Logbuch

AUTONOMES FAHREN.

Wenn das Auto automatisch fährt, nennen die TESLA-IDIOTEN eben dies autonom. Na gut, aber es wird klappen. Auf Autobahnen und unter 80km/h.

Kein Computer der Welt kann kalkulieren, was man machen muss, wenn ein Rentner in einem Opel aus Erfurt mit 47 km/h die Spur wechselt und sich von hinten ein Zahnarzt in einem Porsche aus Immendingen mit 240 km/h nähert, während ein Laster aus Mladá Boleslav mit Tempomat auf 110 km/h auf seinen Vordermann aus Krakau auffährt, der gerade seine Kaffeekanne mit sehr heißem Gebräu über die eigene Hose gegossen hat.

Automatisierung heißt Reduktion von Komplexität, insbesondere Standardisierung von Abläufen. Weniger Varianten. Das geht nicht in Innenstädten, in den auch nachts unbeleuchtete Fahrräder mit drogengestützten Anarchos wie wild durch Fußgänger und Autostaus donnern und hinter LKWs herrufen „Abstand!“, bevor diese sie im toten Winkel unter die Räder nehmen.

Ich bin gegen Tempolimit; aus Prinzip. Und ich weiß, es wird kommen. Weil beim AUTONOMEN FAHREN der Rechner das Sagen hat und der kann anders gar nicht arbeiten. Egal, was die FDP sagt. Computer können nicht das Berliner Chaos. Und das Berliner Chaos kann nicht Computer. Deshalb war es ja auch völlig vermessen, hier einen Flughafen betreiben zu wollen. Dieses ist die Stadt vom BIMMEL-BOLLE. Der lieferte eine Glocke läutend Milch mit Pferdekarren aus. Und aus.

Lehrsatz der Kybernetik: Ab einem gewissen Komplexitätsgrad der Regelstrecke ist dies nicht mehr durch eine Erhöhung der Komplexität des Reglers aufzufangen. Satz vom Regelparadox.

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WOHLSTANDSTROTZ.

Selten genug, dass man einer Pressemeldung der Polizei einen erhellenden BEGRIFF entnimmt. Die Impfidioten zeigten WOHLSTANDSTROTZ, sagen klug die Bullen.

Sie erleben, von unnötigem Ärger bis zum blanken Terror, VERÄNDERUNGSVERLIERER, die der Gang der Geschichte ins Irre verlockt hat. Dazu legen landsmannschaftliche Charaktere wohl eine besondere Grundlage. Man hört solches aus Schwaben und aus Sachsen. Begrifflich: Kleinbürgerliche Reaktanz mit subproletarischer Weiterung. Mob. Faschos. Weiter ergründen will ich das gar nicht. Wir im Pott (rheinisch-westfälischer Stadtbezirk, Montanindustrie, Knappschaft) sind anders. Wäller (die mit dem kalten Wind) wohl auch.

Jetzt eine Funktionärin von VERDI im Berliner Fernsehen, die Pflegekräfte vor der Zumutung schützen will, sich gegen Corona impfen zu müssen; wohlgemerkt professionelle GARANTEN der Gesundheitsversorgung. Ich kenne einen Fall, in dem eine Mutter im öffentlichen Impfzentrum unmittelbar vor der Impfung mutwillig infiziert wurde, weil die dortige Medizinische Fachangestellte darauf verzichten zu können glaubte; kein leichter Verlauf, knapp genesen.

Dann ist einem nicht mehr nach Felix Navidad oder Lars Kristmess. Eher nach Herr Rhodes.

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ERSTE ADRESSE.

Über einen Rechtsanwalt mit sehr berühmten Mandanten heißt es: er habe eine Kanzlei am Ku-Damm. Das gilt in Berlin als erste Adresse. Sie ist teuer. Wem nützt das?

In Düsseldorf heißt die erste Adresse Kö. Und in Frankfurt ist man an der Alten Oper. Die Olympe der Metropolen. Scheisser Scheiss. Als Kunde lerne ich so, dass die Gemeinkosten meines Dienstleister sehr hoch sind. Als kluger Kunde weiß ich ferner, wer das bezahlt. Ich. Wie doof kann man sein? Oder: Wie eitel? MARMOR ist das Fanal der ANALOGEN. Das war gestern.

In der Kulturszene New Yorks entstand der Begriff vom Off-Broadway für jene, die noch zu kämpfen hatten. Es gab auch den Off-Off-Broadway. Da stimmten die Kosten. Ku-Damm ist nach wie vor top, nicht so sehr bei Theatern (Touristenbumms), aber bei Boutiquen und Kanzleien. Der zu Eigenlob begabte Berliner Anwalt, dem die illustre Mandantschaft nachgesagt wird (er betont in der Presse, dass er nicht Prommi-Anwalt genannt werden möchte), hat im zweiten oder dritten Stock, ich erinnere mich, obwohl ich mich da hoch geschleppt habe, nicht mehr genau, diese Kanzlei, und zwar mit einer repräsentativen Bibliothek im Besprechungsraum. Ich gehe dran lang und lese meinen Namen, eines meiner Werke darunter. Alles gut. Geht doch.

Erste Adressen in allen Metropolen? Unter den großen PR-Agenturen wird gerade die Auflösung der Standorte ventiliert. Man behauptet, mit einem leichten Hauch des Kontrafaktischen, das liege daran, dass man geschäftlich so erfolgreich sei, dass man das Wachstum anders nicht mehr schaffe. Hmmm. Es hat nichts damit zu tun, dass die Belegschaft wegen der Pandemie ins HOME OFFICE verdammt ist und man merkt, welche Kosten das spart? Immer schon hat diese Branche hinter den edlen Fassaden von Schwarzarbeit gelebt und prekär entlohnten Freien oder Praktikanten. Jetzt erst recht.

Aber das Eigenlob ist notorisch, mal mehr, mal weniger verdruckst. Ich mache darüber im nächsten Semester als Honorarprofessor ein Seminar. Nennt sich akademisch: AUTOÄSTIMIERUNG. Meine Frau Mutter fand, unermüdlich mit dem beschäftigt, was sie für Erziehung hielt, es stinkt, das Eigenlob. Eine lebenskluge Frau.

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QUELLENSCHUTZ.

Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.

Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.