Logbuch

TRAUER.

Lese einen Nachruf, den man für Gerhard Schröder auf Thomas Oppermann verfasst hat, der seltsam missraten ist. Der Nachruf, nicht Thomas, den ich bewundert habe. In dem Epilog ist weit mehr von dem Nachrufenden die Rede als von dem Verstorbenen. Eine beklemmende Eitelkeit trieft aus dieser verqueren Trauerrede, die sich so in Vorgeblichkeit verfängt. Nun scheut der aktuelle PR-Berater des Altkanzlers, der das vermutlich verzapft hat, ohnehin keine Peinlichkeit in seinen Volten auf „Gas-Gerd“, aber gerade bei dem Thema Oppermann beklemmt dieser Zwang zur Hagiographie. Er war ein so feiner Mensch, der Thomas Oppermann, ein grader Mann; man seufzt. Aber hinter dieser Peinlichkeit eines im Grunde narzisstischen Zugeständnisses an einen Weggefährten, die diesen zum Domestiken degradiert, liegt eine höhere Wahrheit. Trauer ist immer auch Selbstmitleid darüber, dass man eine Schuld nun nicht mehr ausgleichen kann, weil der Andere für immer gegangen ist. Grabpflege als Ausdruck des schlechten Gewissens. Die historische Errungenschaft des Christentums gegenüber den Religionen des Zorns ist der Wille zu verzeihen und der Wunsch um Verzeihung bitten zu wollen. Die Antiken haben noch aus vollem Herzen hassen können. Und die anderen beiden Monotheisten tun es nach wie vor. THYMOS. Ungebrochene Rache, Zorn. Die durch das Christentum Geläuterten haben diesen Tunnelblick verloren. Und wenn man dann, ganz Protestant oder Agnostiker, nicht mehr an das Ewige Leben glaubt, an Paradies oder Hölle, dann wird man zu Lebzeiten für Gerechtigkeit sorgen müssen. Dieser Befriedungswille läuft aber unwiderruflich ins Leere, wenn der Andere für immer weg ist. Trauer kann insofern etwas sehr Eitles sein. Ausdruck des schlechten Gewissens, etwas versäumt zu haben als noch Zeit war. Der Wunsch sich darüber hinwegzutäuschen.

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Heute Interview mit Studenten zur Historie meines Instituts. Vorüberlegungen. Die erste Publikation, in der ich namentlich als Autor in diesen Kontexten genannt werde, müsste, stelle ich grübelnd fest, von 1975 sein. Mein lieber Herr Gesangsverein, sind das 45 Jahre? Fast ein halbes Jahrhundert immer denselben Unsinn erzählt. Poch. Dissertation veröffentlicht vor 40 Jahren. Wird nicht besser.

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PATHETISCH.

Das meint im Deutschen einen „hohen Ton“. Darin kann Gewicht liegen oder nur die narzisstische Manie, alles mit Superlativen belegen zu müssen. Eine Nummer kleiner haben es solche Menschen nicht. Byzantinisch. Preußische Bescheidenheit misstraut dem Pathetischen. Und der Gentleman. Im Englischen ist PATHETIC immer abwertend gemeint. Mitleiderregend, erbärmlich, abstoßend. Ich verstehe den englischen Sprachgebrauch gut, sehr gut sogar.

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WAHN SEH KONFERENZ.

Man streitet bei Gericht mit den Journalisten der halbstaatlichen Plattform CORRECTIV darüber, ob deren Berichterstattung zu einer Geheimkonferenz der Neuen Rechten in Potsdam (Brandenburg) korrekt war, wobei sich die Gerichte lediglich dazu einlassen, ob bestimmte Bewertungen der Investigativen als Meinungsäußerungen zulässig waren. Diese Meinungen beziehen sich auf etwas, das den Inkriminierten zwar nicht als tatsächliche Äußerung nachgewiesen wird, aber als deren innere Auffassung unterstellt. Man kann zwar nicht beweisen, dass der rechte Hetzer es wirklich gesagt hat, weiß aber, dass er es eigentlich meint. Seltsame Wahngestalten in einer neuen Wahnseekonferenz? Warum nicht mehr?

Um das nicht unausgesprochen zu lassen: Was sich da an fremdenfeindlichen Gesinnungsträgern getroffen haben soll, ist mir aus anderen Quellen gesichert verwerfenswert; wenn ich das mal ebenso vorsichtig wie politisch klar sein darf. Das letzte, das allerletzte. Gerade deshalb hätte es klarer Beweise bedurft. Und deshalb ist dieses halbgare Geschwurbel statt harter Fakten so schwer erträglich.

Im Presserecht, so lerne ich, zählt zur Beantwortung der Frage, was mit einer Äußerung gesagt worden ist, weder die innere Absicht des Delinquenten noch die hoheitliche Auffassung des Gerichts, sondern der faktische Eindruck des kundigen Durchschnittsbürgers. Wie war die erwartbare Wirkung? Nebeltat der Eindruckserweckung. Das mag den Juristen unter uns befriedigen, den Publizisten stürzt es ins Grübeln.

Fachlich reden wir von einer Rezeptionshypothese. Von Insinuation. Das bedingt aber nicht nur eine Inhaltsanalyse, sondern auch eine empirische Spekulation: Wie versteht das ein Normalo mit Abitur? Seltsame Konstruktion. Ich kenne Kluge, die nie auf der Penne waren, und ausgesprochene Idioten mit Matura. Wie fasst man begrifflich so einen Otto Normalverbraucher? Und dann unter den Normalos die nicht ganz Doofen? Wie macht das die Richterin methodisch? Aus dem Bauch?

Gänzlich verloren ist man bei Tatbeständen der uneigentlichen Rede, sprich Ironie, die ja das Gegenteil des Gesagten meint. Hier liegt das ganze Kalkül in der Ambiguität. Erinnert mich an den Dichter Grabbe und sein „Scherz, Satire, Ironie und tiefere Bedeutung“, eine Komödie, eigentlich eine Farce. Vielleicht erlöst man sich aus solchen Wahngebilden, indem man nicht nach seelischen Urgründen forscht, sondern nach bewirktem Verhalten. Wie hat das Publikum reagiert? Hat es die Meinungsäußerung missverstanden als Tatsachenbehauptung? War das gewollt? Gibt es dafür Indizien?

Den Hinweis auf den Wahnsee entnehme ich übrigens einer verunglückten Formulierung von CORRECTIV selbst, wo gelegentlich die Tinte lockerer sitzt, als es der Sache guttut. Recherche heißt gerichtsfest beweisen können. Lehrsatz.