Logbuch

BLOCKBILDUNG & BOCKMIST.

Wenn die SPD dieses Land auf Dauer mental zu spalten gedenkt, dann hat ihre scheidende Innenministerin Nancy Faeser was gekonnt. Mit dem schlappen Gefälligkeitsgutachten ihrer Schlapphüte hat sie die AfD bei deren Anhängern innerlich gestärkt und bei den Gegnern völlig falsche Hoffnungen geweckt. Eine innenpolitische Tölpelei erster Güte.

Die amerikanische Regierung mischt sich schon ein und spricht von einer schlecht getarnten Diktatur. Sie meint Deutschland unter den Rot-Grünen. Das wird den rechten Populisten in der AfD gefallen; sie können sich so als Opfer obrigkeitsstaatlicher Machenschaften inszenieren. Der US-Vizepräsident nennt sie „centrist“, das heißt „politisch gemäßigt“, eine Kraft der Mitte. Welch ein Geschenk. Rechts wird so Mainstream. Die hier allerorten laut werdenden Neue Rechte wird durch die politische Idiotie ihrer Gegner groß, im gesamten Westen.

Das tausend Seiten dicke Gefälligkeitsgutachten, eine Fleißarbeit williger Geheimpolizei, wird für ein gerichtliches Verbot der AfD nicht reichen; ich sage das voraus und bin mir sicher. Es eint mit unzähligen peinlichen Petitessen nur die Kohorten von reaktionären Versagern und Kryptofaschos in der AfD, viel Gesindel und einige Ewiggestrige. Das nämlich ist die AfD. Jetzt aber sagt man dem Souverän: Jeder vierte von Euch Deutschen ist ein Extremist. Ihr gehört verboten. Hinter diesem Votum steht eine abgewählte Partei mit 14%. Das ist grotesk.

Es bilden sich in der Wahrnehmung der Leute Blöcke. Der Block der Altparteien, der Systemknechte, der Elite, der Internationalisten und Woken, der Grünen Verbieter. Und der Block der wirklichen Volksversteher. Letztere, die Freunde der normalen Leute, sollen von ersteren, den Systemknechten, verboten werden. So die Lage an der mentalen Volksfront. Ein schwerer politischer Fehler. Faeser go home.

Logbuch

EIN BISSCHEN FREIHEIT.

Da ist er wieder, dieser sperrige Begriff der fdGO. Er soll den Kern unserer Verfassung beschreiben. Das wäre ja eine wichtige Aufgabe, der man sich nicht so unbeholfen nähern sollte. Ich verstehe schon das erste Eigenschaftswort nicht: Was meint „freiheitlich“ in der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“? Oder ist es eine „freiheitlich demokratische Grundordnung“? Die Väter unserer Verfassung sprachen ein verquastes Deutsch.

Ist „freiheitlich“ eine Verkleinerungsform von „frei“ im Sinne von „ein wenig frei“? Warum ist die demokratische Grundordnung nur ein bisschen frei? Sie ist ja auch nicht nur ein bisschen rechtsstaatlich? Oder soll Demokratie nur ein klein wenig herrschen? Um diese Wortklaubereien mögen sich die Staatsrechtler kümmern, könnte man sagen. Sie sollen sagen, was liberal bedeutet; denn das ist ursprünglich gemeint.

Das mit den Experten der Verfassung hilft aber nicht. Ich traue auch den Schlapphüten bei den sogenannten Verfassungsschützern nicht. Oder den Parteipolitikern, die Grundsatzfragen zur Magd ihrer Machtgelüste machen. Nein, wir sind alle gefordert, uns eine Meinung zu bilden, wie wir leben wollen. Und das heißt dann auch, nach welchen Grundsätzen.

Deutscher ist der Inhaber eines politischen Privilegs, das der Staatsbürgerschaft, in die man geboren oder berufen werden kann, wenn man sich darum beworben hat. Mit Bio oder Rasse hat das gar nichts zu tun. Und natürlich kann man ein Leben führen, das der doppelten Staatsbürgerschaft bedarf. Deutscher, das ist ein rechtliches Privileg, das mit Pflichten verbunden ist.

Abzugrenzen von dem Völkischen der Nazis und ihrer Volksgemeinschaft, die staatlichen Terror nach ideologischen Vorgaben meinte; etwa autoritären Nationalismus der prinzipiellen Überlegenheit oder gar der Reinheit der Rasse. Es gelten immer und überall die Menschenrechte, zu vorderst das der Menschenwürde.

Was begrifflich so kompliziert klingt, wird einfach, wenn man konkret wird. Etwa der Frage des Deutschsprachigen. Wir haben drei Amtssprachen, deutsch, dänisch und sorbisch. Und aus. Zu Gericht, glaube ich, nur deutsch. Und aus. Wer Deutsch noch nicht so gut kann, kriegt einen Dolmetscher. Aber in der Regel gilt: Man spricht Deutsch. Keine Nischen. Ich finde, darauf könnte man sich einigen und zwar verbindlich. Die Schulpflicht beginnt damit. Auch das Bürgergeld. Ist das dann noch freiheitlich?

Logbuch

SPARGELZEIT.

Man ist, was man isst. Jedenfalls ist man, was man trinkt. Heute: feines Gemüse mit Schampus. Schon Cato Senex, der Weise im Alten Rom, lobt den Spargel, das edelste aller Gemüse. Dazu trinkt man heutzutage Sekt. Gern der besseren Art. Hier die Grundregeln in modernen Zeiten.

Man schält der Spargel selbst und das unmittelbar vor dem Kochen. Diese seltsamen Halbautomaten bei Lidl oder Bauer Barkhoff sind zu verachten. Man gibt nichts ins Kochwasser, weder Salz noch Zucker noch Essig. Die Pellkartoffeln werden gepellt, darum heißen sie so. Man nimmt dazu geschmolzene Butter, vielleicht aufgeschlagen, aber nie in Hühnerbrühe gekochte Mehlschwitze („Hollandaise“). Auf die Pellkartoffel grobes Salz, auf den Spargel körnig gemahlenen schwarzen Pfeffer. Reichlich Butter, siehe oben. Eine Portion ist immer ein gutes Pfund, alles andere in die Suppe (für den Folgetag).

Zum Essen ein Schaumwein von Bollinger, der etwas kryptisch „PN AYC 18“ heißt. Steht so auf dem Etikett. Ich frage Gunnar, den Sommelier, was das bedeutet. Und lerne: „Der AYC ist Teil der Village-Wein-Serie, die der verstorbene Kellermeister Gilles Descôtes noch ins Leben gerufen hatte. AYC basiert auf dem Grand Cru Ay, natürlich dreht sich daher alles um den Pinot Noir. Ungefähr hälftig aus 2018 und Reserveweinen, die überwiegend flaschengereifte Weine aus den tiefen Kellern von Bollinger sind. Die Grundweine sind 50/50 in Holz und Edelstahl gereift. Mit 6 Gramm Dosage degorgiert, also nicht extrem trocken. Der Wein zeigt die ganze Pracht von Ay, nämlich die Verbindung von seidigster Textur und aufregender, salziger Mineralität. Spicy, kirschig, tief und druckvoll, ist es ein archetypischer Ausdruck dieses so reichen, aber brillant mineralischen Ortes. Ein wunderbar balancierter Allrounder mit einem Hang zur Größe.“ Man ist, was man trinkt.

Solches hörte ich gern von meinem Vers.

Logbuch

WIRD SCHON WAS HÄNGENBLEIBEN.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter der Intendanz von Ex-Regierungssprecherin Ulrike Demmer hat einen Rufmord an einem Bundestagsabgeordneten der Grünen begangen, der an Dämlichkeit nur schwer zu übertreffen ist; der Fehler passierte einer der feministisch gestimmten Journalistinnen des Senders unteren Rangs, ist aber so typisch, dass sie sich ihn zurechnen lassen muss. Man kann sich die Details einer Schmutz-Kampagne wegen vermeintlicher sittlicher Verfehlungen eines Mannes sparen und auf das Typische gehen, nämlich die vorschnelle Verleumdung statt gründlicher Recherche.

Eine parteiinterne Neiderin hatte ein angebliches Opfer eines angeblichen Fehlverhaltens frei erfunden und in dessen frei erfundenen Namen eine EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG vorgelegt; womit den Trotteln vom RBB der Tatsachenbeweis erbracht schien und die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten in die Tonne gehauen werden konnten. Die EV sei ja strafbewehrt. Der Recherche anderer Medien erst fällt dann auf, dass die Adresse nicht stimmt und niemand die Person kennt, es die Frau am Ende gar nicht gibt. Man vernimmt daraufhin die Motivation, dass es bei solchen Vorwürfen im Zweifel halt gegen den Angeklagten zu gehen habe.

Genau da liegt der Skandal. Verdacht reicht, sprich Verdächtigung. So ist der Stand des Gewerbes. Etwas bleibt dann immer hängen. Stimmt nachdenklich. Angemerkt sei, dass der letztendliche Nutznießer der durchsichtigen Intrige der hochgelobte Wahlkampfmanager von Robert Habeck sein soll, das Ganze also wieder nach der einschlägigen Trauzeugenkultur der Grünen riecht. Das ist aber, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Bleiben wir beim Juristischen oder dem, was der Laie wissen sollte. Eine EV gilt dem Laien ja als Glaubhaftmachung besonderer Güte, als ein Eid, zu dem die berühmten drei Finger gehoben werden und hochnotpeinliche Strafe droht, sollte gelogen worden sein. Gemach, zunächst mal ist eine EV ein Stück Papier, nicht mehr.

Ich habe schon Lügner mittels falscher EV Strafen kassieren sehen, aber dann galt die EINSTWEILIGE VERLEUGNUNG der Justiz; das ist etwas anderes als so einer Triene vom SFB. Und ich habe manche Lügner damit prahlen sehen, dass man natürlich bereit sei, eine EIGENE VALSCHAUSSAGE zu unterzeichnen. Vor dem Hintergrund, eine Belastungszeugin nur als Stimme am Telefon zu kennen, aber noch nie getroffen oder andernorts dokumentiert gesehen zu haben, ist die EV wenig wert, zumal wenn nicht mal die Adresse stimmt, dürfte einiger Zweifel angebracht sein. Es wurde aber bezichtigt, der Rufmord also vollzogen. Jetzt wurden die falschen Beschuldigungen mit einem kleinen „UPS!“ wieder gelöscht.

Ich würde keine falsche EV abgeben, jedenfalls nicht ohne Not, aber schon gar keine annehmen. Frau Demmer, das UPS ist uns nicht gut genug. Nicht für unser Geld. Nicht für Ihre Ansprüche an sich selbst. Und nicht für das erneute Opfer einer notorischen Schlamperei.