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DER DOM-SCHATZ.
Der schlechte Eindruck, den die katholische Kirche zu Köln beim Thema KINDESMISSBRAUCH hinterlässt, den hat sie sich was kosten lassen. Gut zwei Millionen € an Beraterhonoraren. Das sind Gutachten, derer zwei, und Presseanwälte und eine PR-Firma aus Leipzig, die die Krisenkommunikation verantwortet.
2, 8 Mio. €? Eine Stange Geld, wenn das stimmt. Aber der Klerus hätte es ja. Beziehungsweise kriegt es ja. Der Staat zieht die Kirchensteuer für ihn ein. Und die Kardinäle werden seit der Säkularisation eh vom ihm entlohnt, also von unseren Steuern, übrigens nicht so ganz schlecht.
Berater werden nach der Dauer der Beratungsleistungen bezahlt; sie haben sogenannte Stundensätze; so wie beim Mindestlohn, der bald 12€ sein soll. Die Leipziger PR-Agentur soll einen Satz von 460 € (netto) pro Stunde angesetzt haben, zitiert die BILD eine Unterlage des Bistums und es bei Woelki auf fast 1800 Beratungsstunden gebracht haben. Das nenne ich gründlich beraten!
Für mein Empfinden geht es um die Frage, ob die im Zölibat lebenden Diener Gottes so was wie ein Naturrecht auf sexuellen KINDESMISSBRAUCH haben oder nicht. Und ob eine solche Delinquenz, so sie rauskommt, auch noch der Justiz, also außerkirchlicher Bewertung, unterliegen soll oder nicht. Und ob nicht der Kardinal die Pflicht hat, die Kirche, also das Papsttum, vor solchem weltlichen Ansinnen zu schützen, er, der den Papst vertritt, der als Nachfolger Petri der Stellvertreter Christi ist, immerhin Gottes Sohn. Und da kommen die mit einem Staatsanwalt? Hmmm.
Aus katholischer Sicht ein komplexes Thema, über dessen Bild in der Öffentlichkeit man leicht schon mal 1800 Stunden lang beraten kann.
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BACK OFFICE.
Machtwechsel. Mit den neuen Feldherren rücken deren Griffelspitzer und Heckenschützen an. In allen Gebüschen raschelt es: Staatssekretäre kommen aus dem Unterholz und bringen ihre Entourage in die Ämter des neuen Regimes.
Bald kommen gewaltige Hilfstruppen der Grünen, Gelben und der Roten zu neuen Ehren und an die Tröge; die Schwarzen genießen absehbar die üppigen Pensionen, die sich jene Frischlinge erst noch in ein, zwei Legislaturperioden verdienen müssen. DER LANGE MARSCH durch die Institutionen, wie man nach dem Großen Vorsitzenden zu sagen pflegte.
Preußen lässt jetzt den anderen Teil der Republik an die Pulle. Der Mensch fängt bei einer B-Besoldung an; der Mensch beginnt aber endgültig bei einer Pension nach B. Ich nenne hier keine Zahlen, weil sonst wieder eine Kohorte in Sachsen ausflippt. Aber es ist schon auskömmlich.
Vater Staat als Mutter mit großer Brust. So wie die Wissenschaft eine WEISE MUTTER ist, ist die Mama der Beamten eine GROSSZÜGIGE. Übrigens auch für die faulen ihrer Kinder. Weshalb man ja zu Recht sagt, dass, wenn zur Verrentung anstehend, Beamte nicht pensioniert werden, sondern umgebettet.
Wir erhöhen gerade mal wieder die Zahl der Transferempfänger, aber anders als das der Paritätische Wohlfahrtsverband meint. Herr Hofreiter, der Toni, wird übrigens Nationaler Tierschutzbeauftragter im Range eines Staatsministers im Kanzleramt.
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FRÖHLICHKEIT.
Die scheidende Kanzlerin wünscht dem Land FRÖHLICHKEIT IM HERZEN. Was ist das? Sex, drugs & rock and roll? Wohl kaum. Welch ein Geschwurbel!
Protestanten haben so etwas BESEELTES. Davon spricht die Pfarrerstochter aus dem Osten. Das will sie als NATIONALKULTUR. Es ist die vorsätzliche Arroganz jener, die sich moralisch erhaben fühlen, weil sie „mit jenem aus Nazareth sind“. Sie fühlen sich nicht nur erhaben, sie glauben an ihre Überlegenheit; und zwar „aus dem Herzen“. Moralische Elite. Vorsicht!
Diese HERZENSBILDUNG stammt als politisches Konzept aus dem 18. Jahrhundert: eine bourgeoise Einstellung gegen den Adel. Das ist das Merkelsche Herz wirklich, eine blasierte Attitüde, die nach Macht strebt und Macht ausübt. In ihrer gesamten Karriere hat diese Frau keine Gefangenen gemacht. Keine.
Die Prinzipienlosigkeit eines rigorosen Pragmatismus versteckt sich hier hinter der aufgesetzten Fröhlichkeit eines Herzens. Man lasse sich nicht vom Kattun des grauen Rocks täuschen, hier herrscht Hermelin. Die Nation weint ihr Tränen nach dieser Nina, die gern die Knef gegeben hätte, sich dabei aber als Arm des Großen Gottes wähnte.
Mein Gott, wie bigott.
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DAS RECHT AUF LÜGE.
Der schon sehr alte Kant, manche sprechen von dem senilen, stellte sich selbst die Frage, ob man aus Menschenliebe lügen dürfe, und erdachte dazu ein Fallbeispiel. Ein Mörder steht vor der Tür und fragt, ob man jemanden bestimmten, den er suche, verstecke. Soll man nun die Wahrheit sagen, wenn genau das der Fall ist?
Darüber debattieren der Dichter Daniel Kehlmann („Lichtspiel“) und der Philosoph Omri Boehm („Universalismus“), weil der von den beiden geschätzte Kant völlig rigoros geantwortet hat. Man dürfe nicht lügen. Auch nicht unter diesen Umständen. Viele seiner Schüler haben die rigorose Antwort seiner Altersdemenz zugerechnet. Kehlmann führt das Argument eng und fragt den New Yorker Juden Boehm, ob das auch gegolten hätte in der Braunen Zeit und wenn die Gestapo vor der Tür gestanden hätte. Ich will nicht verraten, wie die Debatte der gelehrten Klugscheißer ausgeht, da bei Propyläen als Buch verlegt.
Habe aber doch eine Anmerkung zum KATEGORISCHEN IMPERATIV vom ollen Immanuel. Das Ding lautet nämlich kurzgefasst: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde“. Es geht hier nicht um Moral im Sinne eines praktischen Fehlverhaltens, also die Niederungen des Alltagslebens. Wie er überhaupt kein Moralapostel ist. Verfehlungen im Praktischen sind ohnehin dahingestellt. Es geht darum, welche Maxime im Alltag zum Tragen kommt und ob sie lediglich meine banale Niedertracht oder mein Tiersein bedienen kann. Oder ob ich als Mensch handeln will. So, dass das Gesetz meines Verhaltens für jedermann gelten könnte. Der Mensch in diesem Sinne ist immer Zweck, nie Mittel. Klar?
Es geht um eine Debatte über legitime Maximen vor einem aufgeklärten Publikum. Um die Vernunft der allgemeinen Gesetze. Das ist das Gegenteil von Fanatismus. Und was ist jetzt mit den braunen Bullen im Hausflur? Wenn ich mich recht erinnere, hat niemand die Pflicht, sich selbst zu belasten, oder? Und den Nachbarn? Den doch? Empfehle dazu das neue Buch von Götz Aly („Wie konnte das geschehen?“)