Logbuch

DER BÜRGER.

Heute feiert Otto Schily seinen 90. Geburtstag. Und beglückt die Öffentlichkeit mit der Feststellung, dass ihn der BELLIZISMUS bei den GRÜNEN nachdenklich stimme. Eine gewisse kriegsgeile Ambition ist ja bei jenen eingekehrt, die früher FRIEDEN SCHAFFEN OHNE WAFFEN predigten.

Schily war Gründungsmitglied der GRÜNEN und ist erst später zur SPD gewechselt, deren Innenminister er dann wurde. Bekannt ist er meiner Generation durch sein mutiges Auftreten in der Strafverteidigung von Terroristen, die der 68er Studentenrebellion entstammten. Ich kenne den Mann nicht sehr gut; und wenn, würde ich nicht drüber sprechen. Über Mandate nicht und niemals zu reden, das Versprechen hat er mir mal ausdrücklich abgenommen. Aber er ist mir ein sehr seltenes Exemplar der Gattung Politiker.

Ich kann es in einem Satz sagen: Schily ist eine PERSÖNLICHKEIT jenseits der Rollen, die er spielt. Als Strafverteidiger ist das schon eine professionelle Tugend; man ist Organ der Rechtspflege und steht doch auch einem Schuldigzusprechenden bei. Er hat anthroposophische Wurzeln, war aber politischer Kopf der Grünen wie der Sozialdemokraten. Er hat sich, soweit ich das beurteilen konnte, zwar auf Dinge eingelassen, aber niemals vereinnahmen lassen. Schily ist bürgerlich im Sinne des Citoyens, ein emanzipierter Bürger.

Jetzt lasse doch noch eine Katze aus dem Sack. Er ist ein Bochumer Junge. Vater hat den Bochumer Verein geleitet, Abitur am Engelbert, ein Kind des Reviers. Ich höre das am Ton. Den treffen nicht viele.

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DIE ORDNUNG DER DINGE.

Der grüne Zeitgeist ist ein metropoles Sehnen nach einer niedlichen Natur, die der Landbevölkerung fremd ist. Es entstammt Schrebergärten, wo der Spießer verzückt Erdbeeren pflückt. Der Datschenmief der Laubenpieper. Eine kleinbürgerliche Ambition.

Ich schaue meinem tüchtigen Gärtner beim Schneiden der Hecke zu. Ohne seine scharfe Schere, in Wahrheit ein schwedisches Monster mit Akku-Antrieb, hätten wir ein Gestrüpp, das irgendwann den Weg gefressen hat. Ich sehe, wie er mit der Kettensäge in Baumkronen steigt. Gut so. Er gestaltet aus Natur Kunstwerke der Architektur. Das ist ein Garten: Exempel des Gestaltungswillens.

Der Ziergarten ist, sagen wir es klar, schlicht Kunst, wenn er denn gelingt. In ständigen Kampf gegen die Willkür der Schöpfung. Der Gärtner korrigiert Gott. Der Nutzgarten ist eine vordergründige Peinlichkeit, die auf Nahrung schielt, den Kohlkopf oder die Beere; nichts von Rang. Damit sei nicht der Landwirt getadelt, der der elenden Natur eine Kulturlandschaft abringt; schon gar nicht der Förster, der dem dumpfen Wald ein Minimum an Disziplin beibringt. Wer aber die Blumenwiese nicht regelmäßig mäht, wird das wuchernde Gras erhalten, aber nicht die Blume.

Ich erinnere meinen Besuch in den Kew Gardens Londons und meine Erkenntnis, dass der englische Landschaftsgarten ein Ausdruck von Kolonialismus war. Man sammelte die spektakulärsten Pflanzen der Welt, um seinen Reichtum zu zeigen, seine imperiale Ambition. Es war die Demonstration einer Herrschaft über die Welt. Wohlgeordnete Denkmäler des Gentlemans, der die Wellen der Weltmeere beherrschte. So kam der Birnbaum zu uns. Davon zeugt der Ginkgo in meinem Garten.

Ich finde nirgends Idylle. Und werde heute ausführlich wässern müssen, weil selbst das die elende Natur nicht mehr selbst hinkriegt.

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MENSCHENWÜRDE.

Unser oberstes Gesetz, die Verfassung, das GRUNDGESETZ, beruht auf einer Annahme, die aus der Luft gegriffen ist. Auf einer unbestimmten IDEE. Ja, geht denn das? Mit beiden Beinen in den Wolken? Es muss gehen.

Die Grenzen einer IDEE erkennt man oft erst, wenn sie gründlich übertrieben wird. So geht es mir mit dem neuen NATURRECHT des grünen Zeitgeistes. Dabei wird die Natur als harmonische Idylle vermenschlicht und ihr analog zu uns Menschen regelrechte MENSCHENRECHTE zu gesprochen. So sollen der Regenwurm und die Butterblume auch ein Klagerecht haben. Sagen mir erwachsene Menschen. Absurd. Der Naturzustand ist zudem keine Idylle, sondern die reine Barbarei.

Der Reihe nach. Die Verfassung hat kein Reglungsrecht zwischen Menschen. Das Grundgesetz beschränkt die Rechte des Staates gegen Menschen. Wem ruft es zu, dass die Würde des Menschen unantastbar sei? Dem Staat. Pfoten weg! Das ist die Kernlogik: Was immer Du Staat willst, hier endet Dein Recht. Die Würde ist ein Wert, den die Menschen sich selbst zubilligen. In der kontrafaktischen Annahme der Selbstbestimmung.

Darum schließen sie zum Beispiel Kannibalismus aus und gewähren auch ehemaligen Menschen Respekt (Totenruhe). Diese Kernkategorie der DIGNITAS ist aber nicht mal ein „unbestimmter Rechtsbegriff“; sie ist eine bloße IDEE. Bemühungen, sie plausibel aus dem Christentum herzuleiten, scheitern. Denn auch die Vorstellung der „Gottesähnlichkeit“ enden im Wolkenkuckucksheim. Man könnte dann ohnehin nur den Gott des Neuen Testaments meinen; im Alten Testament geht es eher ruppig zu. Und der Schamane hat einen anderen Gott als der Calvinist.

Die Würde des Menschen ist eine Einladung zum Diskurs, nicht mehr. Wir sollen uns darauf verständigen, was uns selbst gut genug ist. Weil wir glauben, dass wir können, wenn wir wollen. Ein kontrafaktischer Diskurs. Daran nehmen alle Menschen teil, also auch der Andersgläubige oder der Nichtgläubige. Aber nicht der Regenwurm und die Butterblume. Nein, das tut mir jetzt leid, aber auch nicht der Regenwald oder der Walfisch.

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HÜTER SEINER ZUNGE.

Der freie Redner sucht den Streit geradezu; er ist schon ein Ärgernis, bevor er auch nur die Klappe aufgemacht hat. Meine Frau Mutter hat an ihrem Sohn stets gehasst, dass er, wie sie es nannte, zum „Maulfechten“ neigte. Eine scharfe Zunge hatte der disputierende Pubertant ganz nach seinem Vater entwickelt, wo er von ihr doch nur als braver Bub geplant war. Lieber einen guten Freund verloren, als einen Witz ausgelassen. Sich niemals den Mund verbieten lassen.

Aber es geht hier nicht um allfällige Charakterstudien, sondern die Menschenrechtsdiskussion, mit der zu Beginn des 18. Jahrhunderts bürgerliche Freiheit definiert wird, die Opposition des Cato gegen den Cäsaren. Gegen Ende des Jahrhunderts , namentlich 1789, wird daraus politische Realität. Free speech as bulwarks of liberty. Redefreiheit war von Anfang an ein riskantes Recht. Der Scharfzüngige drohte sich selbst zu verletzen. Da ist zunächst die Kernlogik, dass die Freiheit des Einzelnen dort endet, wo sie in die des Nächsten beschneidet. Starke Zäune machen gute Nachbarn.

Aber es ist mehr als das lose Mundwerk; das Risiko des riskanten Rechts tritt ein, wenn gestritten wird. Beim Feilschen mag man sich noch am Ende einigen, aber wenn es religiös oder politisch oder persönlich wird, also Sprache zur Selbstbehauptung antritt, ist schnell Schluss mit lustig. Und sind wir ehrlich: Wer seine Redefreiheit ganz ausdrücklich fordert, ist nicht sanft gestimmt. Er will streiten dürfen. Das Recht zu beleidigen, soll für ihn über dem Recht anderer stehen, sich nicht beleidigt zu fühlen.

Thomas Gordon und John Trenchard schreiben am 4. Februar 1721 in ihren „Cato‘s letters“: „Without freedom of thought, there can be no such thing as wisdom; and no such thing as public liberty, without freedom of speech: which is the right of every man, as far as by it, he does not hurt or control the right of another. And this is the only check which it ought to suffer, the only bounds it ought to know.“

Die Gedanken sind gänzlich frei und die Reden so ziemlich, solange sie nicht die Rechte anderer verletzen oder zu kontrollieren suchen. Man spürt schon hier, an der Wiege, die Angst vor der Bahre. Redefreiheit und Zensur sind Geschwister.
Der junge Benjamin Franklin liest die Briefe des Cato mit Begeisterung. Die USA werden ein Land Catos, weil ohne Cäsar. Solange ohne Cäsar. Es geht um die Balance zwischen Freiheitsrecht, etwa dem Aufruf zum Aufruhr, und der Verantwortung für die Folgen. Bis heute.