Logbuch

ABFALL.

Debatte darüber, ob die Vollverkleidung von Frauen in der Öffentlichkeit dem Vermummungsverbot widerspricht. Boris Johnson hat sie mal „letter boxes“ genannt. Darf ich den Sikh vom Lieferdienst ein „towelhead“ nennen? Sind solche Spitznamen zulässig? Wie weit darf die Ironisierung gehen?

Abfällige Rede ist ein Teil jener gesellschaftlichen Praxis, die Mitmenschen herabsetzt. Im Englischen spricht man von „derogative remarks“. Dabei ist der Übergang vom Scherzhaften zur Diskriminierung fließend. Die Deklassierung kann so weit gehen, dass die Menschenwürde bestritten wird und der andere versklavt. Also eindeutig zu weit.

Ernstes Thema. Sklaverei, die Herabstufung Fremder zu einer Sache, über die man bedingungslos verfügen kann, ist keine abgeschlossene historische Episode, die mit dem massenhaften Missbrauch von Afrikanern auf den Plantagen weißer Großgrundbesitzer vorbei ist. Sie hält weltweit an und hat eine Kaskade von Abstufungen über die Zwangsarbeit bis hin zu Prostitution und Kindesmissbrauch. Alle Hautfarben dieser Erde auf der Täterseite.

Menschen nutzen die Unterschiede zwischen ihren Lebensstilen zu Spitznamen. Das zu verbieten, ist lebensfremd. Ich werde hier keine Reizwörter wiederholen, aber doch sagen, dass ich da einiges lustig finde. Da, wo ich herkomme, ist man „outspoken“ und nennt einen Arsch einen Arsch. Aber das ist dann ein Ritual der ironischen Verbrüderung, nicht abfällig gemeint, keine Deklassierung von Mitmenschen zu Abfall.

Denn da ist die Grenze. Jeder ist jemand.

Logbuch

DAS KANN WEG.

Der deutsche Dichter Martin Walser ist verstorben. Ich habe nie eine Zeile von ihm gelesen. Er schien mir schon in seinen Posen als belanglos.

In den Nachrufen lese ich nun, dass er seine Tagebücher und Notizen als VORLASS an das Literaturarchiv in Marbach gegeben habe. Welch eine Anmaßung, einem NACHLASS präsumptuös vorgreifend, sich seiner eingebildeten Bedeutung bewusst.

Mit Marcel Reich-Ranicki soll er sich gerieben haben und Ignaz Bubis beleidigt; vergessen wir es. Mit Rudolf Augstein hatte er ein Kind, sei‘s drum. Viel Geschwurbel, nicht ein großes Wort. Darin Peter Handke ähnlich.

Wenn man bitte an den Kisten aus dem Hause Walser in Marbach einen Zettel anbringen möge, der darauf hinweist, dass ich den Inhalt für belanglos halte. Als Text schlage ich vor: „Das kann weg.“

Danke.  

Logbuch

DER GLAUBE AN DIE BATTERIE.

Die Nordseezeitung informiert aus Bremerhaven über die schwimmenden Parkhäuser, in deren Ladung sich E-Autos als tickende Zeitbomben erweisen. Ruhig und kompetent. Fazit: Mit jetziger Ausrüstung sind brennende Batterien unlöschbar. Sechstausend dieser Monster mit jeweils sechstausend Autos befahren die Weltmeere.

Ich habe nie an die Batterie geglaubt. Es schien mir immer widersinnig, Fahrzeuge des Individualverkehrs vorwiegend mit einer leitungsgebundenen Energie zu betreiben, die nicht speicherbar ist. Der Umweg über Akkumulatoren setzt aufwendige Umwandlungen der Sekundärenergie Strom voraus, die eine doppelte chemische Konversion bedeutet. Das schlummernde Monster im Fahrzeugboden ist nicht ohne. Und selbst wenn ich dem traue, muss ich nichts kaufen, das um die Welt geschwommen ist.

Anders als die öffentliche Wahrnehmung fackeln E-Autos statistisch deutlich seltener ab als die mit Verbrennermotoren versehenen. Wenn der gute alte Selbstzünder brennt (pun intended), löscht das die Freiwillige Feuerwehr mit Wasser; nicht schön, aber beherrschbar. Das brennende E-Auto auf der Fähre wird das schwimmende Parkhaus versenken; für die Tiefsee vielleicht kein Problem, für das Wattenmeer schon.

Keine Versicherung der Welt wird sich ein solches Risiko aufhalsen wollen. Ein Verbot von E-Autos in Innenstadt-Parkhäusern wird kommen, weil im Schadensfall ein Fiasko vom Format 9-11 droht. Und auch im Einfamilienhaus steigt die Behaglichkeit nicht, wenn in der Doppelgarage eine Feuersbrunst schlummert, der mit dem Gartenschlauch nicht mehr beizukommen ist.

Ich bin frei von jeder Schadenfreude, finde aber doch, dass die Verteufelung des Diesels vorschnell war. Ein technisches Risiko ist immer das Produkt aus Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit. Was uns jetzt vor Ameland beschäftigt, passiert selten, aber die Schadenshöhe ist erheblich.

Logbuch

UNTER DREI.

Journalisten leben von Indiskretionen. Sie loben sogenannte WHISTLEBLOWER, die sich selbst gefährden, weil sie ein Unheil ans Licht bringen wollen. Um Indiskretionen zu fördern, haben die Presseleute sich Regeln ausgedacht, die dem Informanten das Gefühl geben sollen, dass er vor Offenbarung geschützt ist. Eine davon ist zum Beispiel der Hinweis, dass „etwas unter drei“ sei. Das meint, dass weder die Information zitiert werden wird noch der Informant genannt. Es lohnt nicht die Tinte zu erläutern, was denn nun „unter eins“ oder „unter zwei“ bedeutet.

Wer es vornehmer will, als bei dem Abzählen von Eins bis Drei, der verweist auf die CHATHAM HOUSE RULE, die in London am Königlichen Institut für Internationale Angelegenheiten, das im Chatham House saß, in den zwanziger Jahren erfunden worden ist. Sie besagt im Kern: Man darf wissen (und in der Sache verwenden), was man hier erfährt, aber man darf auf keinen Fall die Quellenlage benennen, weder Ort, Zeit noch Teilnehmer.

Ich selbst habe gerne das Ritual gepflegt, dass man sich vor einem Gespräch darauf einigt, dass das Gespräch gar nicht stattgefunden hat. Folglich kann aus ihm auch nicht zitiert werden. Das ist zwar KONTRAFAKTISCH, aber nicht allzu kompliziert. Nun, halten sich also die Journalisten an diese Regel des NICHT-GESPRÄCHS? Wenn es Profis sind und man als Informant als Profi gilt, dann: ja, meist. Viele WHISTLEBLOWER, die sich darauf verlassen haben, sind tragisch geendet. Auch das sollte man wissen.