Logbuch
GEMÜTLICHKEIT.
Das deutsche Wohnzimmer macht uns kein Volk nach. Schon gar nicht jetzt im Herbst, wenn draußen der Sturm wütet und man sich auf Advent freut. Hier herrscht die Contenance der Kautsch.
Die deutsche Urtugend des Gemütlichen ist keine rein teutonische Lebenskunst mehr, seitdem wir wissen, dass es im Dänischen Hygge gibt, was genau das gleiche ist. Nordisch also. Es kennzeichnet eine unambitionierte Lässigkeit familiären Umgangs, im Französischen am ehesten mit NONCHALANCE beschrieben. In diesem Zustand der Entspannung und der zurückhaltenden Heiterkeit steht der Mensch nicht, er sitzt nicht auf Holzbänken oder harten Stühlen, sondern er kautscht.
Zwischen das weiche Bett und den unbequemen Stuhl haben die Götter etwas gestellt, auf dem man dahingesunken halb sitzt, halb liegt. Die Kautsch, oft angereichert durch Kissen, meist gegenüber dem Fernsehgerät. Die Kautschkartoffel gedeiht hier. Sie ernährt sich von schnittfestem Fett (Schippse) und Sirup, um irgendwann einzuschlafen und so den eigentlich köstlichen ersten Tiefschlaf kautschend zu vergeuden.
Jetzt zur Nachricht: Den Kavalier erkennt man an der Ottomane. Er hat vor dem Liegemöbel etwas stehen, das einem niedrigen Tisch ähnelt, aber Polsterung aufweist. Man kann die Ottomane durch ein Tablett mit Teegeschirr zweckentfremden oder mit Büchern belegen, aber das ist verfehlt. Sie ist eine Fußbank. Genauer gesagt, eine Beinablage. Nur, wer die Beine hochzulegen weiß, erahnt, was Gemütlichkeit vermag. Dazu hat man halt eine Ottomane.
Ottomane heißt osmanisch und entstammt dem vorderen Orient. Das verwirrt. Am Ende ist die deutsch-dänische Gemütlichkeit eine türkische Erfindung?
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DRAFT RESISTANCE.
Meine politische Jugend bestimmte unter anderem die Gegnerschaft zum Krieg der USA in Vietnam, den sie von den Franzosen geerbt hatten. Es imponierte mir damals, wie junge Männer in Amerika ihren Einberufungsbescheid öffentlich verbrannten. Man glaubte: Es gibt ein Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung. Aus Gewissensgründen.
Die Annahme eines ultimativen Staatsnotstandes, der alle seine wehrfähigen Bürger an die Waffen zwinge, war das Standardargument der Prüfungskommissionen, die zu ermitteln hatten, ob man aus Gewissensgründen seinen Militäreinsatz verweigerte. Die gab es zu meiner Zeit, Gewissenprüfer. Auch ich habe vor einer solchen Kommission gestanden und Gewissen nachgewiesen. Schlanke Lösung. Easy out. Der Rest ist Schweigen.
Gibt es ein Menschenrecht auf Flucht vor der militärischen Verteidigung? Etwa, weil deren Ansatz moralisch so ungeheuerlich ist, dass er Ausnahmen zulassen muss? In die gemeinschaftliche Vernichtung eines Nachbarn einzutreten, kann eine ethische Zumutung sein. Strittig ist dies für Opfer eines Angriffs, also für den Verteidigungsfall. Man kann, so ein Kalkül, eine andere Kollektivleistung anbieten, ein Äquivalent. Sozialdienst etwa, oder Freikaufen. Zu anständigen Preisen. Ich weiß, dass das sozial zynisch ist. Aber wohl die Rekrutierungslogik von Berufsarmeen; sie ziehen schon immer vornehmlich die Armen.
Eine allgemeine Mobilmachung greift durch. Jetzt aber alle russischen Verweigerer in der EU des Landes zu verweisen oder den Asylgrund prinzipiell zu verwehren, das hat schon etwas sehr Rigoroses. Wieder höre ich dazu unsägliche Propagandisten bekannter Provenienz, die den Russen verweigern wollen, was ihnen zustehen könnte, und zwar, weil sie Russen sind, also mit einer bloß ethnischen Begründung. Darüber, rate ich, nochmal nachzudenken. Ich hätte als wehrpflichtiger junger Mann nicht in der Uniform eines GI nach Vietnam gewollt, um fliehende Kinder mit Napalm zu übergießen. Nicht zu vergleichen, schon klar. Trotzdem.
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UNZEITGEMÄSS.
Es gab einen völkerverständigenden kulturellen Austausch zwischen dem Baltikum und Russland. Das Livländische, vulgo Lettland, war eine Metropole der Aufklärung. Mein Freund ist gerade in Tallin, das ist nebenan; deshalb erinnere ich so dies und das.
Über den Verleger Johann Friedrich Hartknoch aus Riga ist wenig bekannt, sein Wikipedia-Eintrag ist erstaunlich mager und der Brockhaus verzeichnet seinen Namen nur in sehr alten Ausgaben. Dabei war er in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts ein wirklich bedeutender Mann, nicht zuletzt deshalb, weil er den deutschen Philosophen Immanuel Kant verlegte. Dessen Werke gingen von Riga aus in die Welt.
Ich bin auf Hartknoch aufmerksam geworden, als ich bei einem Spaziergang über den deutschen Friedhof in Riga unvermittelt vor seinem Grabstein stand. Ein deutschsprachiger Russe, der dort flanierte, erläuterte mir, dass Hartknoch Mitglied der Freimaurerloge Zum Schwert war, die in Riga ein Knabeninternat betrieb, das verwaiste Kinder von der Straße auflas, um ihnen mit dem Rohrstock das Latinum einzubläuen. Im Stadtarchiv habe ich später eine Urkunde gesehen, die Hartknoch als Zweiter Aufseher der Loge unterzeichnet hatte.
Johann Friedrich Hartknoch der Ältere verstarb kurz vor seinem 50. Geburtstag, um den Verlag in die Hände seines Sohnes, Johann Friedrich Hartknoch der Jüngere, zu legen. Neben seinen Verdiensten um Autoren wie Immanuel Kant und Johann Gottfried Herder sind vor allem seine Bemühungen um die Literarisierung des benachbarten Russlands zu loben. Er nutze das Klima unter der Regentschaft von Zarin Katharina der Zweiten, genannt die Große, zum kulturellen Austausch mit den russischen Nachbarn. Wie unzeitgemäß.
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FREMDE.
Flüchtlinge soll man, sagen die Sprachreiniger, „Flüchtende“ nennen, was fehlleitet, wenn sie, zumindest vorübergehend, innehalten wollen auf ihrer Flucht. Allenfalls könnte man von „Geflüchteten“ reden; aber was macht das besser?
Als ich noch beruflich mit der Frage zu tun hatte, habe ich stets von „Asylsuchenden“ gesprochen, weil das der Grund für die Aufnahme der Geflohenen war, dass ihnen politisches Asyl zustehen könnte, das dann auch zu gewähren wäre. Das gehört zur STAATSRÄSON eines demokratischen Deutschlands, dass man Asylberechtigten dieses auch gewährt.
Ich erinnere in dem Zusammenhang immer den Selbstmord von Walter Benjamin, der vor den Nazis fliehen musste und irgendwo in Frankreich mittellos sich seiner Verzweiflung ergibt. Oder des glücklicheren Bert Brecht, der öfter die Länder als das Hemd wechselnd nach Amerika entweichen konnte.
Nun hätte der Asylgewährer die Pflicht, die äußeren Umstände zu gestalten, dabei auch die Sicherheit zu garantieren. Die Sicherheit der Asylsuchenden für die Dauer ihres Verfahrens wie die Sicherheit der Gastgeber, sprich der aufnehmenden Bevölkerung. Das hat die Politik während der ersten Krise um 2015 notorisch versäumt.
Denn Merkels „Wir schaffen das“ hieß in Wahrheit IHR SCHAFFT DAS, womit aus der Perspektive des Bundes die Länder und Gemeinden gemeint waren. Dort wurden zwar gewaltige Anstrengungen der Verantwortlichen in der Unterbringung freigesetzt, geringere in der Betreuung und fast keine in der SICHERHEIT. Dafür ist es alles in allem noch gutgegangen, es war aber fahrlässig.
Die Polizei wäre gefordert gewesen und hat das Problem an sogenannte SECURITY delegieren lassen, die eine Mischung aus Hobbybullen, Türstehern und Freizeitfaschos zu bieten hatte. Es kam zu Vorfällen. Solchen, die man schwer hätte vermeiden können. Und solchen, die hätten vermieden werden müssen.
Die Sorglosigkeit der naiven Parole „refugees welcome“ hätte auch einer Fürsorge der garantierten Sicherheit bedurft. Ja, durch die Organe des Rechtsstaats, sprich die Polizei. Ich sage das mit sehr großer Vorsicht, da das Konzept einer „Fremdenpolizei“ nicht gemeint ist. Wegschauen des Staates aber auch nicht.