Logbuch

TRAUER.

Lese einen Nachruf, den man für Gerhard Schröder auf Thomas Oppermann verfasst hat, der seltsam missraten ist. Der Nachruf, nicht Thomas, den ich bewundert habe. In dem Epilog ist weit mehr von dem Nachrufenden die Rede als von dem Verstorbenen. Eine beklemmende Eitelkeit trieft aus dieser verqueren Trauerrede, die sich so in Vorgeblichkeit verfängt. Nun scheut der aktuelle PR-Berater des Altkanzlers, der das vermutlich verzapft hat, ohnehin keine Peinlichkeit in seinen Volten auf „Gas-Gerd“, aber gerade bei dem Thema Oppermann beklemmt dieser Zwang zur Hagiographie. Er war ein so feiner Mensch, der Thomas Oppermann, ein grader Mann; man seufzt. Aber hinter dieser Peinlichkeit eines im Grunde narzisstischen Zugeständnisses an einen Weggefährten, die diesen zum Domestiken degradiert, liegt eine höhere Wahrheit. Trauer ist immer auch Selbstmitleid darüber, dass man eine Schuld nun nicht mehr ausgleichen kann, weil der Andere für immer gegangen ist. Grabpflege als Ausdruck des schlechten Gewissens. Die historische Errungenschaft des Christentums gegenüber den Religionen des Zorns ist der Wille zu verzeihen und der Wunsch um Verzeihung bitten zu wollen. Die Antiken haben noch aus vollem Herzen hassen können. Und die anderen beiden Monotheisten tun es nach wie vor. THYMOS. Ungebrochene Rache, Zorn. Die durch das Christentum Geläuterten haben diesen Tunnelblick verloren. Und wenn man dann, ganz Protestant oder Agnostiker, nicht mehr an das Ewige Leben glaubt, an Paradies oder Hölle, dann wird man zu Lebzeiten für Gerechtigkeit sorgen müssen. Dieser Befriedungswille läuft aber unwiderruflich ins Leere, wenn der Andere für immer weg ist. Trauer kann insofern etwas sehr Eitles sein. Ausdruck des schlechten Gewissens, etwas versäumt zu haben als noch Zeit war. Der Wunsch sich darüber hinwegzutäuschen.

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Heute Interview mit Studenten zur Historie meines Instituts. Vorüberlegungen. Die erste Publikation, in der ich namentlich als Autor in diesen Kontexten genannt werde, müsste, stelle ich grübelnd fest, von 1975 sein. Mein lieber Herr Gesangsverein, sind das 45 Jahre? Fast ein halbes Jahrhundert immer denselben Unsinn erzählt. Poch. Dissertation veröffentlicht vor 40 Jahren. Wird nicht besser.

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PATHETISCH.

Das meint im Deutschen einen „hohen Ton“. Darin kann Gewicht liegen oder nur die narzisstische Manie, alles mit Superlativen belegen zu müssen. Eine Nummer kleiner haben es solche Menschen nicht. Byzantinisch. Preußische Bescheidenheit misstraut dem Pathetischen. Und der Gentleman. Im Englischen ist PATHETIC immer abwertend gemeint. Mitleiderregend, erbärmlich, abstoßend. Ich verstehe den englischen Sprachgebrauch gut, sehr gut sogar.

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GEKÜRZTER EINTRAG.

Eine Gesinnungsjournalistin der TAGESSCHAU schnattert, dass ein ihr unliebsamer Zeitgenosse durch einen Presserechtsanwalt vertreten werde, der bereits wegen suspekter Mandate bekannt sei. Das ist erstaunlich dumm.

Gelegenheit zu einer allgemeinen Anmerkung. Ohne jeden Bezug auf einen konkreten Fall oder gar eine bestimmte Kanzlei. Ich werde auch auf Nachfrage nicht konkreter. Anmerkung: Dieser Eintrag wurde ohnehin bereits gekürzt.

Selbst Gestrauchelte haben das Recht auf einen Anwalt, in Strafverfahren gar die Pflicht. Und der Anwalt des Eierdiebs ist kein Eierdieb, jedenfalls nicht wegen des Mandats. Im Feld des Presserechts, ein eher kleines Rechtsgebiet, weil eine überschaubare Zahl von Fällen, tummeln sich allerdings auch bunte Vögel.

Hier entsteht zuweilen der Eindruck, dass das Interesse an Eigen-PR gelegentlich über der Fürsorge zugunsten des Mandanten stehen könnte. Die Not zur Akquise von neuen Mandaten scheint zu einem öffentlichen Agieren zu animieren, das für die Seriösen alter Schule, wie sie mir sagen, an Parteienverrat grenzt.

Von weiteren Ausführungen, insbesondere Fingerzeigen, hat mir mein Anwalt abgeraten. Und auf den hör ich. Nein, kein Name.