende WÖLFIN stammt auch nicht aus dem Altertum, sondern ist jünger, aus dem Mittelalter. Wissen muss man, dass Kindesvertauschungen ein Thema waren, solange es Ammen gab, die neben ihren eigenen Kindern noch solche reicher Mütter mitstillten. Weil diese sich nicht binden wollten oder ihren Busen ruinieren. Oft waren diese Ammen Alleinerziehende, nicht selten solche, deren Lebenswandel ihnen häufig Nachwuchs bescherte. Man ahnt, welcher Mythos zum „framing“ anstand. Was man als Mythos nachbesserte, das war die Geschichte, dass die Gründungszwillinge des ehrwürdigen Rom von einer „lupa“ gestillt wurden. Eine lupa ist umgangssprachlich nämlich auch das, was im Englischen eine „bitch“ ist; da bekommt dann „son of a bitch“ eine andere Konnotation. Davon will heute im stolzen Rom aber niemand mehr etwas wissen. Überall sieht man die putzigen Knaben an den Zitzen der mächtigen Katolinischen Wölfin.

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Der ins Amerikanische exilierte Professor Gumbrecht regt in der Schweizer Zeitung NZZ, Heimat konservativen Denkens, an, dass man dem notorisch überschätzen JÜRGEN HABERMAS ein Denkmal setze, damit er nicht verblasse wie der ostwestfälische NIKLAS LUHMANN oder der Pariser JACQUES DERRIDA. Das führt bei mir zu instinkthaften Reaktionen. In meiner Jugend gehörte man SCHULEN an. Man war, wenn nicht in den vielfältigen marxistischen Welten oder den Lustgärten des französischen Strukturalismus, entweder Habermas- oder Luhmann-Schüler. Die Doofen waren in der Frankfurter Etappe, also bei Habermas. Die Schlauen hatten ihren Papst in Bielefeld, man war Luhmann-Schüler. Der galt als schwer verständlich. Habermas war VHS, Volkshochschule. Und der Gumbrecht galt an seiner Uni, die auch meine ist, als sonderbegabt. Da liegt also der Witz, dass er nun ex USA in der NZZ den Konversationswissenschaftler Habermas lobt. Kann nämlich nicht sein Ernst sein. Gott wohnte in Bielefeld; als es das noch gab. Und ihn noch. Jetzt musst Du Dir ein Schweizer Seniorenblatt leisten, weil es an deutschen Unis ödet.

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LEBERWURST.

Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.

Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.

„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.

Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.

Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?