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GEMÜTLICHKEIT.

Das deutsche Wohnzimmer macht uns kein Volk nach. Schon gar nicht jetzt im Herbst, wenn draußen der Sturm wütet und man sich auf Advent freut. Hier herrscht die Contenance der Kautsch.

Die deutsche Urtugend des Gemütlichen ist keine rein teutonische Lebenskunst mehr, seitdem wir wissen, dass es im Dänischen Hygge gibt, was genau das gleiche ist. Nordisch also. Es kennzeichnet eine unambitionierte Lässigkeit familiären Umgangs, im Französischen am ehesten mit NONCHALANCE beschrieben. In diesem Zustand der Entspannung und der zurückhaltenden Heiterkeit steht der Mensch nicht, er sitzt nicht auf Holzbänken oder harten Stühlen, sondern er kautscht.

Zwischen das weiche Bett und den unbequemen Stuhl haben die Götter etwas gestellt, auf dem man dahingesunken halb sitzt, halb liegt. Die Kautsch, oft angereichert durch Kissen, meist gegenüber dem Fernsehgerät. Die Kautschkartoffel gedeiht hier. Sie ernährt sich von schnittfestem Fett (Schippse) und Sirup, um irgendwann einzuschlafen und so den eigentlich köstlichen ersten Tiefschlaf kautschend zu vergeuden.

Jetzt zur Nachricht: Den Kavalier erkennt man an der Ottomane. Er hat vor dem Liegemöbel etwas stehen, das einem niedrigen Tisch ähnelt, aber Polsterung aufweist. Man kann die Ottomane durch ein Tablett mit Teegeschirr zweckentfremden oder mit Büchern belegen, aber das ist verfehlt. Sie ist eine Fußbank. Genauer gesagt, eine Beinablage. Nur, wer die Beine hochzulegen weiß, erahnt, was Gemütlichkeit vermag. Dazu hat man halt eine Ottomane.

Ottomane heißt osmanisch und entstammt dem vorderen Orient. Das verwirrt. Am Ende ist die deutsch-dänische Gemütlichkeit eine türkische Erfindung?

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DRAFT RESISTANCE.

Meine politische Jugend bestimmte unter anderem die Gegnerschaft zum Krieg der USA in Vietnam, den sie von den Franzosen geerbt hatten. Es imponierte mir damals, wie junge Männer in Amerika ihren Einberufungsbescheid öffentlich verbrannten. Man glaubte: Es gibt ein Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung. Aus Gewissensgründen.

Die Annahme eines ultimativen Staatsnotstandes, der alle seine wehrfähigen Bürger an die Waffen zwinge, war das Standardargument der Prüfungskommissionen, die zu ermitteln hatten, ob man aus Gewissensgründen seinen Militäreinsatz verweigerte. Die gab es zu meiner Zeit, Gewissenprüfer. Auch ich habe vor einer solchen Kommission gestanden und Gewissen nachgewiesen. Schlanke Lösung. Easy out. Der Rest ist Schweigen.

Gibt es ein Menschenrecht auf Flucht vor der militärischen Verteidigung? Etwa, weil deren Ansatz moralisch so ungeheuerlich ist, dass er Ausnahmen zulassen muss? In die gemeinschaftliche Vernichtung eines Nachbarn einzutreten, kann eine ethische Zumutung sein. Strittig ist dies für Opfer eines Angriffs, also für den Verteidigungsfall. Man kann, so ein Kalkül, eine andere Kollektivleistung anbieten, ein Äquivalent. Sozialdienst etwa, oder Freikaufen. Zu anständigen Preisen. Ich weiß, dass das sozial zynisch ist. Aber wohl die Rekrutierungslogik von Berufsarmeen; sie ziehen schon immer vornehmlich die Armen.

Eine allgemeine Mobilmachung greift durch. Jetzt aber alle russischen Verweigerer in der EU des Landes zu verweisen oder den Asylgrund prinzipiell zu verwehren, das hat schon etwas sehr Rigoroses. Wieder höre ich dazu unsägliche Propagandisten bekannter Provenienz, die den Russen verweigern wollen, was ihnen zustehen könnte, und zwar, weil sie Russen sind, also mit einer bloß ethnischen Begründung. Darüber, rate ich, nochmal nachzudenken. Ich hätte als wehrpflichtiger junger Mann nicht in der Uniform eines GI nach Vietnam gewollt, um fliehende Kinder mit Napalm zu übergießen. Nicht zu vergleichen, schon klar. Trotzdem.

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UNZEITGEMÄSS.

Es gab einen völkerverständigenden kulturellen Austausch zwischen dem Baltikum und Russland. Das Livländische, vulgo Lettland, war eine Metropole der Aufklärung. Mein Freund ist gerade in Tallin, das ist nebenan; deshalb erinnere ich so dies und das.

Über den Verleger Johann Friedrich Hartknoch aus Riga ist wenig bekannt, sein Wikipedia-Eintrag ist erstaunlich mager und der Brockhaus verzeichnet seinen Namen nur in sehr alten Ausgaben. Dabei war er in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts ein wirklich bedeutender Mann, nicht zuletzt deshalb, weil er den deutschen Philosophen Immanuel Kant verlegte. Dessen Werke gingen von Riga aus in die Welt.

Ich bin auf Hartknoch aufmerksam geworden, als ich bei einem Spaziergang über den deutschen Friedhof in Riga unvermittelt vor seinem Grabstein stand. Ein deutschsprachiger Russe, der dort flanierte, erläuterte mir, dass Hartknoch Mitglied der Freimaurerloge Zum Schwert war, die in Riga ein Knabeninternat betrieb, das verwaiste Kinder von der Straße auflas, um ihnen mit dem Rohrstock das Latinum einzubläuen. Im Stadtarchiv habe ich später eine Urkunde gesehen, die Hartknoch als Zweiter Aufseher der Loge unterzeichnet hatte.

Johann Friedrich Hartknoch der Ältere verstarb kurz vor seinem 50. Geburtstag, um den Verlag in die Hände seines Sohnes, Johann Friedrich Hartknoch der Jüngere, zu legen. Neben seinen Verdiensten um Autoren wie Immanuel Kant und Johann Gottfried Herder sind vor allem seine Bemühungen um die Literarisierung des benachbarten Russlands zu loben. Er nutze das Klima unter der Regentschaft von Zarin Katharina der Zweiten, genannt die Große, zum kulturellen Austausch mit den russischen Nachbarn. Wie unzeitgemäß.

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BARBAROSSA UND ANDERE ROTHAARIGE.

Was der eine darf, darf der andere noch lange nicht. Das ist römische Rechtsordnung, ausdrücklich ironisch formuliert, versteht sich. Man gewährt seinem Gott (sagen wir dem Iovi, zu deutsch Jupiter), was dem Ochsen (lat.: bovi) verwehrt sein sollte. Iovi & bovi. Gemeint ist die Gleichheit vor dem Gesetz, die man wollen müsste, aber doch so oft vermisst. Wir leben in Zeiten, die Barbarentum wieder feiern. Barbarossa ist aus seinem Schlaf erwacht. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte.

Der grundhöfliche Kellner empfiehlt einen Wein, der neben mir im Regal steht und ich lese in großen Lettern „Vorfreude“ auf dem Etikett. Eine andere Flasche des gleichen Badener Erzeugers betitelt sich als „Glückspilz“. Was soll das denn? Ich nehme in stiller Verzweiflung einen Friderich Emil von Trimbach aus dem Elsass, weil ich da wenigstens weiß, was ich kriege. Nichts ist schlimmer, als wenn Winzer und Werbung aufeinandertreffen.

Es begann, soweit ich weiß, historisch mit der „Liebfraumilch“; vordergründig ein lieblicher Wein im Schatten einer Liebfrauenkirche, der es im England des Charles Dickens zu Popularität bis bei Hofe gebracht hatte. Nun hatte der Marienkult schon immer sexuelle Konnotationen, aber von der Muttergottes gestillt zu werden (und dabei blau), das hatte schon etwas gotteslästerlich Frivoles. Da Werbung alles aus der jeweils untersten Schublade kramt, wurde daraus für England Ende letzten Jahrhunderts die Süßweinmarke „Blue Nun“; jetzt also eine Braut Christi, und zwar besoffen. Geht’s noch? Das ist nur noch durch Kröver Nacktarsch zu unterbieten.

Ich will, so ich als Laie ein Etikett lese, wissen, wer das aus welcher Lage und welcher Rebsorte wann gekeltert hat. Punkt. Dann dürfen sich auch noch irgendwelche EU-Vorschriften austoben, aber im Kleingedruckten, nur dort. Ich will nicht ersatzweise Werbesprüche irgendwelcher Marketingdeppen lesen müssen, die Niveau zu Nivea verkürzen und Haribeaux zu Haribo. Nicht bei Wein. Das ist ein Sakrileg.

Wir leben heute in der 74. Generation nach der Errichtung des Großen Zauns, LIMES genannt, durch die Römer. Und spüren die Folgen noch immer. Es stehen dies- und jenseits hier die Barbaren und dort die Bürger Roms. Ein Mensch in Würde weiß von sich zu sagen: „Civis Romanus sum“, ich bin des Weinbaus kundig und Bürger Roms. Die da drüben, die Rothaarigen grunzen in ihre fettgetränkten Bärte und saufen Met, sprich Bier. Die kulturelle Teilung der Welt macht sich bis heute, bis in die 75. Generation, bemerkbar.

Es waren die Römer, die im Moseltal einen im Winter unbelaubten Südhang, der lange Sommer einzufangen wusste, also allerbesten Wein versprach, originell und zutreffend mit einem nackten Arsch verglichen. Korrekte Lagenbezeichnung. Was dem Jupiter erlaubt ist, darf der Ochse noch lange nicht. Quod licet Iovi, non licet bovi.