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INFAMIE.

Heute bezeichnet das eine besonders hinterhältige und niederträchtige Angelegenheit. Früher war es ein verliehener Zustand der Ehrlosigkeit. Interessant zu wissen.

Der kirchlichen und feudalen Herrschaft des frühen Mittelalters waren Juden ein Dorn im Auge, Muslime und andere Heiden, insbesondere die Aufmüpfigen mit eigener Heilslehre (Häretiker genannt). Man nahm ihnen die EHRENRECHTE, womit sie keine Rechtsgeschäfte mehr tätigen konnten. INFAMIE wurde verhängt.

Die HEILIGE INQUISITION, insbesondere die spanische (die bei Monty Python immer von hinten angeritten kommt) perfektionierte die spontane Infamie zur systematischen Inquisition; die Folter wurde sorgfältig dokumentiert, was Fundamentalisten des Katholischen für einen Fortschritt halten. Bei leichteren Irrlehren wurde nur noch die Zunge des Infamen herausgeschnitten.

Wer Ehrverlust verhängen will, muss Ehrhaftigkeit kanonisieren; kann aber auch Ausnahmen genehmigen. Das nannte man PRIVILEG. Mancher Jude erfuhr das, wenn man ihn als Bankier im Adel brauchte. Der Rassismus durfte dann zurückstehen, für eine Weile. Vielleicht setzt hier der Bedeutungswandel des Begriffs an. Das schändliche Verdikt der Macht wird zum charakterlichen Feindbild des Ausgegrenzten umgelogen.

Heute gilt als infam, wer heimtückisch und skrupellos einen Hinterhalt stellt. Ohne den juristischen Begriff bemühen zu wollen, eine besondere Schwere der Tat. Also nicht nur unsportliches Verhalten, mangelndes FAIR PLAY, sondern eine richtig miese Nummer, durch die man seine EHRE einbüßt; wohlgemerkt als Täter, nicht als Opfer. Muss man ja dazusagen.

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SCHERBENGERICHT.

Die alten Griechen, Erfinder der Demokratie, stimmten regelmäßig in geheimer Wahl darüber ab, wer seine Heimat auf zehn Jahre zu verlassen habe. VERBANNUNG für unfähige Politiker.

Zwar nicht enteignet, aber doch entrechtet musste der vom anonymen Votum getroffene Oligarch sich auf ein ganzes Jahrzehnt verpissen. Die Wahlberechtigten ritzten den Namen ihres unbeliebtesten Zeitgenossen in eine Tonscherbe. Der dabei Meistgenannte konnte seine Koffer packen. Eine Anklage oder gar Aussprache fand nicht statt. Dies ist kein leerer Mythos; die Quellenlage ist gut, da tausende dieser Scherben ausgegraben wurden. Anders als bei heutigen Wahlen in Berlin sind die Stimmzettel erhalten.

Eine Volksabstimmung also, jedenfalls für die Stimmbürger, darüber, wer der Mehrheit auf den Keks ging, OSTRAKISMUS genannt, nach den Stimmzetteln auf altem Geschirr, den Scherben. Ich hatte dies hier für die EU-Mitglieder vorgeschlagen und angeregt, sich mit der Schreibweise des Namens VIKTOR ORBAN vertraut zu machen. Mir würden auch noch polnische Namen einfallen, aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob ein solches Plebiszit nicht eine DIKTATORISCHE Maßnahme ist, auch wenn die attische Demokratie das anders sah.

Vor allem spricht die VERBANNUNG aber gegen den „Geist des Tages“. Wir haben heute Pfingsten, der Gedenktag der christlichen Kirchengründung, an dem der Heilige Geist über die Jünger kam. Über alle. Auch über die „geistig Armen“. Aber die Verbannung richtete sich ja nicht gegen die Doofen, sondern rächte sich an den Korrupten, deren Machtmissbrauch man beenden wollte. Dazu fallen mir quer durch Europa eine ganze Reihe von Namen ein. Her mit den Scherben!

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FREUNDBILD. AUFGEZWUNGENES.

Wenn ein Staat von seinem Recht Gebrauch macht, einem anderen Staat den Krieg zu erklären, verordnet er ein FEINDBILD. Na gut. Oder vielmehr schlecht. Mich bekümmert aber auch das FREUNDBILD.

Ich bin erwachsen geworden mit einem Krieg der USA gegen Vietnam; ein Krieg nicht in meinem Namen und nicht in meiner Sache. Die Amerikaner haben ihn von den Franzosen übernommen, aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Hätte ich deshalb den nordvietnamesischen Staatschef namens Ho Tschi Minh zum FREUND gewonnen und ihn liebevoll „Onkel Ho“ genannt? Ich glaube nicht. Obwohl, bei Che Guevara lief das so. Bedenklich.

Wenn der Begriff des Politischen darin besteht, dass eine Freund-Feind-Beziehung etabliert wird, dann kann man vielleicht nachvollziehen, warum aus einem Nachbarn ein Gegner wurde und dann aus dem Gegner ein Feind. Das rechtfertigt nichts und ist bitter genug. Warum aber gilt dann reziprok, dass der Feind dieses Feindes jetzt, also durch den Krieg, mein Freund ist? Ich frage nach dem AUFGEZWUNGENEN FREUNDBILD.

In der NATO ist dies der berühmte Bündnisfall: Wird ein Partner angegriffen, so werten die anderen Partner das als Angriff auf sich selbst. Darum ist es wohl klug, sehr gründlich zu überlegen, wen man aufnimmt. Das gleiche könnte für die Europäische Union gelten. Man sollte wählerisch sein. Deshalb ein weiterer Gedanke: Könnte man nicht jedes Jahr ein Mitglied des Bündnisses ausschließen? Natürlich nur einstimmig, also, fast einstimmig. Wenn alle anderen Partner sich einig sind, dann fliegt einer raus; sagen wir für ein Jahr. Aus pädagogischen Gründen. Ungarn, zum Beispiel.

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QUELLENSCHUTZ.

Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.

Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.