Logbuch
FÜRSORGEPFLICHT.
Wenn ich der König von Deutschland wär, trällert es aus dem Radio. Solche Machtwünsche liegen mir fern. Ich will nicht mal Kanzler werden. Das wollen wenige, die die Bürde des Amtes kennen.
Wenn ich der Chef der Süddeutschen Zeitung wär, sprich gewesen wär, bevor das Blatt ins Bergfreie fiel, dann hätte ich mich auf meine Fürsorgepflichten besonnen. Wenn Chef sein Arbeitgeber meint, dann hat man seine Mitarbeiter nicht nur zu fordern, sondern manchmal auch vor sich selbst zu schützen. Das gilt für alle, also die Redaktion, vor allem aber einzelne.
Wenn Chef sein Vorstand heißt, dann hat man das anvertraute Wirtschaftsgut zu schützen; dazu gehört auch die Reputation. Insbesondere wenn die Reputation das eigentliche Geschäftsmodell darstellt. Man setzt sein Blatt nicht durch gedrechselte Halbwahrheiten dem stillen Spott aus.
Wenn Chef sein Vorbild meint, dann ist man bei schlechtem Wetter und unter Beschuss als Kugelfang gefordert. Man stellt sich vor seine Leute und die Mission. Verzagte Feigheit adelt den Feldherrn nicht.
Mehr habe ich nicht anzumerken. Ich bin kein Insider und habe nun wahrlich niemanden zu tadeln. Wenn das alles aber am Ende nicht gelingt, warum auch immer, würde ich nicht mehr Chef sein wollen. Tschö mit öh!
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PUBLIC RELATIONS.
Dem Medienrechtsanwalt Christian Schertz widmete die ARD ein umfängliches Porträt, das ihn als Anwalt juristisch wie moralisch in hohem Ton würdigt. Nicht nur Kanzlei-Werbung, geradezu eine Hagiographie. Ich gönne ihm das, Neid ist mir nicht gegeben. Oft schafft er tatsächlich Recht.
Schertz wird weitgehend gerühmt. Seine Briefe seien gefürchtet, noch mehr aber ginge Wirkung von den Dingen aus, die er im Verborgenen tue. Und er stehe auf der Seite des Guten; manchmal wählt er selbst, was das Böse ist, gegen das er dann auch als Informant wirke. Ein Loblied mit einer solchen Emphase, dass man staunt, was im Öffentlich-Rechtlichen alles möglich ist.
Ich sage dazu nichts. Weil ich zu nah dran bin. Ich habe andere Kanzleien des Presserechts kennengelernt und schätze andere Anwälte dieser Disziplin; einem schulde ich sogar was. Erwähnenswert wäre allenfalls der Januskopf des Redaktionsleiters der ZEIT, der sich auch hier als Warner und Wahrer zu inszenieren weiß, während es Thema ist, dass der Anwalt sein Kampagnengehilfe war. Auch das werde ich nicht durch Tadel ehren.
Erwähnenswert erscheint mir, dass in diesem Stück Rechtsanwälte wie Redakteure mit der größten Selbstverständlichkeit als PR-Manager agieren. Sie sind es, sie tun es, aber sie sagen es nicht. Es macht sich süß und ehrenvoll PR, wenn eine Robe am Haken hängt oder eine Haltung. Asinus asino pulcher.
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TAUBENSCHISS.
Zu Pfingsten feiert man, wenn gebildet, Völkerverständigung; und das ist mehr als Dolmetschen. Für die christlichen Seelen unter uns, die noch bibelfest sind, ist das das Ausgießen des Heiligen Geistes in der Urkirche fünfzig Tage nach Ostern mittels Taube. Versteht kein Mensch. Die Urgemeinde findet zusammen; man versteht einander, obwohl man ganz unterschiedlicher Muttersprache war. Der Grieche nennt das XENOGLOSSIE. Der Gläubige spricht nicht, es spricht aus ihm und alle verstehen es. Eigentlich ist es die initiale Indoktrination.
Während ich in meinem Katechumenenwissen um die Taube krame, sehe ich im Fernsehen Bilder von diesen Demos mit Palästinaflaggen und den notorischen Tüchern. Eine arabisch anmutende junge Frau mit Pallituch hält ein Plakat hoch, auf dem das Wort WERTEDIKTATUR steht. Das ist so dumm nicht. Unsere Rechtsordnung, die Verfassung also, beruht auf einem absolut gesetzten WERT, der allerdings wirklich schwammig ist, auf einem unbestimmten Rechtsbegriff: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dazu fehlt auch dem Kalifen das Recht.
Die Annahme von unveräußerlichen Menschenrechten ist die politische Taube der Moderne, der Heilige Geist der Verfassung. Steht zuerst 1776 in der Unabhängigkeitserklärung der abtrünnigen Kolonien Amerikas und vor 75 Jahren dann wieder im deutschen Grundgesetz. Der Geist dieser Moderne beruht auf einer Hypothese; das muss man einräumen. Die Annahme ist das Selbstbestimmungsrecht des Menschen. Diese Würde zu achten und zu schützen, das ist die Aufgabe aller staatlichen Gewalt. Weil das so gesetzt wird, bin ich bereit, es eine WERTEDIKTATUR zu nennen. Ja, daran kommt man nicht vorbei, wenn man hier bleiben will.
Würde also. Für alle? Auch für Frauen? Auch für Ungläubige? Auch für Gestrauchelte? Auch für Juden? Oder Hongkong-Chinesen? Und unveräußerlich? Das kann der Fremde also nicht durch seine eigene Würdelosigkeit verwirken? Nicht mal der Feind? Eine ziemliche Zumutung, die Taube zu Pfingsten.
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DAS RECHT AUF LÜGE.
Der schon sehr alte Kant, manche sprechen von dem senilen, stellte sich selbst die Frage, ob man aus Menschenliebe lügen dürfe, und erdachte dazu ein Fallbeispiel. Ein Mörder steht vor der Tür und fragt, ob man jemanden bestimmten, den er suche, verstecke. Soll man nun die Wahrheit sagen, wenn genau das der Fall ist?
Darüber debattieren der Dichter Daniel Kehlmann („Lichtspiel“) und der Philosoph Omri Boehm („Universalismus“), weil der von den beiden geschätzte Kant völlig rigoros geantwortet hat. Man dürfe nicht lügen. Auch nicht unter diesen Umständen. Viele seiner Schüler haben die rigorose Antwort seiner Altersdemenz zugerechnet. Kehlmann führt das Argument eng und fragt den New Yorker Juden Boehm, ob das auch gegolten hätte in der Braunen Zeit und wenn die Gestapo vor der Tür gestanden hätte. Ich will nicht verraten, wie die Debatte der gelehrten Klugscheißer ausgeht, da bei Propyläen als Buch verlegt.
Habe aber doch eine Anmerkung zum KATEGORISCHEN IMPERATIV vom ollen Immanuel. Das Ding lautet nämlich kurzgefasst: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde“. Es geht hier nicht um Moral im Sinne eines praktischen Fehlverhaltens, also die Niederungen des Alltagslebens. Wie er überhaupt kein Moralapostel ist. Verfehlungen im Praktischen sind ohnehin dahingestellt. Es geht darum, welche Maxime im Alltag zum Tragen kommt und ob sie lediglich meine banale Niedertracht oder mein Tiersein bedienen kann. Oder ob ich als Mensch handeln will. So, dass das Gesetz meines Verhaltens für jedermann gelten könnte. Der Mensch in diesem Sinne ist immer Zweck, nie Mittel. Klar?
Es geht um eine Debatte über legitime Maximen vor einem aufgeklärten Publikum. Um die Vernunft der allgemeinen Gesetze. Das ist das Gegenteil von Fanatismus. Und was ist jetzt mit den braunen Bullen im Hausflur? Wenn ich mich recht erinnere, hat niemand die Pflicht, sich selbst zu belasten, oder? Und den Nachbarn? Den doch? Empfehle dazu das neue Buch von Götz Aly („Wie konnte das geschehen?“)