Logbuch
LITIGATION PR.
Wenn Rechtsstreite, sprich juristische Verfahren durch außergerichtliche Kommunikation begleitet werden, spricht man neudeutsch von LITIGATION PR. Eine Studentin befragt mich für ihre Master-Arbeit dazu. Also gebe ich mir begrifflich Mühe; lieber zu scharf als schwammig.
Im Strafrecht geht es immer um die PÖNALISIERUNG; sprich eine (zu vermeidende) STRAFE. In Rechtsstaaten hängt die im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung per Gesetzbuch an einer TAT oder andersgesagt an einem TATBESTAND. Dieser wiederum ergibt sich aus einem SACHVERHALT. Der wiederum aus BEGEBENHEITEN und Einstellungen der Handelnden zu ihrem oder anderen Verhalten. Hier heißt es früh wach zu werden, früher als die Gegenseite.
Da ein TATBESTAND relativ strikt zu TAT und STRAFE führt, ist auf dieser Stufe der Logik das Kind meist schon im Brunnen. Die LITIGATION PR legt daher ihr Augenmerk auf den SACHVERHALT. Mit einer notorischen Skepsis vor vermeintlichen Fakten und sonstigen Vorurteilen steht zuvörderst die „Konstruktion des Sachverhalts“ an; dieser ist prinzipiell suspekt, sprich offen. Schon der SACHVERHALT muss möglichst so angelegt sein, dass er zum „gewünschten Tatbestand“ führt.
These: „Zumindest sind Sachverhalte so anzulegen, dass unerwünschte Tatbestände vermieden werden.“ Was hier so unschuldig daherkommt, ist ein Satz von erheblichem Gewicht. Aber so denkt LITIGATION PR. Ich kann als Nicht-Jurist nicht beurteilen, ob eine strafrechtliche Verteidigung auch so denkt; vielleicht führt das Standesrecht da zu Restriktionen. Ein solches Standesrecht gibt es für PR-Leute aber nicht wirklich, zumindest nicht in der Praxis. Nichts ist für uns „beyond reasonable doubt“. Wir haben schon Pferde kotzen gesehen…
KONSTRUKTION DES SACHVERHALTS: nichts steht fest, schon gar nicht vermeintliche Indizien, überhaupt nichts aus spekulativen Zeugenerinnerungen. Alle Wahrheiten sind nur halbe. Hieran schließt sich das Recht Beschuldigter an, sich an bestimmte Dinge nicht mehr zu erinnern. Wenn nicht gar, überhaupt dort zu schweigen, wo man sich selbst belasten könnte. Also überhaupt zu schweigen. Das gefällt Journalisten nicht. Gut so.
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KEIN KOMMENTAR.
Nur weil mir jemand eine Frage stellt, muss ich mich nicht zu einer Antwort genötigt sehen. Klappe halten. Nicht (ohne Not) lügen; schweigen.
Man kann sich der Tatsache, dass man eine Frage als gestellt ansieht, schwer entziehen; jedenfalls wenn man daran rhetorisch herumeiert. Profis wissen das, Novizen brechen sich daran die Arme. Wer sich verweigern will, variiert sein NO COMMENT nicht. Man sagt das wie ein Automat.
Episode: Ein Anfänger aus meinem Presseteam hat die Frage einer Agenturjournalistin nach einem Akquisevorhaben mal so beantwortet, dass er dieses Gerücht weder bestätigen noch dementieren wolle. Falscher Fehler. Daraus wurde nämlich in der folgenden Meldung eine Bestätigung, weil das Gerücht „weder dementiert noch bestätigt“ worden sei. Reingefallen! Der Leiter der Finanz tobte damals, wie man in der PR so naiv sein könne. Es drohten Köpfe zu rollen.
Meine Schlussfolgerung: ich sage gar nichts; ich schweige. Denn das ist, was KEIN KOMMENTAR eigentlich meint. Man lässt sich erst gar nicht in die Zwangslage versetzen. Wieso sollte man sich einer Nötigung zur Aussage aussetzen, wenn man das nicht will oder kann? Übrigens ist die Verleitung zu einer Begründung des eigenen Verhaltens ein klarer Schritt in Richtung Abgrund. Dann kann man auch gleich losplappern.
Wie das damals mit der zu erwerbenden Company ausging? Nun, die Agentur schrieb: „Die kaufen das!“ Die Finanz tobte und forderte von der PR ein Dementi. Wir waren unter Druck. Ich schaute ins Gesicht meines Chefs und sah sein Interesse aufblitzen. Es kam die Frage: „Was kosten die denn?“ Tjo, dann haben wir sie gekauft und so die falsche Agenturmeldung wahr gemacht. Man konnte sich das damals leisten. Finanziell wie PR-technisch.
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KEIN GEHEIMNIS.
Ein Skribent, den ich nicht schätze, bläht sich im Feuilleton damit, sein letztes Buch vorzulegen. Ach Herrje. Meine Zusage, keine Autobiographie zu verfassen, gilt uneingeschränkt. Naive Zeitgenossen fragen sich (und mich), welche Geheimnisse ich zu bewahren gedenke. Die Kenner wissen, es gibt nicht nur keine Geheimnisse, die des Bewahrens wert wären. Es gibt keine Geheimnisse.
Das ist ja schon eine verschwörungstheoretische Konstruktion, dass das Universum an Belanglosigkeiten sich zu einer Offenbarung drängen ließe, indem man den Schleier vor einem ominösen Geheimnis lüftet. In Wirklichkeit ist alles noch viel banaler, als man anzunehmen bereit wäre. Die Wahrheiten zerfallen und Irrtümer gebiert jeder Tag.
Auch das Vergessen ist ein Segen. Mein Rezept in der Vernehmung: fehlende Erinnerung; prozesssicher. Wer nicht im Valium des Vergessens dahindöst, wird auf der Intensivstation der Erinnerung ausbluten. Ein Dichterwort, rezitiert ein Freund. Die Medizin glaubt, dass der Demente seine Demenz nicht bemerkt; das aber halte ich nicht für gesichert. Mein Herr Vater beklagte in der zweiten Hälfte seiner neunziger Jahre den Verlust der Speicher.
Jedenfalls werde ich kein Opus Magnum ankündigen; schon um die Eitelkeit zu vermeiden, ich nähme an, sowas sei mir gegeben. Kalendergeschichten, dazu sollte es gelegentlich reichen. Reisebilder. Also Johann Peter Hebel, Bert Brecht, Heinrich Heine, ab und zu ein Lichtenberg. Mehr nicht.
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DAS RECHT AUF LÜGE.
Der schon sehr alte Kant, manche sprechen von dem senilen, stellte sich selbst die Frage, ob man aus Menschenliebe lügen dürfe, und erdachte dazu ein Fallbeispiel. Ein Mörder steht vor der Tür und fragt, ob man jemanden bestimmten, den er suche, verstecke. Soll man nun die Wahrheit sagen, wenn genau das der Fall ist?
Darüber debattieren der Dichter Daniel Kehlmann („Lichtspiel“) und der Philosoph Omri Boehm („Universalismus“), weil der von den beiden geschätzte Kant völlig rigoros geantwortet hat. Man dürfe nicht lügen. Auch nicht unter diesen Umständen. Viele seiner Schüler haben die rigorose Antwort seiner Altersdemenz zugerechnet. Kehlmann führt das Argument eng und fragt den New Yorker Juden Boehm, ob das auch gegolten hätte in der Braunen Zeit und wenn die Gestapo vor der Tür gestanden hätte. Ich will nicht verraten, wie die Debatte der gelehrten Klugscheißer ausgeht, da bei Propyläen als Buch verlegt.
Habe aber doch eine Anmerkung zum KATEGORISCHEN IMPERATIV vom ollen Immanuel. Das Ding lautet nämlich kurzgefasst: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde“. Es geht hier nicht um Moral im Sinne eines praktischen Fehlverhaltens, also die Niederungen des Alltagslebens. Wie er überhaupt kein Moralapostel ist. Verfehlungen im Praktischen sind ohnehin dahingestellt. Es geht darum, welche Maxime im Alltag zum Tragen kommt und ob sie lediglich meine banale Niedertracht oder mein Tiersein bedienen kann. Oder ob ich als Mensch handeln will. So, dass das Gesetz meines Verhaltens für jedermann gelten könnte. Der Mensch in diesem Sinne ist immer Zweck, nie Mittel. Klar?
Es geht um eine Debatte über legitime Maximen vor einem aufgeklärten Publikum. Um die Vernunft der allgemeinen Gesetze. Das ist das Gegenteil von Fanatismus. Und was ist jetzt mit den braunen Bullen im Hausflur? Wenn ich mich recht erinnere, hat niemand die Pflicht, sich selbst zu belasten, oder? Und den Nachbarn? Den doch? Empfehle dazu das neue Buch von Götz Aly („Wie konnte das geschehen?“)