Logbuch
Provinz vs Metropole. Wie entlegen ist der Westerwald? Nun, die Lahn zur einen Seite, Mittelrhein und Mosel zur anderen. Von den vier Flughäfen in der Nähe schließt jetzt allerdings einer, so dass nur Frankfurt, Köln/Bonn und Düsseldorf bleiben. Alle drei in Betrieb und mit Zuganbindung. Bahnstrecken zwei: ICE ex Montabaur oder Koblenz. 15 oder 30 Minuten entfernt. Autobahnen zuhauf. So, und jetzt Du, liebes Berlin, einsamer Sehnsuchtsort mitten in Brandenburg. Brandenburg!
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Corona wird, wie früher Pest und Cholera, die Metropolen als Moloch diskreditieren und das Landleben erstrebenswert erscheinen lassen. Von wo man an Video-Konferenzen teilnimmt, ist egal, dann doch lieber aus der Idylle. Wir bauen gerade auf dem Dorf Bauernkotten um in Co-Working-Places, vierhundert Jahre alte Gebäude. Das Internet erlaubt die räumliche Atomisierung bei kommunikativem Zentralismus; sprich das Ubiquitäre.
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Ein Hintergrund-Dienst, der immer zum Wochenende erscheint, nennt die drei PR-Agenturen, die sich um die (am Ende zweifelhafte) Reputation von WIRECARD Verdienste erworben haben sollen. Darunter ein persönlicher Freund von mir, ein persönliches Freunderl und ein Laden, mit dessen Chef ich lange Jahre ein Lobe-Kartell hatte. Einer davon, der vorübergehende Pressechef der insolventen Aschheimer, wird dort „ein Meister seines Fachs“ genannt. Vielleicht etwas hoch gegriffen, aber es freut mich für ihn sehr, Respekt. Doof nur, dass er das Lob jetzt nirgendwo verwenden kann, wenn er nicht mehr erkennen lassen will, welchem Mandanten er da gedient hat. Söldnerstolz ist zweischneidig. Vae victis, wehe den Verlierern.
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WAHN SEH KONFERENZ.
Man streitet bei Gericht mit den Journalisten der halbstaatlichen Plattform CORRECTIV darüber, ob deren Berichterstattung zu einer Geheimkonferenz der Neuen Rechten in Potsdam (Brandenburg) korrekt war, wobei sich die Gerichte lediglich dazu einlassen, ob bestimmte Bewertungen der Investigativen als Meinungsäußerungen zulässig waren. Diese Meinungen beziehen sich auf etwas, das den Inkriminierten zwar nicht als tatsächliche Äußerung nachgewiesen wird, aber als deren innere Auffassung unterstellt. Man kann zwar nicht beweisen, dass der rechte Hetzer es wirklich gesagt hat, weiß aber, dass er es eigentlich meint. Seltsame Wahngestalten in einer neuen Wahnseekonferenz? Warum nicht mehr?
Um das nicht unausgesprochen zu lassen: Was sich da an fremdenfeindlichen Gesinnungsträgern getroffen haben soll, ist mir aus anderen Quellen gesichert verwerfenswert; wenn ich das mal ebenso vorsichtig wie politisch klar sein darf. Das letzte, das allerletzte. Gerade deshalb hätte es klarer Beweise bedurft. Und deshalb ist dieses halbgare Geschwurbel statt harter Fakten so schwer erträglich.
Im Presserecht, so lerne ich, zählt zur Beantwortung der Frage, was mit einer Äußerung gesagt worden ist, weder die innere Absicht des Delinquenten noch die hoheitliche Auffassung des Gerichts, sondern der faktische Eindruck des kundigen Durchschnittsbürgers. Wie war die erwartbare Wirkung? Nebeltat der Eindruckserweckung. Das mag den Juristen unter uns befriedigen, den Publizisten stürzt es ins Grübeln.
Fachlich reden wir von einer Rezeptionshypothese. Von Insinuation. Das bedingt aber nicht nur eine Inhaltsanalyse, sondern auch eine empirische Spekulation: Wie versteht das ein Normalo mit Abitur? Seltsame Konstruktion. Ich kenne Kluge, die nie auf der Penne waren, und ausgesprochene Idioten mit Matura. Wie fasst man begrifflich so einen Otto Normalverbraucher? Und dann unter den Normalos die nicht ganz Doofen? Wie macht das die Richterin methodisch? Aus dem Bauch?
Gänzlich verloren ist man bei Tatbeständen der uneigentlichen Rede, sprich Ironie, die ja das Gegenteil des Gesagten meint. Hier liegt das ganze Kalkül in der Ambiguität. Erinnert mich an den Dichter Grabbe und sein „Scherz, Satire, Ironie und tiefere Bedeutung“, eine Komödie, eigentlich eine Farce. Vielleicht erlöst man sich aus solchen Wahngebilden, indem man nicht nach seelischen Urgründen forscht, sondern nach bewirktem Verhalten. Wie hat das Publikum reagiert? Hat es die Meinungsäußerung missverstanden als Tatsachenbehauptung? War das gewollt? Gibt es dafür Indizien?
Den Hinweis auf den Wahnsee entnehme ich übrigens einer verunglückten Formulierung von CORRECTIV selbst, wo gelegentlich die Tinte lockerer sitzt, als es der Sache guttut. Recherche heißt gerichtsfest beweisen können. Lehrsatz.