Logbuch

WER IST DIESER HERR K?

Bei FRANZ KAFKA gibt es den begründeten Verdacht, dass er mit seiner literarischen Figur „Herr K“ sich selbst meinte. Zumindest auch sich selbst. Er war ein scheuer Mensch, der Prager Dichter.

Anders bei BERT BRECHT. Kein scheuer Mensch, eher dreist. Seine literarische Figur namens „Herr K“ taucht bei ihm auch mit ausgeschriebenem Namen auf, nämlich als „Herr Keuner“. Aber den wird man nicht im Berliner Telefonbuch von 1928 finden. Man muss wissen, dass der junge Brecht von AUGSBURG an die Spree gezogen war. Einschließlich eines furchtbaren Dialektes. „Keuner“ heißt im Hochdeutschen „Keiner“ (nemo). Er meinte damit niemanden konkretes, also alle.

Woher ich das weiß, der ich nie mit ihm gesprochen habe? Nun, er hatte sich von einem anderen „Herrn K“ (Rudyard Kipling) den Trick abgeschaut, zu Beginn von neuen Kapiteln irgendwelche skurrilen Motti zu stellen, die er schlicht zu erfinden sich erlaubte. Kipling war da echt frech. Brecht mochte diese Laxheit in Fragen des geistigen Eigentums. So gibt es in seinem Dreigroschenroman als Motto einen Vers von einem Herrn AIGIHN. Den findet aber niemand in der Weltliteratur.

Das Zitat des „Herrn Aigihn“ ist keines, sondern ein Spruch von ihm selbst, der er mit vollem Namen Bertolt Eugen Brecht hieß. Jetzt spreche man den „Eugen“ mal augsburgerisch aus! Das ist er dann in bayrischer Lautung, der Eugen als Herr AIGIHN. Ha!

Kipling machte lauter solche Sachen. Lax in Fragen des geistigen Eigentums. Eben ein HERR K. Vor denen sei ausdrücklich gewarnt.

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WIEDERHOLUNGSZWANG.

Sehe im Staatsarchiv unter strenger Aufsicht Handakten von Max Brod durch. Mit weißen Handschuhen, sehr behutsam. Dabei eine erschütternde Erkenntnis zur Mentalität seines Freundes Franz K., der über einen „Herrn K“ schrieb, vielleicht also über sich selbst.

Der Mann litt unter einem massiven WIEDERHOLUNGSZWANG. Ein und dasselbe Stück in vier, fünf Varianten, mit nur sehr geringfügigen Abweichungen. Selbst Tagebucheintragungen zu einem Urlaub am Gardasee zigmal wiederholt. Zögern, zaudern, zweifeln. Ein Alptraum für Verleger.

Etwa die Frage, warum Karl Rossmann in DER VERSCHOLLENE nicht nach seinem Koffer schaut. Zermürbende Ungewissheit in zermürbenden Wiederholungen, immer wieder neu gewendet. „Kerl, kümmere Dich um Dein Gepäck!“ möchte man als Leser brüllen. Aber Karl zermartert sich wie Herr K sich zermartert hat, vielleicht sogar der Franz K. Der Mann hat es nicht leicht mit sich gehabt. Wenn es noch um etwas gegangen wäre… Immer zappelt seine Seele.

Natürlich fehlte ihm eine regelrechte stramme Affäre mit einer bodenständigen Frau, dem ständig sehnend Verliebten. Oder mehrere. Vielleicht hätte in einem solchen Harem jener irdische Segen gelegen, den er so vermissen musste. Das Tinteklecksen ersetzt nicht das Über-die-Stränge-schlagen. Und er kleckste viel. Die Handschrift immer fahriger, von Entwurf zu Entwurf. Ich leide beim Lesen des Geschreibsels.

Gardasee war ja ein Anfang; wäre er nur weitergereist. Mal eine große Tour! Venedig, Capri. Zu Zeiten der Italienreise Goethes, seiner GRAND TOUR, galt Venedig als das größte Bordell Europas. Von wegen blühende Zitronen, handfeste Exzesse. So war er, der Wolfgang aus Weimar. Ach, Franz.

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DER VERSCHOLLENE.

Ein Sachbearbeiter der Versicherungsgesellschaft zu Prag steht eines Abends vom Abendbrottisch auf, wortlos seine Frau und die Kinder zurücklassend, wirft sich den Mantel über den Arm, und ist zwanzig Jahre verschwunden, ohne jedes Lebenszeichen. Als er wiederkehrt, der Schlüssel passt noch, setzt er sich an den Tisch, seine Frau legt noch ein Gedeck auf, und man isst wortlos zu Abend. Auch die zwischenzeitlich herangewachsenen Kinder fragen nichts. Man geht zu Bett.

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EIN BISSCHEN FREIHEIT.

Da ist er wieder, dieser sperrige Begriff der fdGO. Er soll den Kern unserer Verfassung beschreiben. Das wäre ja eine wichtige Aufgabe, der man sich nicht so unbeholfen nähern sollte. Ich verstehe schon das erste Eigenschaftswort nicht: Was meint „freiheitlich“ in der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“? Oder ist es eine „freiheitlich demokratische Grundordnung“? Die Väter unserer Verfassung sprachen ein verquastes Deutsch.

Ist „freiheitlich“ eine Verkleinerungsform von „frei“ im Sinne von „ein wenig frei“? Warum ist die demokratische Grundordnung nur ein bisschen frei? Sie ist ja auch nicht nur ein bisschen rechtsstaatlich? Oder soll Demokratie nur ein klein wenig herrschen? Um diese Wortklaubereien mögen sich die Staatsrechtler kümmern, könnte man sagen. Sie sollen sagen, was liberal bedeutet; denn das ist ursprünglich gemeint.

Das mit den Experten der Verfassung hilft aber nicht. Ich traue auch den Schlapphüten bei den sogenannten Verfassungsschützern nicht. Oder den Parteipolitikern, die Grundsatzfragen zur Magd ihrer Machtgelüste machen. Nein, wir sind alle gefordert, uns eine Meinung zu bilden, wie wir leben wollen. Und das heißt dann auch, nach welchen Grundsätzen.

Deutscher ist der Inhaber eines politischen Privilegs, das der Staatsbürgerschaft, in die man geboren oder berufen werden kann, wenn man sich darum beworben hat. Mit Bio oder Rasse hat das gar nichts zu tun. Und natürlich kann man ein Leben führen, das der doppelten Staatsbürgerschaft bedarf. Deutscher, das ist ein rechtliches Privileg, das mit Pflichten verbunden ist.

Abzugrenzen von dem Völkischen der Nazis und ihrer Volksgemeinschaft, die staatlichen Terror nach ideologischen Vorgaben meinte; etwa autoritären Nationalismus der prinzipiellen Überlegenheit oder gar der Reinheit der Rasse. Es gelten immer und überall die Menschenrechte, zu vorderst das der Menschenwürde.

Was begrifflich so kompliziert klingt, wird einfach, wenn man konkret wird. Etwa der Frage des Deutschsprachigen. Wir haben drei Amtssprachen, deutsch, dänisch und sorbisch. Und aus. Zu Gericht, glaube ich, nur deutsch. Und aus. Wer Deutsch noch nicht so gut kann, kriegt einen Dolmetscher. Aber in der Regel gilt: Man spricht Deutsch. Keine Nischen. Ich finde, darauf könnte man sich einigen und zwar verbindlich. Die Schulpflicht beginnt damit. Auch das Bürgergeld. Ist das dann noch freiheitlich?