Logbuch
DIKTATÜRCHEN.
Eine Grünen-Politikerin aus Thüringen räumt gerade ein, dass es im Osten noch immer Freunde der DIKTATUR gebe. Das stimmt. Wie es im Westen gestimmt hat. So wie es Kriegsgewinnler gibt, hat auch die Herrschaft des Bösen ihre kleinen Nutznießer.
Die Herrschaft der Nazis hat tausende von Namenlosen in eine Uniform gesteckt und ihnen den Terror über ihre Nachbarn erlaubt. In vielen Abstufungen kam der Pöbel an die Macht. Natürlich gab es also Nutznießer der DIKTATUR, nicht nur unter den schwarzen Hemden und den braunen. Der Antisemitismus etwa kannte viele Nutznießer, im Großen wie im Kleinen. Man raubte die Wohnungen seiner jüdischen Nachbarn aus, nachdem die abgeholt worden waren (welch eine Verharmlosung).
Vergleiche sind falsch, zumal historische. Mir liegt nichts daran, meine Landsleute im Osten zu diskreditieren. Aber auch die DDR war ein Unrechtsstaat. Ich habe einen Jugendfreund, der dazu wirklich Aufschlussreiches publiziert. Man lese Peter Wensierski. Und im Innenleben des Unrechts gab es auf vielen Stufen die Nutznießer dessen. Der Begriff des Blockwarts fällt mir dazu ein, ohne dass ich darunter habe leben müssen.
In den großen DIKTATUREN gibt es die Binnenräume der kleinen, in denen die Helfershelfer der großen Herrschaft zu einer kleinen kommen. In meiner Jugend waren das die Alten Kameraden, die der jungen Demokratie auf die Beine helfen sollten. „Unter Adolf hätte es das nicht gegeben!“ Diesen Satz habe ich oft gehört.
Es gibt eine ähnliche NOSTALGIE zu den DDR-Zeiten im Osten. Zumal nach dem ruppigen Schleifen durch den Westen.
In den Diktaturen gedeihen Diktatürchen, denen mit dem Fall des großen Unrechts die kleinen Unrechtsvorteile entzogen sind. Die Kriegsgewinnler fürchten deshalb nichts mehr, als dass der Frieden ausbricht.
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QUELLENSCHUTZ.
An der Pressekammer des Berliner Landgerichts scheiden sich gelegentlich die Geister. Das ist ja der Sinn der Sache. Rechtsprechung heißt Richtungen vorgeben wollen. So sieht die FAZ gerade den Untergang der freien Presse besiegelt; kleiner hat sie es nicht.
Es geht um die schmutzige Wäsche, die der Springer Verlag mit seinen Boulevard-Chefs in der Öffentlichkeit wäscht. Jüngst übt ein hochgezogener Kriegsreporter namens JR dafür Rache, dass Gegenstand der Berichterstattung, der Schmuddel der Welt, und Innenverhältnisse der Redaktion, der Schmuddel bei BILD, sich in nichts nachstanden, und er gehen musste. Für meine Begriffe war es nicht nur „sex on demand“, sondern auch angebotsorientiert „sex on sale“, was ich da so im Borchardt beobachtet habe. Aber da will ich nicht rein; ich habe das MILIEU jedenfalls gesehen und hatte keinen Bedarf an Nähe.
Zur Sache: Ist ein Verleger, dem man unaufgefordert eine interne Korrespondenz übergibt, um seinen früheren Arbeitgeber zu diskreditieren, verpflichtet, diesem Verrat mittels QUELLENSCHUTZ zu decken? Oder darf er das Material vernichten und den Verleumdeten über den Vorgang informieren? Zumal, wenn es sich um ein Blatt wie die BERLINER ZEITUNG handelt und eine Figur wie deren Verleger HF (die Richter gehen recht weit in der Distanz zu dieser Person; er sei, so sagen sie explizit, ein Geschäftemacher).
Das Gericht fragt, ist QUELLENSCHUTZ vereinbart worden? Also ist so etwas ausdrücklich und beidseitig zu vereinbaren. Der Deutsche Presserat, eine PR-Gesellschaft zum White-Washing von Verlegern, hat den Schuss wieder nicht gehört und widerspricht. Was die FAZ treibt, sich dem anzuschließen, verstehe ich auch nach wiederholter Lektüre des Artikels nicht.
Denn eine Denunziation mittels Vertrauensbruch ist ja nicht dadurch aus der Welt, dass der so bösgläubig gemachte Journalist den ihm zugespielten Schmuddel nicht druckt; der Verrat ist damit in der Welt und wirkt auch ex negativo. Man wird instrumentalisiert. Das soll ein Naturrecht des Denunzianten sein? Das leuchtet mir nicht ein. Logische Folge: QUELLENSCHUTZ bedarf der Vereinbarung.
Wie schützt man sich gegen die Instrumentalisierung durch Informanten? Ich habe kürzlich einen Umschlag mit unaufgefordert zugesandtem Material ungeöffnet einem Anwalt übergeben. Maßgabe: Versiegeln, ein Jahr liegen lassen, dann ohne Einsicht vernichten. Hat keine 500€ gekostet, kann sich also jeder leisten. Niemanden werde ich darüber informieren. Hier liegt das eigentlich Unappetitliche des vor Gericht siegreichen Berliner Verlegers. Auch so MILIEU, ein anderes als das der BILD, aber definitiv ein MILIEU.
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DER ROMAN MEINES LEBENS.
Von einer Reportage-Schulung wird im Netz berichtet, in der Edelfedern heranwachsende Journalisten unterrichten. Dort sei die Aufgabe gestellt worden, den ersten Satz aus dem ROMAN MEINES LEBENS zu schreiben. Das reizt mich.
Ich bin ganz sicher, dass ich keine AUTOBIOGRAFIE schreiben werde. Aber wenn wir über einen Roman reden, also einen fiktionalen Text, da gibt es doch einen Moment der Versuchung. Es müsste halt nur mehr sein als ein schlichter „Schlüsselroman“, der die Banalitäten des Alltags vergeheimnist und Mittelmäßiges zu Sensationen stilisiert. Wo das Faktische langweilig, müsste Fiktives erzählt werden, das eine eigene Qualität erlangt, zu einer Fiktion wird, die literarische Qualität erlangt.
Und dazu nun der erste Satz? Der den Leser so in den Bann zieht, dass er das Buch nicht mehr aus der Hand legen mag. Ich nähme einen Satz, der mich seit den frühesten Tagen meines Berufslebens begleitet. Ich war Pauker, schlimmer noch Deutschlehrer, und stellte aus Spaß einer Quinta eine Erlebniserzählung zur Aufgabe unter dem notorischen Titel „Mein schönstes Ferienerlebnis“. Eine Deppenübung.
Routinemäßig korrigierte ich den Klassensatz durch, bis ich auf folgende Eröffnung stieß: „Kaum waren wir angekommen, als wir schon da waren.“ Weltklasse! Das ist er, mein Eröffnungssatz: Kaum waren wir angekommen, als wir schon da waren.
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DER VERKEHRSUNFALL.
Der Dichter Bert Brecht hat geraten, die Dramen der Zeit zu behandeln wie Verkehrsunfälle. In der sogenannten Straßenszene solle man in aller Ruhe nachstellen, wer am Crash Schuld sei. Es geht nicht um moralische Schuld, sondern Ursachenforschung. Hypothetisch gesprochen. Folgen wir dem Rat.
Die Annahme sei: In einem Gespräch über Sexismus bei der Besetzung von Führungspositionen nennt eine hochstehende Persönlichkeit die einzige Frau im Vorstand der AG, die gerade vor ihm steht, ein „Feigenblatt“ und eine „Alibi-Tusse“; nur mal angenommen. Dann klagt er über einen Anwalt dagegen, weil er das mit der Tusse gar nicht gesagt habe. Man soll damit zugleich glauben, dass das Attribut „Feigenblatt“ in diesem Zusammenhang keine Beleidigung sei.
Was bei der Ursachenforschung nicht zu gelten hat, ist die Frage, ob der Anwalt unserer Straßenszene auch schon bei anderen Verkehrsunfällen ein Mandat hatte. Man verunglimpft Anwälte nicht wegen früherer Mandate. Sie sind Organe der Rechtspflege. Punkt. Was also hätte bei unserem Fallbeispiel der Vorwurf des intentionalen Exotismus (vulgo Feigenblatt) für Folgen in der Beurteilung der Persönlichkeitsrechte der „einzigen Frau im Vorstand“, darf man fragen. Ich würde die öffentliche Verteidigung der Dame als PR-Manager übernehmen (und es würde, glauben Sie mir, Steine regnen).
Man könnte einwenden, dass das Fallbeispiel falsch gewählt sei, ein Falschbeispiel. Nun gut. So wehre auch ich immer Hypothesen ab. Eine Verteidigung des SPD-Kanzler-Kandidaten als Charakterkopf fiele aber leichter, hätte man nicht seiner Entlassungsrede über seinen Finanzminister, den FDP-Chef Christian Lindner, lauschen müssen, die für viele Zuhörer ein Stakkato an Ehrabschneidungen war, in kaltem Kalkül niedergeschrieben und kühl vom Blatt vorgetragen. Eine Verteidigung der SPD fiele leichter, hätte der Fraktionsvorsitzende nicht das parlamentarische Wirken der CDU im Wortsinn verteufelt. Es sei das Tor zur Hölle geöffnet worden. In diesem Kontext sollte auf dem Empfang der Lobbyisten Harald Christ & Joschka Fischer im Capital Club der Kanzlerkandidat der Union als Person diskreditiert werden. Das ist der politische Kontext.
Der Kausalnexus liegt darin, dass man Friedrich Merz als Person nicht vertrauen könne. Das mag sein; ich maß mir kein Urteil an. Auch nicht auf der Geburtstagsfete von Ex-Sozi Christ mit einem Glas Wein in der Hand. Und wenn ich Herrn Scholz in der Folge dieses Verkehrsunfalls Giftzwerg nenne, so bitte ich das als Meinungsäußerung im Wahlkampf zu bewerten; ein würdiger Nachfolger von Brandt, Schmidt, Schröder ist dieser Mann jedenfalls für mich nicht.