Logbuch
Der BILD-Chef strauchelt. Da handeln seine Kollegen bei anderen Blättern nach dem Motto: „Strauchelnde nicht stützen, sondern stoßen!“ So zynisch ist JOURNALISMUS. Ich will jetzt erwähnen, dass ich Julian R. was schulde. Er hat mein komplettes Uni-Seminar zu sich in die Redaktion eingeladen und uns sehr zuvorkommend behandelt. Ein BILDUNGSERLEBNIS für die Studentinnen und Studenten; hätte er nicht gemusst, hat er aber gemacht. Klasse! Nach dem Termin im Treppenhaus bittet er drei Kommilitoninnen, die den dort rumpelnden Paternoster zu meiden suchen, zu sich in die Aufzugskabine. Ich scherze noch, dass ich schon immer mal mit dem SPRINGER-Aufzug nach unten wollte (ein „in-joke“), als er die mitreisenden Damen ermuntert, sich bei ihm um ein Praktikum zu bewerben. Und ich denke: „Loses Mundwerk, gefällt mir, nicht schlecht!“ Die Episode war nett und ohne jede Peinlichkeit; ich war ja dabei. Aber, denke ich heute, mit den Augen des Teufels betrachtet... Mir imponiert nicht, wie zurzeit die Kollegen des BOULEVARD-CHEFS aus anderen Redaktionen ihn, den Strauchelnden, noch stoßen. Und dann erinnere ich mich noch an einen Abend im BORCHARDT, als er mit dem amtierenden Bundesaußenminister am Nachbartisch saß und es nicht er war, der devot die Demutsgesten absonderte. Heiko, genannt DER ANZUG, versuchte sich darin. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Übrigens war die Presseerklärung von SPRINGER zur Suspendierung des Julian R. von EDDA FELS herausgegeben; eine geschätzte Kollegin meiner Profession, eine Pressesprecherin, die auf diesem Stuhl bei Springer mindestens zwanzig, wenn nicht fünfundzwanzig Jahre sitzen muss. Fels in der Brandung.
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GEBURTSTAG.
Eigentlich müsste die Wiederkehr des Tages der Geburt der Mutter zur Ehre gereichen, nicht dem Kind. Sie hieß Anneliese und war eine herzensgute Frau; später für den Heranwachsenden auch mal eine Nervensäge. Also: am 13. in den Iden des März 1952 wurde der örtliche Knappschaftsarzt, ein Dr. Steinhäuser aus Oberhausen-Buschhausen, von der Hebamme verlangt durch den eilends radfahrenden Kindsvater nächtens zu einer komplikativen Hausgeburt gebeten, ging dann doch gut; seitdem bin ich, man ahnt es, dabei. Ihr sei Dank.
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VOR GOTT.
So soll unsere Verfassung gefasst sein, sprich das GRUNDGESETZ. Sagt mir ein geneigter Leser. Vor Gott? Also im Sinne seiner Stellvertreter auf Erden? Der Staat hat der Religion zu folgen? Das meint ja im ursprünglichen Sinne katholisch: Die wahre, also einzige, weil einzig wahre Lehre. Dies stehe so in der Verfassung, dem GRUNDGESETZ, sagt mir der geneigte Leser. Ach. Von Bad Hersfeld nach Weimar (A4 Fahrtrichtung Dresden, Höhe Eisenach-Ost) an der Wartburg vorbeifahrend höre ich Luthers laute Stimme: SOLA GRATIA, SOLA SCRIPTURA. Nur aus Gnade werden wir selig! Nur das Wort (das Wort Jesu, nicht das der Kirche) soll gelten! Da war Luther recht entschieden. Gegen den Papst wie gegen den Fürsten. Mit beiden lag er im Streit. Dem Staat, was des Staates ist; und dem Himmel, was des Himmels ist. Martin Luther bedürfte der Beobachtung durch den Verfassungsschutz, hätte mein geneigter Leser Recht. Mir imponiert, wie strikt Kirchen und Staat in Frankreich getrennt sind. Strikter als bei uns. Der Staat hat dort keine Religion, gar keine. Die Menschen jedwede. Das gefällt nur jenen nicht, die aus ihrer eigenen Rechtgläubigkeit Herrschaft über Andersgläubige ableiten wollen. Religion aber ist, um es glatt zu schneiden, eine Privatangelegenheit.
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HÜTER SEINER ZUNGE.
Der freie Redner sucht den Streit geradezu; er ist schon ein Ärgernis, bevor er auch nur die Klappe aufgemacht hat. Meine Frau Mutter hat an ihrem Sohn stets gehasst, dass er, wie sie es nannte, zum „Maulfechten“ neigte. Eine scharfe Zunge hatte der disputierende Pubertant ganz nach seinem Vater entwickelt, wo er von ihr doch nur als braver Bub geplant war. Lieber einen guten Freund verloren, als einen Witz ausgelassen. Sich niemals den Mund verbieten lassen.
Aber es geht hier nicht um allfällige Charakterstudien, sondern die Menschenrechtsdiskussion, mit der zu Beginn des 18. Jahrhunderts bürgerliche Freiheit definiert wird, die Opposition des Cato gegen den Cäsaren. Gegen Ende des Jahrhunderts , namentlich 1789, wird daraus politische Realität. Free speech as bulwarks of liberty. Redefreiheit war von Anfang an ein riskantes Recht. Der Scharfzüngige drohte sich selbst zu verletzen. Da ist zunächst die Kernlogik, dass die Freiheit des Einzelnen dort endet, wo sie in die des Nächsten beschneidet. Starke Zäune machen gute Nachbarn.
Aber es ist mehr als das lose Mundwerk; das Risiko des riskanten Rechts tritt ein, wenn gestritten wird. Beim Feilschen mag man sich noch am Ende einigen, aber wenn es religiös oder politisch oder persönlich wird, also Sprache zur Selbstbehauptung antritt, ist schnell Schluss mit lustig. Und sind wir ehrlich: Wer seine Redefreiheit ganz ausdrücklich fordert, ist nicht sanft gestimmt. Er will streiten dürfen. Das Recht zu beleidigen, soll für ihn über dem Recht anderer stehen, sich nicht beleidigt zu fühlen.
Thomas Gordon und John Trenchard schreiben am 4. Februar 1721 in ihren „Cato‘s letters“: „Without freedom of thought, there can be no such thing as wisdom; and no such thing as public liberty, without freedom of speech: which is the right of every man, as far as by it, he does not hurt or control the right of another. And this is the only check which it ought to suffer, the only bounds it ought to know.“
Die Gedanken sind gänzlich frei und die Reden so ziemlich, solange sie nicht die Rechte anderer verletzen oder zu kontrollieren suchen. Man spürt schon hier, an der Wiege, die Angst vor der Bahre. Redefreiheit und Zensur sind Geschwister.
Der junge Benjamin Franklin liest die Briefe des Cato mit Begeisterung. Die USA werden ein Land Catos, weil ohne Cäsar. Solange ohne Cäsar. Es geht um die Balance zwischen Freiheitsrecht, etwa dem Aufruf zum Aufruhr, und der Verantwortung für die Folgen. Bis heute.