Logbuch

EINEN SACK FLÖHE HÜTEN.

PR-Leute finden, dass ehemalige Journalisten nicht notwendig gute Pressesprecher sind. Das ärgert die Journaille. Aber es stimmt oft. Zu unterschiedliche Berufe.

Der Pressesprecher einer bestimmten Bundesministerin soll nix taugen, lese ich bei einem Investigativen. Die Ministerin hat schlechte Presse. Der Mann war vorher TV-Journalist im Öffentlich-Rechtlichen Fernsehen. Also nicht vom Fach. Ein guter Regierungssprecher ist ein Kommunikationsmanager, ein Organisationsgenie, ein Stratege. Er führt Regie und kann einen Sack Flöhe hüten. Das ist etwas anderes als verdienter TV-Onkel beim müden ZDF.

Journalisten sind Konsumenten von PR; wenn sie gut sind, nutzen sie das Angebot virtuos. Aber wer gerne an fremden Tischen isst, der kann deshalb noch lange nicht kochen. Und wer kochen kann, der ist deshalb noch lange kein guter Restaurantleiter. Wer ein Restaurant zu führen weiß, der kann damit noch lange nicht mit dem Löffel füttern. Sprich als Informant agieren.

Wir reden gerade über die KOMPLEXITÄTSFALLE. Auch der Regierungssprecher (Leiter des Bundespresseamtes) hängt am Tropf des Ressortprinzips; ein Sack Flöhe. In den Ministerien alles mittlere Begabungen; bestenfalls. Die Unfähigkeit zur PR sieht man am deutlichsten, wenn Journalisten von Journalisten journalistisch angegriffen werden. Siehe RBB und NDR. Die Vierte Gewalt stolpert über die eigenen Füße. Kollateralschäden zuhauf.

Es mag angehen, dass man Schauspieler zu Politikern macht, professionelle Schauspieler, aber es geht nie gut, wenn man das Parkett auf die Bühne holt. Sie können klatschen und Buh rufen, aber Dramaturgen, das sind sie eben nicht. Und Regie zu führen, das geht ihnen gänzlich ab. Sie können kein PR.

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IM MÄRZEN DER BAUER.

Ich bekomme nicht oft Botschaften aus dem Jenseits. Und dann noch gleich von vier Herrschaften. Das Büttenpapier ist mit fahriger Schrift eines tinteklecksenden Federkiels beschriftet; ich entziffere CAUSA MÄRZ. Und das in einer Septembernacht.

Die vier Autoren hadern mit dem Hinweis, dass man sie ad personae als Zeugen einfordere für eine kulturpolitische Attacke. Es saßen wohl zusammen an jenem höheren Ort die Herren KANT und HEGEL, SCHILLER und GOETHE. Ich wühle mich im Traum, also bei schlechtem Licht, durch das Manuskript der Vier und erkenne eine ganze Reihe von orthografischen Fehlern. Unter anderem diesen: es geht nicht um den Wonnemonat März, sondern den Wonnepolitiker Friedrich „Fritz“ Merz aus dem Sauerland, um den Führer der Opposition.

Dieser hatte den Redakteuren des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks untersagt, die festgeschriebene DEUTSCHE SPRACHE zu verändern und dazu „Kant und Hegel, Goethe und Schiller“ als Maßstab ausgerufen. Daran ist so gut wie alles falsch. Wenn schon Hegel, der Unlesbare, dann bitte HEGEL & MARX, Herr Merz! Karl Marx. Und wenn schon die Weimarer Dichterfürsten, dann bitte in der richtigen Reihenfolge: SCHILLER & GOETHE. Nicht umgekehrt, Herr Merz. Schillers Totenschädel lag, wissen Sie das nicht, auf Goethes Schreibtisch. Sagen Sie mal die „Bürgschaft“ auf, Herr Merz! Wer ist denn dieser Assessor Werther aus Wetzlar? Wollen Sie mal die Einleitung zur Phänomenologie des Geistes in ihren Grundzügen vortragen?

Wohlgemerkt: ich bin vom Fach und halte alle Sprachrituale zum Thema der Geschlechterrollen („gender“) für albernen Unfug. Halbbildung von Dünnbrettbohrer:innen. Aber dass sich Merz erlaubt, hier mit sich selbst eine Fünferbande deutscher Kultur zu gründen, das geht zu weit. Eine PRAECEPTOR GERMANIAE aus dem Sauerland, wo er einst als der WILDE AUS BRILON gewirkt haben will? Pah, Quacks, der Bruchpilot.

Bleibt nur noch die Frage im Umkehrschluss, warum Journalisten bei Verlagen im Privatbesitz erlaubt sein soll, was man den Gebührenfinanzierten untersagen will. Wenn schon Rohrstock, dann doch für alle, oder? Wenn schon autoritär, dann nicht so lasch. Ein Westentaschen-Imperator. Gewogen und für zu leicht befunden.

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E II R. RIP.

Wir leben in einer repräsentativen Demokratie, die ohne Kaiser und König auskommt, weil jedwede Herrschaft jedweden Adels sich historisch erledigt hat. Gut so. Und doch fehlt was. Über Phantomschmerz.

Schon im 13. Jahrhundert haben die Engländer formuliert, dass das GESETZ über dem Monarchen steht. Die Deutschen haben das dann zu Beginn des 20. Jahrhunderts auch kapiert. Seitdem liegt die GESETZGEBUNG im frei gewählten Parlament und auch das STAATSOBERHAUPT ist eine Folge des repräsentativen Prinzips.

Die Menschen haben aber nicht nur Kopf und Magen, sondern wohl auch Herz und Seele. Dort leben die Sehnsüchte fort, die es neben den besseren Einsichten in unserem Leben aushalten. So lange wie ich lebe, war das Elisabeth II Regina, die Königin, auch bei uns die Queen. Sie hat ihre Herrschaft als Dienst an ihrem Volk verstanden und es geschafft, als die sympathische Seite des Staates zu erscheinen. Eine gespaltene und zerstrittene Gesellschaft erfreut sich des Traumes, den sie aufzuführen hat.

Eine Herrschaft als Mythos. Durch nichts besser ausgedrückt als in jenem kleinen Spielfilm mit der Kinderbuchfigur Paddington der Bär. Eine kleine Fiktion über das Thronjubiläum (einer Fiktion), in der die Fiktion des Bären mit der Fiktion der Queen über unser besseres Selbst spottet. Symbolische Repräsentation. Wir lieben Märchen. Dieses ist das der guten Macht, des empathischen Staats, des Menschen, der höflich und freundlich ist.

Der schnöde Staat hat seine Seele amputiert. Es herrschen die Gepflogenheiten der Politik als hässlichem Geschäft. Um den Phantomschmerz zu stillen, wollen wir Märchen vorgelebt bekommen. Das hat Charles III verstanden, wenn er zu seiner Krönung sagt, er stelle sein Leben in den Dienst des Volkes. Das hören wir gern von dem Monarchen, der ein Märchen aufführt. Wir sind Kinder geblieben. Wir wollen an Märchen glauben.

Jeder, der mitleidet, wenn sich der arme Steinmeier wieder mal durch ein sperriges Manuskript fremder Fehler quält, sehnt sich nach dem feinen Humor von Paddington und der Queen, die mit dem Marmeladenbrot in der Handtasche.

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WIRD SCHON WAS HÄNGENBLEIBEN.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter der Intendanz von Ex-Regierungssprecherin Ulrike Demmer hat einen Rufmord an einem Bundestagsabgeordneten der Grünen begangen, der an Dämlichkeit nur schwer zu übertreffen ist; der Fehler passierte einer der feministisch gestimmten Journalistinnen des Senders unteren Rangs, ist aber so typisch, dass sie sich ihn zurechnen lassen muss. Man kann sich die Details einer Schmutz-Kampagne wegen vermeintlicher sittlicher Verfehlungen eines Mannes sparen und auf das Typische gehen, nämlich die vorschnelle Verleumdung statt gründlicher Recherche.

Eine parteiinterne Neiderin hatte ein angebliches Opfer eines angeblichen Fehlverhaltens frei erfunden und in dessen frei erfundenen Namen eine EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG vorgelegt; womit den Trotteln vom RBB der Tatsachenbeweis erbracht schien und die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten in die Tonne gehauen werden konnten. Die EV sei ja strafbewehrt. Der Recherche anderer Medien erst fällt dann auf, dass die Adresse nicht stimmt und niemand die Person kennt, es die Frau am Ende gar nicht gibt. Man vernimmt daraufhin die Motivation, dass es bei solchen Vorwürfen im Zweifel halt gegen den Angeklagten zu gehen habe.

Genau da liegt der Skandal. Verdacht reicht, sprich Verdächtigung. So ist der Stand des Gewerbes. Etwas bleibt dann immer hängen. Stimmt nachdenklich. Angemerkt sei, dass der letztendliche Nutznießer der durchsichtigen Intrige der hochgelobte Wahlkampfmanager von Robert Habeck sein soll, das Ganze also wieder nach der einschlägigen Trauzeugenkultur der Grünen riecht. Das ist aber, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Bleiben wir beim Juristischen oder dem, was der Laie wissen sollte. Eine EV gilt dem Laien ja als Glaubhaftmachung besonderer Güte, als ein Eid, zu dem die berühmten drei Finger gehoben werden und hochnotpeinliche Strafe droht, sollte gelogen worden sein. Gemach, zunächst mal ist eine EV ein Stück Papier, nicht mehr.

Ich habe schon Lügner mittels falscher EV Strafen kassieren sehen, aber dann galt die EINSTWEILIGE VERLEUGNUNG der Justiz; das ist etwas anderes als so einer Triene vom SFB. Und ich habe manche Lügner damit prahlen sehen, dass man natürlich bereit sei, eine EIGENE VALSCHAUSSAGE zu unterzeichnen. Vor dem Hintergrund, eine Belastungszeugin nur als Stimme am Telefon zu kennen, aber noch nie getroffen oder andernorts dokumentiert gesehen zu haben, ist die EV wenig wert, zumal wenn nicht mal die Adresse stimmt, dürfte einiger Zweifel angebracht sein. Es wurde aber bezichtigt, der Rufmord also vollzogen. Jetzt wurden die falschen Beschuldigungen mit einem kleinen „UPS!“ wieder gelöscht.

Ich würde keine falsche EV abgeben, jedenfalls nicht ohne Not, aber schon gar keine annehmen. Frau Demmer, das UPS ist uns nicht gut genug. Nicht für unser Geld. Nicht für Ihre Ansprüche an sich selbst. Und nicht für das erneute Opfer einer notorischen Schlamperei.