Logbuch

DES FEUERS MACHT.

Was die Welt zusammenhält? Der Kampf um Energie. Ein Verteilungskampf. Das war mal Kohle. Sehr lange Öl. Und gerade wohl Gas. Eine kleine Weltgeschichte der Energie.

Man sagt, dass die Industrielle Revolution des 19. Jahrhunderts auf Steinkohle basierte. In England zunächst, dann auch in den französischen und deutschen Revieren. Die eigentliche Bewährung bestand die legendäre Dampfmaschine nicht als Eisenbahn, sondern als Pumpe. Der Tiefbergbau wurde erst möglich durch WASSERHALTUNG, durch Dampfmaschinen, die verhinderten, dass die untertänigen Grubengebäude vollliefen. An der Ruhr ist das einem Iren zu verdanken.

Das Ölzeitalter hatte nach dem amerikanischen Boom damit zu kämpfen, dass der Herrgott mit der geologischen Anlage der Vorräte wenig Verstand bewiesen hatte; er hatte die Scheichs in einer Weise bevorzugt, die den Öl-Multis einiges Kopfzerbrechen bescherte. In diesem Zusammenhang von einer HEGEMONIALEN Außenpolitik der USA zu reden, ist nicht mehr modern und nur noch Marxisten erlaubt, also gar nicht.

Jetzt also Erdgas. Ich habe in meiner Zeit mit zwei Förderländern versucht gute Beziehungen zu pflegen: NORWEGEN und RUSSLAND. Hier liegen gewaltige Vorräte. Zum Kalkül der Natur siehe die Bemerkung zum Herrgott oben. Und den Norwegern ist hier keine KRIEGERISCHE HEGEMONIE vorzuwerfen. Jens Stoltenberg kenne ich seit jener Zeit; er war mal Energieminister, dann Ministerpräsident und soll wohl Kopf der norwegischen Staatsbank werden. Ein feiner Mann. Und Gas-Lobbyist.

Da wir den Ausbau der KERNENERGIE hierzulande politisch vermasselten haben, werden wir jetzt Solar- und Windanlagen boosten müssen. Und die effizientere Nutzung. Alles, was uns also die letzten drei- oder vierhundert Jahre kümmert, ist diese vermaledeite Energie.

Das schreibe ich in Lingen an der Ems, einem idyllischen Städtchen, übrigens im Windschatten eines laufenden Kernkraftwerkes, eines großen Gaskraftwerkes, einer Fertigung von Nuklearbrennstoffen und einer Raffinerie, und zwar aus einer Uni in einem ehemaligen Eisenbahnausbesserungswerk. Was ich damit sagen will? Nix. Ich mein ja nur.

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IDIOTEN‘APOSTROPH.

Deutsches Sprache, schweres Sprache? Eigentlich nicht. Aber die Zeichensetzung, die hat es in sich. Heute: der Oberstrich oder das Apostroph. Sonderform: das Idiotenapostroph.

In Hagen lese ich aus dem Zug, dass es gegenüber vom Bahnhof bei einem Einzelhändler Fahrräder und deren Zubehör zu kaufen gibt. Die Leuchtreklame besagt, Achtung, jetzt genau hinschauen BIKE‘S AND MORE. Da ist es, das Idiotenapostroph. Hier soll es die Mehrzahl von Rad, sprich “bike“ (engl.) anzeigen. Man frage nach Deutsch oder Englisch und nach Plural oder Genitiv.

Der früher sittenstrenge Duden erlaubt den Oberstrich in besitzanzeigenden Fällen (Genitiv) zur Kennzeichnung von Eigennamen. Wäre also ein MIKE (fam. engl. für Michael) der Besitzer des Radladens, dann ginge MIKE‘S BIKE‘S AND MORE. Der erste Oberstrich wäre zulässig im Deutschen, der zweite noch immer ein Idiotenindikator.

Jetzt aber aus Ostberlin, kurz vor dem Innenstadtflughafen BER, ein durchschlagendes Beispiel: MIKE‘S ROSTBRATWURST VOM GRILL. Keine Filiale des PEN, eine Pommesbude, im Jargon dieses unfreundlichen Springer-Journalisten eine Bratwurstbude. Sie gehört einem MIKE. Das zeigt das Genitivapostroph an.

Wenn der Ostberliner namens Michael aber meint eigens ergänzen zu müssen, dass die Würste VOM GRILL kommen, was meint er wohl, wofür in dem davor genannten Kompositum ROSTBRATWURST das Lexem ROST steht? Korrosion? Wie am Auspuff des Trabi? Also da ist mir der idiotische Wessi aus Hagen lieber, der MORE hat und RÄDER.

Apostroph geht im Deutschen übrigens immer, wenn bei Besitzanzeige das Wort auf s endet. Das hörte ich gern von Klaus‘ Kocks‘ Logbuch.

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SKLAVENHÄNDLER.

Wenn Miss Marple, Agatha Christies Hauptfigur, ihren Tee mit Zucker veredelt und liebevoll über das edle Kattun des Kissenbezuges streichelt, sehen wir die Früchte des Kolonialen. Ob uns das nun empört oder nicht.

Das Britische Empire, das sich selbst „Gemeinwohl“ (Commonwealth) nannte, hat 1833 offiziell den Sklavenhandel aufgegeben. Als er sich ökonomisch nicht mehr lohnte. Aus humanistischen Überlegungen. Beides. Und zwar in dieser Reihenfolge.

In den 150 Jahren davor waren drei Millionen Afrikaner unter britischer Flagge versklavt worden. Sie vollbrachten, wenn sie die Entführung überlebten, die Zwangsarbeit auf den Plantagen in der Karibik und Amerika, deren Früchte Baumwolle, Tee und Zucker waren. Das sollte man heute noch wissen, wenn man die feine englische Art genießt.

Man baute im Empire, dem Weltreich der so selbstbewussten Aufklärung, vorsätzlich auf weiße Überlegenheit, beging gelegentlich Völkermord und leugnete lange die Vorzüge der Immigration der dabei in England dazugekommenen Briten (sie waren aus den Kolonien, hatten aber einen britischen Pass, waren also keine Fremden).

Unter den Sklavenhändlern ebenso Adelige wie reiche Bürger, die Gentlemen, einige mit Sitz in Parlament. Noch heute ein Volk mit der fortlebenden Mentalität einer Klassengesellschaft und notorisch geleugneter Geschichte, die eben nicht getilgt, sondern nur aufgearbeitet werden kann.

Man muss sie mit den Augen ihrer Kolonialisierten betrachten können, die weltherrschenden Engländer. Jeden Sieger auch aus der Perspektive der von ihm Geschlagenen. So geht Geschichte, wenn sie als Wissenschaft gelten darf.

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QUELLENSCHUTZ.

Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.

Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.