Logbuch
TRAUER.
Lese einen Nachruf, den man für Gerhard Schröder auf Thomas Oppermann verfasst hat, der seltsam missraten ist. Der Nachruf, nicht Thomas, den ich bewundert habe. In dem Epilog ist weit mehr von dem Nachrufenden die Rede als von dem Verstorbenen. Eine beklemmende Eitelkeit trieft aus dieser verqueren Trauerrede, die sich so in Vorgeblichkeit verfängt. Nun scheut der aktuelle PR-Berater des Altkanzlers, der das vermutlich verzapft hat, ohnehin keine Peinlichkeit in seinen Volten auf „Gas-Gerd“, aber gerade bei dem Thema Oppermann beklemmt dieser Zwang zur Hagiographie. Er war ein so feiner Mensch, der Thomas Oppermann, ein grader Mann; man seufzt. Aber hinter dieser Peinlichkeit eines im Grunde narzisstischen Zugeständnisses an einen Weggefährten, die diesen zum Domestiken degradiert, liegt eine höhere Wahrheit. Trauer ist immer auch Selbstmitleid darüber, dass man eine Schuld nun nicht mehr ausgleichen kann, weil der Andere für immer gegangen ist. Grabpflege als Ausdruck des schlechten Gewissens. Die historische Errungenschaft des Christentums gegenüber den Religionen des Zorns ist der Wille zu verzeihen und der Wunsch um Verzeihung bitten zu wollen. Die Antiken haben noch aus vollem Herzen hassen können. Und die anderen beiden Monotheisten tun es nach wie vor. THYMOS. Ungebrochene Rache, Zorn. Die durch das Christentum Geläuterten haben diesen Tunnelblick verloren. Und wenn man dann, ganz Protestant oder Agnostiker, nicht mehr an das Ewige Leben glaubt, an Paradies oder Hölle, dann wird man zu Lebzeiten für Gerechtigkeit sorgen müssen. Dieser Befriedungswille läuft aber unwiderruflich ins Leere, wenn der Andere für immer weg ist. Trauer kann insofern etwas sehr Eitles sein. Ausdruck des schlechten Gewissens, etwas versäumt zu haben als noch Zeit war. Der Wunsch sich darüber hinwegzutäuschen.
Logbuch
Heute Interview mit Studenten zur Historie meines Instituts. Vorüberlegungen. Die erste Publikation, in der ich namentlich als Autor in diesen Kontexten genannt werde, müsste, stelle ich grübelnd fest, von 1975 sein. Mein lieber Herr Gesangsverein, sind das 45 Jahre? Fast ein halbes Jahrhundert immer denselben Unsinn erzählt. Poch. Dissertation veröffentlicht vor 40 Jahren. Wird nicht besser.
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PATHETISCH.
Das meint im Deutschen einen „hohen Ton“. Darin kann Gewicht liegen oder nur die narzisstische Manie, alles mit Superlativen belegen zu müssen. Eine Nummer kleiner haben es solche Menschen nicht. Byzantinisch. Preußische Bescheidenheit misstraut dem Pathetischen. Und der Gentleman. Im Englischen ist PATHETIC immer abwertend gemeint. Mitleiderregend, erbärmlich, abstoßend. Ich verstehe den englischen Sprachgebrauch gut, sehr gut sogar.
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EIN BISSCHEN FREIHEIT.
Da ist er wieder, dieser sperrige Begriff der fdGO. Er soll den Kern unserer Verfassung beschreiben. Das wäre ja eine wichtige Aufgabe, der man sich nicht so unbeholfen nähern sollte. Ich verstehe schon das erste Eigenschaftswort nicht: Was meint „freiheitlich“ in der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“? Oder ist es eine „freiheitlich demokratische Grundordnung“? Die Väter unserer Verfassung sprachen ein verquastes Deutsch.
Ist „freiheitlich“ eine Verkleinerungsform von „frei“ im Sinne von „ein wenig frei“? Warum ist die demokratische Grundordnung nur ein bisschen frei? Sie ist ja auch nicht nur ein bisschen rechtsstaatlich? Oder soll Demokratie nur ein klein wenig herrschen? Um diese Wortklaubereien mögen sich die Staatsrechtler kümmern, könnte man sagen. Sie sollen sagen, was liberal bedeutet; denn das ist ursprünglich gemeint.
Das mit den Experten der Verfassung hilft aber nicht. Ich traue auch den Schlapphüten bei den sogenannten Verfassungsschützern nicht. Oder den Parteipolitikern, die Grundsatzfragen zur Magd ihrer Machtgelüste machen. Nein, wir sind alle gefordert, uns eine Meinung zu bilden, wie wir leben wollen. Und das heißt dann auch, nach welchen Grundsätzen.
Deutscher ist der Inhaber eines politischen Privilegs, das der Staatsbürgerschaft, in die man geboren oder berufen werden kann, wenn man sich darum beworben hat. Mit Bio oder Rasse hat das gar nichts zu tun. Und natürlich kann man ein Leben führen, das der doppelten Staatsbürgerschaft bedarf. Deutscher, das ist ein rechtliches Privileg, das mit Pflichten verbunden ist.
Abzugrenzen von dem Völkischen der Nazis und ihrer Volksgemeinschaft, die staatlichen Terror nach ideologischen Vorgaben meinte; etwa autoritären Nationalismus der prinzipiellen Überlegenheit oder gar der Reinheit der Rasse. Es gelten immer und überall die Menschenrechte, zu vorderst das der Menschenwürde.
Was begrifflich so kompliziert klingt, wird einfach, wenn man konkret wird. Etwa der Frage des Deutschsprachigen. Wir haben drei Amtssprachen, deutsch, dänisch und sorbisch. Und aus. Zu Gericht, glaube ich, nur deutsch. Und aus. Wer Deutsch noch nicht so gut kann, kriegt einen Dolmetscher. Aber in der Regel gilt: Man spricht Deutsch. Keine Nischen. Ich finde, darauf könnte man sich einigen und zwar verbindlich. Die Schulpflicht beginnt damit. Auch das Bürgergeld. Ist das dann noch freiheitlich?