Logbuch

ERRUNGENSCHAFTEN. KULTURELLE.

Das Rad oder die Erfindung der Schrift. Sicher wichtig. Die Kanalisation und die Idee der Menschenrechte. Das Konzept des Individuums. Meine Nummer eins: der Zaun.

Pflegen durch hegen: Das Menschenrecht auf Privateigentum drückt sich praktisch aus in dem Recht, um ein Fleckchen Land einen Zaun zu errichten. Eine Hecke zu ziehen, am besten eine dornige. Ja, eine No-go-Area für Fremde und zur Not auch Freunde. Selbst die Mietwohnung unterliegt dem besonderen Schutz des Staates; er soll garantieren, dass selbst er sich raushält.

Hegen und pflegen. Es beginnt mit der Viehzucht, sich eine Herde von Nutztieren halten zu können anstatt hinter den Büffeln durch die Savanne zu ziehen. Und es endet nicht mit dem Recht auf Familie (welcher Art auch immer), sprich mit PRIVATHEIT. Souverän ist, wer seine Grenzen beherrscht. Freiheit ist dieses Recht der Selbstbehauptung.

Beete anlegen. Weiden umzäunen. Parktore schließen. Privateigentum ist Menschenrecht. Wir sind kulturell Einheger. Der Gebrauch des Privaten soll auch zwar auch der Allgemeinheit dienen. Die ist aber auf der anderen Seite des Zauns. Immer.

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DER FLANEUR.

Wird der WANDERER von der Natur in die Großstadt versetzt, nennt man ihn FLANEUR. Er ist dann aber auffällig gut gekleidet und immer von einer etwas wirren Nachdenklichkeit.

Typisch für den alten Paternalismus, die Vorherrschaft der Männer, war dass das Herumstreunen, gemeinhin SPAZIERENGEHEN genannt, den Herren erlaubt war. In der Natur hieß er dann Wandersmann, der sich Ergehende; in der großen Stadt war es der Flaneur, der sinnlos umherzustreifen pflegte. Machte das aber eine Dame, so war sie keine mehr. Auf dem Land kannte man die Wanderhure, in der Stadt das flanierende Leichte Mädchen.

Die Vorbeigehende („passant“ weil „passing“) war eine sich emanzipierende Frau. Gut so. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Mich interessiert der FLANEUR, weil mir ein deutscher Professor, ein Philister vor dem Herrn, mal in einer Rezension diesen Titel umgehängt hat, und darauf mächtig stolz war. Der Tropf hielt für eine Schmähung, was mir gar nicht so abwertend erschien.

Ein Flaneur, lese ich im Brockhaus, habe keine erkenntliche Quelle des Einkommens, sei vermutlich knapp bei Kasse, gebe aber für bestimmte Dinge unverantwortlich viel Geld aus, etwa Getränke oder Blumenschmuck. Er ist dem wirklichen STUTTZER oder DANDY nahe, aber nur in zaghaften Andeutungen. Er ist ein „petit bourgeois“ mit der „gentry“-Ambition eines „land lords“, ein Privatgelehrten, der sich als Weltweiser aufführt, ein Kleingärtner mit den Sehnsüchten eines Landschaftsparks. Ein Sterblicher, der sich dem Großen zu widmen bereit wäre.

Der Flaneur gehört, so er flaniert, nach Paris ans „rive gauche“ oder in das Kings College in Dublin (er kann sich Oxbridge nicht leisten). Er spielt Polo in Mumbay oder entdeckt beiläufig Troja. Flaniert er nicht, ist er HOFMEISTER, sprich Hauslehrer dummer Kinder reicher Eltern. Oder Sitzredakteur eines Lokalblattes in Bad Oldesloh.

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FREITAG DER DREIZEHNTE.

Wem jede Religion fremd, dem erscheint auch das Gottgefällige als Aberglauben. Wer sich aber rechtgläubig wähnt, der führt ein scharfes Schwert gegen die der SUPERSTITION erlegenen. Unsere Religion ist vor allem eins, EIFERSÜCHTIG.

In einem edlen Hotel in Genf, dem Beaurivage, gewahrte ich mal ein Zimmer mit der Nummer 12 b („douze bis“). Man wollte wohl nicht die Unglückszahl 13 an eine Tür schreiben. Es war übrigens der Laden, in dem sich Uwe Barschel in einer Badewanne ertränkt hatte. Der Stern hatte das Foto auf dem Titel. War das damals in der Dreizehn? Nähme ich dann dies Zimmer und ginge baden?

Der Tatbestand des ABERGLAUBENS war schon immer ein Vorwurf ohne Sachverhalt. Die Hohen Priester der herrschsüchtigen Religionen haben ihn sich ausgedacht, um Wettbewerb auszuschließen. Du sollst keinen anderen Gott neben mir haben. Mit großer Rhetorik sollte der eigene Unsinn vorherrschen und alles andere verdammt sein. Der tapfere ANTONIO GRAMCI hat das HEGEMONIE genannt.

Nehmen wir Moses, der die Zehn Gebote bei Gott abgeholt hatte, und sein Volk im Aberglauben vorfand. Es tanzte angeblich um ein Goldenes Kalb. GÖTZENDIENST. Na ja. Erstens war Party, das ist ja schon mal was. Zweitens war es kein Kalb. Schließlich ging es nicht um Wiener Schnitzel. Es war ein junger geschlechtsreifer Stier! So etwas, was die spanische Männlichkeit zu erlegen hat. Und ob der Kraft des Stieres richtig Party zu machen, das ist ja nicht so abwegig.

Wenn die professionellen Moralisten gütig gestimmt sind, nennen sie den Aberglauben VOLKSFRÖMMIGKEIT. Wenn sie sauertöpfisch sind, sprechen sie von IRRLEHRE und zünden schon mal einen Scheiterhaufen an. Und machen dann liturgisch Party, wg. erfolgreicher Hexenverfolgung. Der Aberglauben des Glaubens.
Ach so, ich habe das Barschelzimmer genommen.

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WIRD SCHON WAS HÄNGENBLEIBEN.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter der Intendanz von Ex-Regierungssprecherin Ulrike Demmer hat einen Rufmord an einem Bundestagsabgeordneten der Grünen begangen, der an Dämlichkeit nur schwer zu übertreffen ist; der Fehler passierte einer der feministisch gestimmten Journalistinnen des Senders unteren Rangs, ist aber so typisch, dass sie sich ihn zurechnen lassen muss. Man kann sich die Details einer Schmutz-Kampagne wegen vermeintlicher sittlicher Verfehlungen eines Mannes sparen und auf das Typische gehen, nämlich die vorschnelle Verleumdung statt gründlicher Recherche.

Eine parteiinterne Neiderin hatte ein angebliches Opfer eines angeblichen Fehlverhaltens frei erfunden und in dessen frei erfundenen Namen eine EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG vorgelegt; womit den Trotteln vom RBB der Tatsachenbeweis erbracht schien und die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten in die Tonne gehauen werden konnten. Die EV sei ja strafbewehrt. Der Recherche anderer Medien erst fällt dann auf, dass die Adresse nicht stimmt und niemand die Person kennt, es die Frau am Ende gar nicht gibt. Man vernimmt daraufhin die Motivation, dass es bei solchen Vorwürfen im Zweifel halt gegen den Angeklagten zu gehen habe.

Genau da liegt der Skandal. Verdacht reicht, sprich Verdächtigung. So ist der Stand des Gewerbes. Etwas bleibt dann immer hängen. Stimmt nachdenklich. Angemerkt sei, dass der letztendliche Nutznießer der durchsichtigen Intrige der hochgelobte Wahlkampfmanager von Robert Habeck sein soll, das Ganze also wieder nach der einschlägigen Trauzeugenkultur der Grünen riecht. Das ist aber, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Bleiben wir beim Juristischen oder dem, was der Laie wissen sollte. Eine EV gilt dem Laien ja als Glaubhaftmachung besonderer Güte, als ein Eid, zu dem die berühmten drei Finger gehoben werden und hochnotpeinliche Strafe droht, sollte gelogen worden sein. Gemach, zunächst mal ist eine EV ein Stück Papier, nicht mehr.

Ich habe schon Lügner mittels falscher EV Strafen kassieren sehen, aber dann galt die EINSTWEILIGE VERLEUGNUNG der Justiz; das ist etwas anderes als so einer Triene vom SFB. Und ich habe manche Lügner damit prahlen sehen, dass man natürlich bereit sei, eine EIGENE VALSCHAUSSAGE zu unterzeichnen. Vor dem Hintergrund, eine Belastungszeugin nur als Stimme am Telefon zu kennen, aber noch nie getroffen oder andernorts dokumentiert gesehen zu haben, ist die EV wenig wert, zumal wenn nicht mal die Adresse stimmt, dürfte einiger Zweifel angebracht sein. Es wurde aber bezichtigt, der Rufmord also vollzogen. Jetzt wurden die falschen Beschuldigungen mit einem kleinen „UPS!“ wieder gelöscht.

Ich würde keine falsche EV abgeben, jedenfalls nicht ohne Not, aber schon gar keine annehmen. Frau Demmer, das UPS ist uns nicht gut genug. Nicht für unser Geld. Nicht für Ihre Ansprüche an sich selbst. Und nicht für das erneute Opfer einer notorischen Schlamperei.