Logbuch
DANKSAGUNG.
Höflichkeit besteht nicht in Subordination, sondern in der Achtsamkeit, wann eine Geste des Dankes angebracht sein könnte. Ich schätze kleine Gesten des ehrlich empfundenen Dankes. Selten, deshalb wertvoll.
Der Überschwang ist immer verdächtig. Es ist den Amerikanern eigen, dass sie "outspoken" sind und meist zu laut. Besondern fällt mir das in Hotels auf, in denen man sich ständig nach meinem Wohlbefinden erkundigt. Nicht nur, wie meine Anreise war, will die freundliche junge Dame an der Rezeption wissen; ihre Kollegin beim Frühstück erkundigt sich sogar, wie meine Nacht war. Also ehrlich, wen geht das was an?
So übertrieben gut gelaunt man in den USA daherkommt, so ausgeprägt ist die Übellaunigkeit in Italien. Sie gehört zu einem Standard der öffentlichen Ehrpusseligkeit. Der italienische Herr ist in der Lage aus jeder Frage, gleich welcher Beiläufigkeit, eine Frage der Ehre zu machen; und er ist bereit sie zu verteidigen selbst wenn sie nicht angegriffen wurde. Darauf steige ich nie ein, schon gar nicht im Geschäftsleben.
Beiläufig: Die Italiener bescheißen gern, die Amis glauben an das Controlling; deshalb hat es noch nie eine erfolgreiche Fusion eines italienischen mit einem amerikanischen Unternehmen gegeben. Oder mit einem deutschen. Die Weisheit habe ich von einem Österreicher, für den ich mal gearbeitet habe. Apropos Österreicher.
Ausgesuchte Höflichkeit ist in Wien jedem Kaffeehauskellner in die Wiege gelegt. Ich schätze das. Auch der Handkuss ist mir nicht fremd. Der natürlich, das sei hier allen teutonischen Barbaren gesagt, ein angedeuteter Kuss ist, kein Lippenkontakt, aber ein angedeuteter Diener. Das wiederum ist eine leichte Verbeugung. Eine leichte.
Sich bedanken zu können, ohne das Objekt der Bezeugung in Verlegenheit zu bringen, das ist die Königstugend. Die ehrliche Danksagung, eine deutsche Tugend.
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DER PROVOKATEUR.
Wenn der Witzbold sich zur Routine der ständigen Selbstübersteigerung verleiten lässt, dann ist er irgendwann nicht mehr komisch. Irgendwann bricht der Tabubrecher sein letztes Tabu. Und das dann ihn. Provokateure begehen Selbstmord in Raten.
Im Englischen heißt das, was wir hier abhandeln "Meinungsjournalismus", den bestimmte Spitze Federn in Kolumnen ausüben, die weniger über ein Thema Leser anlocken als über eben diesen Autoren. Die Kolumnisten erziehen sich ein Publikum, indem sie eine Erwartung bedienen, die jener gleicht, der Artisten im Zirkus frönen. Es müssen argumentative Kunststücke aufgeführt werden, bei denen der Leser fürchten können muss, dass sie schief gehen. Und hier und da, da gehen sie schief.
Die Seiltänzer im Meinungsgeschäft arbeiten ohne Netz. Sie nähern sich Tabus weiter, als der geschätzte Leser dies selbst vollführen würde. Darin liegt ihr Unterhaltungswert: "Die trauen sich was!" Sie müssen Kühnes äußern, manchmal auch Tollkühnes. Darin liegt zugleich eine große Versuchung: wer immer weit gehen muss, der geht aus professioneller Routine irgendwann zu weit.
Der Kolumnist lebt von seiner Selbststigmatisierung als Höllenhund. Und er stirbt daran. So jetzt also dieser Boris Palmer, den ich mal kennenlernen durfte und für so wenig unterhaltend, ja ermüdend, hielt, dass ich im Laufe eines längeren Tübinger Abends mehreren Gläser Wein zusprach. Der brave Hans Leyendecker saß neben mir und bemerkte irgendwann, dass ich einen zu viel hatte. Und fragte mich, ob ich Kummer hätte. Leyendecker versteht nicht, dass man nur aus Langeweile trinkt, nie aus Kummer.
Der Originalitätszwang des Gewerbes ist eine Droge, die irgendwann zum Gift wird. Davon kann der große Jeremy Clarkson ein Lied singen oder der nicht ganz so große Aphorismus-Professor. Peter Sloterdijk glaubt Opfer einer solchen Verkennung gewesen zu sein. Harald Martenstein kriegen wir später. Dieter Nuhr nie. Mich selbst irritiert am meisten, wenn Kolumnisten beginnen, politische Lager zu bedienen, insbesondere die der neuen Rechten. Im Moment fürchte ich sehr um Konstantin Kisin. Den kennt man hierzulande nicht? Gut so, das, und nur das, könnte ihn retten.
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TRAUMJOB.
Was wäre, wenn ich noch mal zwanzig oder dreißig wäre, mein Traumjob? Wohlgemerkt mit den beschränkten Fähigkeiten, die ich auch jetzt habe. Ich würde ein sehr erfolgreicher STRAFVERTEIDIGER.
Ich habe von Jus keine Ahnung, aber das hilft ja bei der Beschreibung von Träumen. Unser Strafrecht ist klug eingerichtet, weil es keinen Beschuldigten zwingt, sich selbst zu belasten. Nie muss man gegenüber dem Staat seine Unschuld beweisen. Der Angeklagte darf in seiner Sache sogar lügen. Es gibt in eigener Sache keine Pflicht zur WAHRHEIT.
Hier kriegen die ehrpusseligen PR-Leute schon die Krise. Dass Verteidigung das Recht zur Lüge einschließt, das überfordert ihre Nerven. Der Strafverteidiger selbst lügt natürlich nicht wissentlich und nie erkennbar vorsätzlich; er ist ja ein Institut der Rechtspflege. Er stellt die bescheuerte Frage nach der WAHRHEIT im Binnenverhältnis zum Mandanten nicht, jedenfalls nicht fundamental.
Jetzt wird es fachlich: Da ein bestimmter TATBESTAND immer zu einer bestimmten TAT führt, der eine STRAFE entspricht, fragt der kluge Anwalt nicht vorschnell nach dem TATBESTAND, also dieser Wahrheit. Er konstruiert einen SACHVERHALT, der zu einem gewünschten TATBESTAND führt, jedenfalls einen unerwünschten vermeidet. Er fragt nach der „Möglichkeit“ einer solchen WAHRHEIT. Das ist übrigens ein Begriff von Luhmann.
Hierin liegt der Charme dieses Berufes: Man muss nicht an die Unschuld des Mandanten glauben; man hat dessen Recht auf Verteidigung zu verteidigen. Die naive Frage nach der naiven Wahrheit spielt hier keine Rolle. Es ist völlig absurd anzunehmen, dass nur Unschuldslämmer im Wartezimmer der Kanzlei sitzen.
Jetzt geht es an‘s Eingemachte. Auch regelrechte Schurken? Tjo. Das Recht auf Verteidigung. Die Anklage vertritt der Staatsanwalt, das Urteil fällt der Richter. Diese drei (!) Rollen zu trennen, das ist nicht jedem gegeben. Bei den PR-Leuten läuft das meist mittels Selbsttäuschung; die belügen zunächst sich selbst, damit sie dann die Öffentlichkeit reinen Herzens täuschen können.
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WIRD SCHON WAS HÄNGENBLEIBEN.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter der Intendanz von Ex-Regierungssprecherin Ulrike Demmer hat einen Rufmord an einem Bundestagsabgeordneten der Grünen begangen, der an Dämlichkeit nur schwer zu übertreffen ist; der Fehler passierte einer der feministisch gestimmten Journalistinnen des Senders unteren Rangs, ist aber so typisch, dass sie sich ihn zurechnen lassen muss. Man kann sich die Details einer Schmutz-Kampagne wegen vermeintlicher sittlicher Verfehlungen eines Mannes sparen und auf das Typische gehen, nämlich die vorschnelle Verleumdung statt gründlicher Recherche.
Eine parteiinterne Neiderin hatte ein angebliches Opfer eines angeblichen Fehlverhaltens frei erfunden und in dessen frei erfundenen Namen eine EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG vorgelegt; womit den Trotteln vom RBB der Tatsachenbeweis erbracht schien und die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten in die Tonne gehauen werden konnten. Die EV sei ja strafbewehrt. Der Recherche anderer Medien erst fällt dann auf, dass die Adresse nicht stimmt und niemand die Person kennt, es die Frau am Ende gar nicht gibt. Man vernimmt daraufhin die Motivation, dass es bei solchen Vorwürfen im Zweifel halt gegen den Angeklagten zu gehen habe.
Genau da liegt der Skandal. Verdacht reicht, sprich Verdächtigung. So ist der Stand des Gewerbes. Etwas bleibt dann immer hängen. Stimmt nachdenklich. Angemerkt sei, dass der letztendliche Nutznießer der durchsichtigen Intrige der hochgelobte Wahlkampfmanager von Robert Habeck sein soll, das Ganze also wieder nach der einschlägigen Trauzeugenkultur der Grünen riecht. Das ist aber, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Bleiben wir beim Juristischen oder dem, was der Laie wissen sollte. Eine EV gilt dem Laien ja als Glaubhaftmachung besonderer Güte, als ein Eid, zu dem die berühmten drei Finger gehoben werden und hochnotpeinliche Strafe droht, sollte gelogen worden sein. Gemach, zunächst mal ist eine EV ein Stück Papier, nicht mehr.
Ich habe schon Lügner mittels falscher EV Strafen kassieren sehen, aber dann galt die EINSTWEILIGE VERLEUGNUNG der Justiz; das ist etwas anderes als so einer Triene vom SFB. Und ich habe manche Lügner damit prahlen sehen, dass man natürlich bereit sei, eine EIGENE VALSCHAUSSAGE zu unterzeichnen. Vor dem Hintergrund, eine Belastungszeugin nur als Stimme am Telefon zu kennen, aber noch nie getroffen oder andernorts dokumentiert gesehen zu haben, ist die EV wenig wert, zumal wenn nicht mal die Adresse stimmt, dürfte einiger Zweifel angebracht sein. Es wurde aber bezichtigt, der Rufmord also vollzogen. Jetzt wurden die falschen Beschuldigungen mit einem kleinen „UPS!“ wieder gelöscht.
Ich würde keine falsche EV abgeben, jedenfalls nicht ohne Not, aber schon gar keine annehmen. Frau Demmer, das UPS ist uns nicht gut genug. Nicht für unser Geld. Nicht für Ihre Ansprüche an sich selbst. Und nicht für das erneute Opfer einer notorischen Schlamperei.