Logbuch

TISCHMANIEREN.

Den Kulturbanausen erkennt man daran, dass er frisst wie ein Schwein. Zumeist zerteilt er dazu die Speise eingangs in Häppchen, die er dann schmatzend löffeln kann. Barbaren, auch im guten Restaurant.

Es gibt Menschen, die mit der Handhabung des Essbestecks im Restaurant so vollständig überfordert sind, dass man unfreiwillig erfährt, wie die wohl zu Hause essen. Wahrscheinlich mit bloßen Händen (McDonald) oder dem Löffel als Schaufel (Kantine). So erkennt man zielsicher den Barbaren, auch wenn ihn der TravelAdviser mal außerhalb seines Habitats (Couch) in ein Restaurant geführt hat. Sie fressen.

Der Barbar hat die Gabel in der Faust und sticht damit von oben nach unten in sein Mahl, das er dann portionsweise ins stets offene Maul wirft, das sich eine Handbreit über dem Teller befindet. Seine Motorik ist auf der Baustelle einem Bagger abgeschaut. Ich rede gar nicht von Fischbesteck oder Hummerwerkzeug oder Saucenlöffel oder Messerbänkchen, also den schwierigeren Sachen. Ich rede von Messer und Gabel. Dem Elementarsten. Sie können es trotzdem nicht. Von der Grazilität eines Asiaten mit den notorischen Stäbchen sind sie Jahrhunderte entfernt, diese Barbaren. Eine Seezunge wird zum Waterloo. Fastfood vertieft den kulturellen Graben noch. Ein Versuch der Nachhilfe.

Messer und Gabel, jeweils in unterschiedlichen Händen, werden in der Zubereitung des Bissens, also der jeweiligen zum Mund zu führenden Portion der Speise, waagerecht gehalten, nicht senkrecht. Horizontal, Ihr Prolls, nicht vertikal. Erst beim eigentlichen Verspeisen nähert sich die Gabel aus der Brusthöhe eines aufrecht sitzenden Menschen, Ellenbogen eng am Brustkorb, dem noch geschlossenen Mund, der kurzzeitig geöffnet wird. Beim Messer ist eh klar, dass es zum Zerschneiden eine zarten Horizontalbewegung folgt. Das ist doch keine Stichwaffe. Man schneidet; das ist auch kein Zerstampfer. Insgesamt gilt: Nicht wie der Bauer die Forke. Eher wie ein Cellist den Bogen.

Das ist nicht so arrogant wie es klingt. Gehen wir zu einem einfachen Mahl. Noch aufschlussreicher ist, wenn Spaghetti serviert werden. Ja, man isst sie nur mit einer Gabel. Zarte Wickelbewegung. Du weißt alles von einem Menschen, wenn Du gesehen hast, wie er Spaghetti isst. Nein, man schneidet sie nicht mit Messer und Gabel zu einem Brei, den man ablöffeln kann, so wie man es mit den Alete-Gläschen gelernt hat.

Ich wollte schon beim Franzosen oder Italiener verzweifeln, bis ich dann KFC gesehen habe, den Hähnchenflügelbräter. Panierte fettige Schlachtabfälle aus einem Eimer mit der bloßen Hand. Barbaren.

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ADJU-TANTEN.

Ein Unternehmenslenker soll ein guter Redner sein, der beste. Ich kenne den Herrn gar nicht. Nie gehört. Aber sein Redenschreiber gibt jetzt Interviews, wie er das hingekriegt hat. Ich bin irritiert.

Aus der Schule geplaudert. Von Ferdinand Piëch habe ich einiges gelernt. Unter anderem das mit den ADJU-TANTEN. Er fragte, wenn er ein GENIE entdeckte, stets: „Wer macht ihm das?“ Das zeigt eine gehörige Portion Skepsis, nämlich die Erfahrung, dass hinter der besonderen Begabung oft Handwerk steckt, angeeignetes Handwerk. Piëch interessierte sich stets für die BOGENSPANNER.

Ein Begriff aus der Welt von Pfeil und Bogen, als dem mittelalterlichen Schützen die gespannte Armbrust gereicht wurde. Die Franzosen schnitten den englischen Kriegsgefangenen übrigens den Mittelfinger von der spannenden Hand. Seitdem ist der hochgereckte Mittelfinger (digitus impudus) übrigens ein Ausweis der noch vorhandenen Wehrhaftigkeit. „Ich kann noch!“ Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte.

Im Montanwesen heißt der ADLATUS handfest ZUSCHLÄGER. Übrigens nicht wegen des geschwungenen Schmiedehammers oder seiner besonderen Fertigkeiten bei Kneipenschlägereien, sondern wegen des geheimen Wissens um Legierungen, also des mineralischen Zuschlags zum verhütteten Metall. Im Militärischen sprich man von den ADJUNTANTEN, die dem Feldherrn zur Hand gehen. Wir Pazifisten machten uns über die lustig durch eine kleine Sprechpause zwischen dem AJU und den TANTEN. So wie beim Gendern.

Aber bleiben wir im Zivilen, dem Kampf mit Worten. In meinem Beruf sind es die Redenschreiber, die die großen Worte großer Männer zu Papier bringen, bevor sie deren Lippen verlassen. Auch ich habe als ein solcher Tintenkleckser begonnen; GHOSTWRITER genannt, ein verborgenes Amt. Hier erklärt sich das Interesse von Ferdinand Piëch, der nicht von Hause aus als Meister der Worte galt; er wollte wissen, wer das CHARISMA gebastelt hatte, mit dem andere GENIES auftraten. Weil es ein Geheimnis zu sein hat, wer den Rhetor fütterte.

PR ist die okkulte Kunst, Handwerk als Begabung erscheinen zu lassen, Profession als Berufung, Geschick als Gabe. Wir konstruieren das Authentische. Damit prahlt man nicht.

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PUTINS FEIND UND HELFER.

Der ukrainische Fascho-Bewunderer im Gewand eines Botschafters scheint entlassen. Er war hierzulande Putins bester Mann.

Mehr ist nicht zu sagen.

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QUELLENSCHUTZ.

Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.

Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.