Logbuch

LITIGATION PR.

Wenn Rechtsstreite, sprich juristische Verfahren durch außergerichtliche Kommunikation begleitet werden, spricht man neudeutsch von LITIGATION PR. Eine Studentin befragt mich für ihre Master-Arbeit dazu. Also gebe ich mir begrifflich Mühe; lieber zu scharf als schwammig.

Im Strafrecht geht es immer um die PÖNALISIERUNG; sprich eine (zu vermeidende) STRAFE. In Rechtsstaaten hängt die im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung per Gesetzbuch an einer TAT oder andersgesagt an einem TATBESTAND. Dieser wiederum ergibt sich aus einem SACHVERHALT. Der wiederum aus BEGEBENHEITEN und Einstellungen der Handelnden zu ihrem oder anderen Verhalten. Hier heißt es früh wach zu werden, früher als die Gegenseite.

Da ein TATBESTAND relativ strikt zu TAT und STRAFE führt, ist auf dieser Stufe der Logik das Kind meist schon im Brunnen. Die LITIGATION PR legt daher ihr Augenmerk auf den SACHVERHALT. Mit einer notorischen Skepsis vor vermeintlichen Fakten und sonstigen Vorurteilen steht zuvörderst die „Konstruktion des Sachverhalts“ an; dieser ist prinzipiell suspekt, sprich offen. Schon der SACHVERHALT muss möglichst so angelegt sein, dass er zum „gewünschten Tatbestand“ führt.

These: „Zumindest sind Sachverhalte so anzulegen, dass unerwünschte Tatbestände vermieden werden.“ Was hier so unschuldig daherkommt, ist ein Satz von erheblichem Gewicht. Aber so denkt LITIGATION PR. Ich kann als Nicht-Jurist nicht beurteilen, ob eine strafrechtliche Verteidigung auch so denkt; vielleicht führt das Standesrecht da zu Restriktionen. Ein solches Standesrecht gibt es für PR-Leute aber nicht wirklich, zumindest nicht in der Praxis. Nichts ist für uns „beyond reasonable doubt“. Wir haben schon Pferde kotzen gesehen…

KONSTRUKTION DES SACHVERHALTS: nichts steht fest, schon gar nicht vermeintliche Indizien, überhaupt nichts aus spekulativen Zeugenerinnerungen. Alle Wahrheiten sind nur halbe. Hieran schließt sich das Recht Beschuldigter an, sich an bestimmte Dinge nicht mehr zu erinnern. Wenn nicht gar, überhaupt dort zu schweigen, wo man sich selbst belasten könnte. Also überhaupt zu schweigen. Das gefällt Journalisten nicht. Gut so.

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KEIN KOMMENTAR.

Nur weil mir jemand eine Frage stellt, muss ich mich nicht zu einer Antwort genötigt sehen. Klappe halten. Nicht (ohne Not) lügen; schweigen.

Man kann sich der Tatsache, dass man eine Frage als gestellt ansieht, schwer entziehen; jedenfalls wenn man daran rhetorisch herumeiert. Profis wissen das, Novizen brechen sich daran die Arme. Wer sich verweigern will, variiert sein NO COMMENT nicht. Man sagt das wie ein Automat.

Episode: Ein Anfänger aus meinem Presseteam hat die Frage einer Agenturjournalistin nach einem Akquisevorhaben mal so beantwortet, dass er dieses Gerücht weder bestätigen noch dementieren wolle. Falscher Fehler. Daraus wurde nämlich in der folgenden Meldung eine Bestätigung, weil das Gerücht „weder dementiert noch bestätigt“ worden sei. Reingefallen! Der Leiter der Finanz tobte damals, wie man in der PR so naiv sein könne. Es drohten Köpfe zu rollen.

Meine Schlussfolgerung: ich sage gar nichts; ich schweige. Denn das ist, was KEIN KOMMENTAR eigentlich meint. Man lässt sich erst gar nicht in die Zwangslage versetzen. Wieso sollte man sich einer Nötigung zur Aussage aussetzen, wenn man das nicht will oder kann? Übrigens ist die Verleitung zu einer Begründung des eigenen Verhaltens ein klarer Schritt in Richtung Abgrund. Dann kann man auch gleich losplappern.

Wie das damals mit der zu erwerbenden Company ausging? Nun, die Agentur schrieb: „Die kaufen das!“ Die Finanz tobte und forderte von der PR ein Dementi. Wir waren unter Druck. Ich schaute ins Gesicht meines Chefs und sah sein Interesse aufblitzen. Es kam die Frage: „Was kosten die denn?“ Tjo, dann haben wir sie gekauft und so die falsche Agenturmeldung wahr gemacht. Man konnte sich das damals leisten. Finanziell wie PR-technisch.

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KEIN GEHEIMNIS.

Ein Skribent, den ich nicht schätze, bläht sich im Feuilleton damit, sein letztes Buch vorzulegen. Ach Herrje. Meine Zusage, keine Autobiographie zu verfassen, gilt uneingeschränkt. Naive Zeitgenossen fragen sich (und mich), welche Geheimnisse ich zu bewahren gedenke. Die Kenner wissen, es gibt nicht nur keine Geheimnisse, die des Bewahrens wert wären. Es gibt keine Geheimnisse.

Das ist ja schon eine verschwörungstheoretische Konstruktion, dass das Universum an Belanglosigkeiten sich zu einer Offenbarung drängen ließe, indem man den Schleier vor einem ominösen Geheimnis lüftet. In Wirklichkeit ist alles noch viel banaler, als man anzunehmen bereit wäre. Die Wahrheiten zerfallen und Irrtümer gebiert jeder Tag.

Auch das Vergessen ist ein Segen. Mein Rezept in der Vernehmung: fehlende Erinnerung; prozesssicher. Wer nicht im Valium des Vergessens dahindöst, wird auf der Intensivstation der Erinnerung ausbluten. Ein Dichterwort, rezitiert ein Freund. Die Medizin glaubt, dass der Demente seine Demenz nicht bemerkt; das aber halte ich nicht für gesichert. Mein Herr Vater beklagte in der zweiten Hälfte seiner neunziger Jahre den Verlust der Speicher.

Jedenfalls werde ich kein Opus Magnum ankündigen; schon um die Eitelkeit zu vermeiden, ich nähme an, sowas sei mir gegeben. Kalendergeschichten, dazu sollte es gelegentlich reichen. Reisebilder. Also Johann Peter Hebel, Bert Brecht, Heinrich Heine, ab und zu ein Lichtenberg. Mehr nicht.

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WAHN SEH KONFERENZ.

Man streitet bei Gericht mit den Journalisten der halbstaatlichen Plattform CORRECTIV darüber, ob deren Berichterstattung zu einer Geheimkonferenz der Neuen Rechten in Potsdam (Brandenburg) korrekt war, wobei sich die Gerichte lediglich dazu einlassen, ob bestimmte Bewertungen der Investigativen als Meinungsäußerungen zulässig waren. Diese Meinungen beziehen sich auf etwas, das den Inkriminierten zwar nicht als tatsächliche Äußerung nachgewiesen wird, aber als deren innere Auffassung unterstellt. Man kann zwar nicht beweisen, dass der rechte Hetzer es wirklich gesagt hat, weiß aber, dass er es eigentlich meint. Seltsame Wahngestalten in einer neuen Wahnseekonferenz? Warum nicht mehr?

Um das nicht unausgesprochen zu lassen: Was sich da an fremdenfeindlichen Gesinnungsträgern getroffen haben soll, ist mir aus anderen Quellen gesichert verwerfenswert; wenn ich das mal ebenso vorsichtig wie politisch klar sein darf. Das letzte, das allerletzte. Gerade deshalb hätte es klarer Beweise bedurft. Und deshalb ist dieses halbgare Geschwurbel statt harter Fakten so schwer erträglich.

Im Presserecht, so lerne ich, zählt zur Beantwortung der Frage, was mit einer Äußerung gesagt worden ist, weder die innere Absicht des Delinquenten noch die hoheitliche Auffassung des Gerichts, sondern der faktische Eindruck des kundigen Durchschnittsbürgers. Wie war die erwartbare Wirkung? Nebeltat der Eindruckserweckung. Das mag den Juristen unter uns befriedigen, den Publizisten stürzt es ins Grübeln.

Fachlich reden wir von einer Rezeptionshypothese. Von Insinuation. Das bedingt aber nicht nur eine Inhaltsanalyse, sondern auch eine empirische Spekulation: Wie versteht das ein Normalo mit Abitur? Seltsame Konstruktion. Ich kenne Kluge, die nie auf der Penne waren, und ausgesprochene Idioten mit Matura. Wie fasst man begrifflich so einen Otto Normalverbraucher? Und dann unter den Normalos die nicht ganz Doofen? Wie macht das die Richterin methodisch? Aus dem Bauch?

Gänzlich verloren ist man bei Tatbeständen der uneigentlichen Rede, sprich Ironie, die ja das Gegenteil des Gesagten meint. Hier liegt das ganze Kalkül in der Ambiguität. Erinnert mich an den Dichter Grabbe und sein „Scherz, Satire, Ironie und tiefere Bedeutung“, eine Komödie, eigentlich eine Farce. Vielleicht erlöst man sich aus solchen Wahngebilden, indem man nicht nach seelischen Urgründen forscht, sondern nach bewirktem Verhalten. Wie hat das Publikum reagiert? Hat es die Meinungsäußerung missverstanden als Tatsachenbehauptung? War das gewollt? Gibt es dafür Indizien?

Den Hinweis auf den Wahnsee entnehme ich übrigens einer verunglückten Formulierung von CORRECTIV selbst, wo gelegentlich die Tinte lockerer sitzt, als es der Sache guttut. Recherche heißt gerichtsfest beweisen können. Lehrsatz.