Logbuch

Prognose.

Politischer Erfolg holt im Wahlkampfmodus einen Kandidaten ein, der vor großem Publikum geradezu aufblüht und eine ganz klare Körpersprache hat, eine überzeugende. In Disputen darf er ruhig zurückhaltend sein. Im persönlichen Gespräch schließlich ein wenig linkisch. Der SCHOLZOMAT erfüllt alle diese Anforderungen NICHT. Auf großer Bühne linkisch, im Streit zäh und redundant, nur unter sechs oder acht Augen gewinnend. Man erinnere sich, wie er den Krawall-Gipfel in Hamburg zu verkaufen suchte. Das Projekt Olaf Scholz bringt der SPD 15 Prozent. Wenn alles gut geht. Das Projekt R2G der SPD-Parteivorsitzenden bringt die sichere Mehrheit für SCHWARZ-GRÜN. Das können selbst die Grünen nicht mehr vermasseln. Wenn ich mich nicht irre...

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Was von der Pandemie bleiben wird? Die Enteignung des (privaten) Wohnzimmers zum Büro (des Arbeitgebers), sprich erzwungene HEIMARBEIT. Die Atomisierung der Schreibsäle zu Schlafzimmerkanzleien. Die Virtualisierung des Bureaus als Immobilie. Irreversibel, so nennt man eine Entwicklung, die sich nicht wieder umkehren lässt. Das Modewort heißt ja „disruptiv“, weil man sich beeindruckt zeigt, wenn eine Innovation von heute, die von gestern ablöst. Das ist aber nur der halbe Gedanke. Man kann aus Eiern ein Omelett machen; aber aus einem Omelett keine Eier. Eine Unumkehrbarkeit ist gnadenlos. Gerade sagt ein Allianz-Vorstand, er könne sich durchaus vorstellen, dass die Hälfte der Belegschaft im Home Office bleibe. Für immer. Das glaube ich auch. Die ökonomischen Vorteile der Virtualisierung von Kooperation sind so gigantisch, dass sie sich als irreversibel erweisen wird. Der Lektor meines neuen Buches sitzt in einem Ort namens Mumbai. Das ist, glaube ich, Bombay. Im Home Office. Weil es gerade regnet, sagt er. Da regnet es immer.

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Heinrich Heine erzählt in seinen Artikeln für die Allgemeine Zeitung 1832 von der Pandemie in Paris, dass die Särge ausgegangen seien und die Choleratoten nur noch in Säcken beerdigt wurden. Zwei Knaben hätten neben ihm gestanden und ihn gefragt, ob er sagen könne, in welchem Sack auf dem Leichenberg wohl ihr Vater läge. Es sei „sehr störsam, wenn einem beständig das Sichelwetzen des Todes allzu vernehmbar ans Ohr klingt.“ Das ist uns ja dann doch bisher erspart geblieben.

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WIRD SCHON WAS HÄNGENBLEIBEN.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter der Intendanz von Ex-Regierungssprecherin Ulrike Demmer hat einen Rufmord an einem Bundestagsabgeordneten der Grünen begangen, der an Dämlichkeit nur schwer zu übertreffen ist; der Fehler passierte einer der feministisch gestimmten Journalistinnen des Senders unteren Rangs, ist aber so typisch, dass sie sich ihn zurechnen lassen muss. Man kann sich die Details einer Schmutz-Kampagne wegen vermeintlicher sittlicher Verfehlungen eines Mannes sparen und auf das Typische gehen, nämlich die vorschnelle Verleumdung statt gründlicher Recherche.

Eine parteiinterne Neiderin hatte ein angebliches Opfer eines angeblichen Fehlverhaltens frei erfunden und in dessen frei erfundenen Namen eine EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG vorgelegt; womit den Trotteln vom RBB der Tatsachenbeweis erbracht schien und die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten in die Tonne gehauen werden konnten. Die EV sei ja strafbewehrt. Der Recherche anderer Medien erst fällt dann auf, dass die Adresse nicht stimmt und niemand die Person kennt, es die Frau am Ende gar nicht gibt. Man vernimmt daraufhin die Motivation, dass es bei solchen Vorwürfen im Zweifel halt gegen den Angeklagten zu gehen habe.

Genau da liegt der Skandal. Verdacht reicht, sprich Verdächtigung. So ist der Stand des Gewerbes. Etwas bleibt dann immer hängen. Stimmt nachdenklich. Angemerkt sei, dass der letztendliche Nutznießer der durchsichtigen Intrige der hochgelobte Wahlkampfmanager von Robert Habeck sein soll, das Ganze also wieder nach der einschlägigen Trauzeugenkultur der Grünen riecht. Das ist aber, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Bleiben wir beim Juristischen oder dem, was der Laie wissen sollte. Eine EV gilt dem Laien ja als Glaubhaftmachung besonderer Güte, als ein Eid, zu dem die berühmten drei Finger gehoben werden und hochnotpeinliche Strafe droht, sollte gelogen worden sein. Gemach, zunächst mal ist eine EV ein Stück Papier, nicht mehr.

Ich habe schon Lügner mittels falscher EV Strafen kassieren sehen, aber dann galt die EINSTWEILIGE VERLEUGNUNG der Justiz; das ist etwas anderes als so einer Triene vom SFB. Und ich habe manche Lügner damit prahlen sehen, dass man natürlich bereit sei, eine EIGENE VALSCHAUSSAGE zu unterzeichnen. Vor dem Hintergrund, eine Belastungszeugin nur als Stimme am Telefon zu kennen, aber noch nie getroffen oder andernorts dokumentiert gesehen zu haben, ist die EV wenig wert, zumal wenn nicht mal die Adresse stimmt, dürfte einiger Zweifel angebracht sein. Es wurde aber bezichtigt, der Rufmord also vollzogen. Jetzt wurden die falschen Beschuldigungen mit einem kleinen „UPS!“ wieder gelöscht.

Ich würde keine falsche EV abgeben, jedenfalls nicht ohne Not, aber schon gar keine annehmen. Frau Demmer, das UPS ist uns nicht gut genug. Nicht für unser Geld. Nicht für Ihre Ansprüche an sich selbst. Und nicht für das erneute Opfer einer notorischen Schlamperei.