Logbuch
DAS BÖSE.
Wie das Böse in die Welt gekommen ist?
Das ABSOLUT Böse? Keine Frage für denjenigen, der an die HÖLLE glaubt und den TEUFEL. Wem der Aberglauben gegeben, der fühlt sich zur Entschiedenheit eingeladen.
Das Gegenteil der Liebe, des EROS, das ist die Leidenschaft der Vernichtung. Der THYMOS. Mich fasziniert beim Studium von EHRENKRIEGEN in Süditalien nicht das Ausmaß der VENDETTA. Der Zornige verliert jedes Maß und Mittel; das macht ihn ja so gefährlich. Eh klar. Nein, erstaunlich ist, wie gering die Anlässe für all das Blutvergiessen sind. Albernste Kleinigkeiten stehen am Anfang kolossaler Schäden. Der THYMOS (Zorn, Rache, Vergeltung) ist eine nukleare Kettenreaktion. Es bedarf des MODERATOREN (für die Kernphysiker unter uns).
Man bringt seitens der rasend Beleidigten immer wieder den Begriff der EHRE hervor und der EHRVERLETZUNG. Das ist aus der gut besetzten Abteilung „Rechtfertigung“ der Beleidigungsbereiten. Sie lungern geradezu nach Zornesanlässen. Liegt in der Natur des Menschen, jedenfalls des Mannes. Begonnen hat es mit BLUTRACHE, der primitivsten Regung der Primitiven. Das vermag sich bis zum RASSISMUS zu versteigen, der primitivsten Politik aller primitiven. Und am Ende dem VÖLKERMORD. Auch dazu kennen wir Beispiele in meinem Vaterland.
Zurecht wird wieder die Wehrbereitschaft gelobt. Aufrüsten! Gegen das Böse. Ja, ich weiß. Dem THYMOS ist aber durch THYMOS nicht zu begegnen. Staaten haben zudem keine Ehre. Sie haben auch keine Werte. Staaten haben Interessen. Selig, wer mit niemandem einen Ausgleich suchen muss. Nachbarn müssen aber. Der vernünftigste Ausgleich von Interessen ist Handel. Handel setzt Besitz voraus. Besitz verlangt Respekt. Da ist er, der Zusammenhang von Freiheit, Recht und Eigentum.
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KEEP CALM.
Die Ruhe bewahren. Und weiter machen. Eine Losung der braven und bravourösen Tommys. Weil diese Ruhe das erste ist, das die Kriegswütigen ihren Gegnern nehmen wollen.
Es ist egal, welche Kriegspartei dafür die Verantwortung trägt: Die Einbeziehung eines großen Kernkraftwerkes in die Kampfhandlungen, sollte sie in der Ukraine tatsächlich erfolgt sein, ist keine gute Nachricht. Und ein weiterer Grund, die Nerven zu behalten.
Ich war mal in einer völlig zivilen Kommission für Große Talsperren. Die gab es in der Stromwirtschaft. Warum? Weil die Talsperren als Objekte für Terror eine echte Gefahr darstellen können. Jedenfalls für das Tal darunter. Da ist die Sintflut auch mit kleinen und alten Waffen leichterdings herbeizuführen. Oder einer Drohne. Denkt ja niemand dran, der mit Badehose und Sonnenbrille auf dem Stausee surft. Die Sicherheit der Energieversorgung ist immer ein politische Frage, nie nur eine technische. Auch bei der so netten Wasserkraft. Also immer.
Mir gefällt übrigens der Ton in der deutschen Regierung; das muss ich mal sagen. Ich ziehe früheren Spott über die Politiker der Ampel zurück. Meinen Respekt! In der Ruhe liegt die Kraft. Keine Meldung, weitermachen!
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GESCHWÄTZIGKEIT.
Wenn Bücher diktiert sind, statt geschrieben, so verleidet das vieles. Sie plappern. Ein gutes Buch kommt schwerfällig daher. Wie ein Bergsteiger kurz vor dem Gipfel, sich abkämpfend. Es tänzelt nicht.
Ich hadre mit dem Buch, das ich gerade lese. Es ist geschwätzig. Verliert sich in Details. Beim Lesen bemerke ich den Übergang von einem Zettel des Autoren auf den nächsten. Wie bei UMBERTO ECO, dessen Karteikarten man noch in der Verfilmung der Kolportagen bemerkte. In ein Diktiergerät gelesene Karteikarten, stupide abgetippt, die der Lektor dann einfach durchwirkt. Eitle Geschwätzigkeit.
Über den berühmten Dichter CHARLES DICKENS, dem wir „Oliver Twist or The Parish Boyˋs Progress“ (1837 - 1839) oder Herrn Ebenezer Scrooge, den Geizigen, verdanken, hat GEORGE ORWELL („Farm der Tiere“) einmal gesagt, dass er ein Genie der Nebensächlichkeiten sei. Das hängt mit einem Erzählstil zusammen, der sich nicht auf den Fortgang der Handlung konzentrieren kann. Bei jeder unpassenden Gelegenheit erlaubt sich der Erzähler die Schilderung von Umständen, die nicht nur nebensächlich sind, sondern einfach gar nichts mit dem zutun haben, woran die Spannung hängt. Ausflüchte und Ausflüge in dieses und jenes; ja, nicht uninteressant, aber eben auch nicht wirklich wichtig.
So ein Mensch saß gestern Abend am Nachbartisch des Kursaals, in dem ich speiste. Es gab Lachstartar, halben Hummer, Weinbergschnecken und pochiertes Ei zu Riesling. Ausgezeichnet. Und ich konzentrierte mich auf mein Essen. Aber, dem Himmel sei es geklagt, der Kerl sprach laut zu seiner Frau, sehr laut, und er brachte nichts zu Ende. Wie ich Geschwätzigkeit hasse. Ich hätte statt des pochierten Eis lieber das Ochsenbäckchen nehmen sollen. Aber so viel Appetit hatte ich dann auch wieder nicht. Kein Dessert, aber eine kleine Creme Brûlée zum Espresso, sehr nett.
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QUELLENSCHUTZ.
Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.
Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.
Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.
Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.
Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.