Logbuch
FRÖHLICHKEIT.
Die scheidende Kanzlerin wünscht dem Land FRÖHLICHKEIT IM HERZEN. Was ist das? Sex, drugs & rock and roll? Wohl kaum. Welch ein Geschwurbel!
Protestanten haben so etwas BESEELTES. Davon spricht die Pfarrerstochter aus dem Osten. Das will sie als NATIONALKULTUR. Es ist die vorsätzliche Arroganz jener, die sich moralisch erhaben fühlen, weil sie „mit jenem aus Nazareth sind“. Sie fühlen sich nicht nur erhaben, sie glauben an ihre Überlegenheit; und zwar „aus dem Herzen“. Moralische Elite. Vorsicht!
Diese HERZENSBILDUNG stammt als politisches Konzept aus dem 18. Jahrhundert: eine bourgeoise Einstellung gegen den Adel. Das ist das Merkelsche Herz wirklich, eine blasierte Attitüde, die nach Macht strebt und Macht ausübt. In ihrer gesamten Karriere hat diese Frau keine Gefangenen gemacht. Keine.
Die Prinzipienlosigkeit eines rigorosen Pragmatismus versteckt sich hier hinter der aufgesetzten Fröhlichkeit eines Herzens. Man lasse sich nicht vom Kattun des grauen Rocks täuschen, hier herrscht Hermelin. Die Nation weint ihr Tränen nach dieser Nina, die gern die Knef gegeben hätte, sich dabei aber als Arm des Großen Gottes wähnte.
Mein Gott, wie bigott.
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FÜHRUNG.
Das Gesundheitsministerium braucht eine Chefin oder einen Chef, der zu Führung in der Lage ist. Das sei KARL LAUTERBACH nicht gegeben, findet der neue Kanzler. Er will ANDREA NAHLES.
So wie der eine ein simulierter Fachidiot sei, ist die andere eine sozialistische Betriebsnudel, höre ich in BERLINER KREISEN. Das ist ungerecht, aber so ist die Gerüchteküche. Ich weiß, dass Olaf Scholz schon immer mit Andrea Nahles konnte (zum Leidwesen von Sigmar Gabriel) und dass der neue Kanzler den Lauterbach für unsteuerbar hält, was er als Zwangscharakter hasst. Blockiert!
Ich hole mir Rat bei Bert Brecht, der über eine seiner literarischen Figuren gesagt hat: „Er war gänzlich unfähig, sich in andere Personen hineinzuversetzen, also zum Führer geboren.“ EMPATHIE hilft also nicht.
Als MANAGER weiß ich, dass ENTSCHEIDUNGSSCHWÄCHE auch nicht hilf. Ich habe mal über einen Chef sagen gehört, dass er vor zwei WC-Türen stehend sich eher in die Hose mache, als dass er sich für eine von beiden entscheiden könne. Einen ZAUDERER, den braucht auch kein Mensch.
Wenn es also nicht das Herz ist, auf das es ankommt, und nicht der Kopf: welcher Körperteil dann? Man hört immer wieder von den EIERN. Aber da bin ich skeptisch. Das ist nicht nur ungerecht gegenüber Frauen, es ist auch lebensfremd. Von ihren Eiern beraten haben deren Träger schon jeden Unsinn angestellt. Jeden. Da kann ich nur warnen.
Es ist der Bauch. Der Sitz der INTUITION. Das Bauchgefühl ist schnell und vom visionärer Qualität. Aus der Hüfte schießen können, aus dem Bauch heraus entscheiden. Genauer gesagt ist es nicht der Magen, sondern der Darm, unser größtes und sensibelste Organ. Aber das will natürlich niemand hören. Ich kann ja einen Politiker nicht wegen seiner guten Verdauung loben. Warum aber sagen wir über jemanden, der Angst hat, er habe Schiss? Tja, ich bin mal gespannt, wen wir als Gesundheitsministerin kriegen.
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WEIHNACHTSFEIER.
Wenn alle Kolleginnen und Kollegen feiern, und zwar sehr ausgelassen, und der Chef zahlt, dann ist es Advent. Betriebsfeier. Neun Monate später liegen mögliche Folgen als KUCKUCKS-KINDER in den Wiegen. Frohes Fest!
Sprichwörtlich ist das Auftauchen von solch unerwarteten Ergebnissen der Weihnachtsfeier wohl bei Franz Beckenbauer. Es geht dabei was ab, was so gar nicht christlich ist: PARTY. Zurzeit höre ich bei allen Gastronomen die Klage darüber, dass die Weihnachtsfeiern abgesagt werden. Wg Corona. Es bricht ein gutes Geschäft für die Gastwirte ersatzlos weg. Es wurde früher zu diesem Anlass gut gegessen und vor allem viel getrunken.
Legendär sind Weihnachtsfeiern in England. Aus einem Steuerprivileg für Unternehmen entwickelte sich ein Arbeitnehmerrecht: der Betrieb musste eine stolze Summe pro Kopf ausgeben für die X-mas-Party. Es beginnt lustig und in feierlichem Gewand und endet damit, dass kotzende Mädchen Kloschüsseln umarmen. Selten habe ich so viele junge Frauen schlicht irgendwo in der Ecke liegen gesehen. Und junge Männer vor dem Hotel in der Gosse. Übrigens alle trotz winterlichen Klimas sehr leicht bekleidet, als könne bei Eis und Schnee ein Blüschen reichen, wenn es nur in Vodka-Redbull getränkt ist.
Vor Jahren tauchte dann auf der Londoner Weihnachtsfeier eines Investmentbank noch eine Busladung mit „Escorts aus Wolverhampton“ auf. Denen hatte man zur besseren Kenntlichkeit am Handgelenk ein blaues Bändchen angelegt. Da aber am Empfang des Hotels das Körbchen mit den Bändern stehen geblieben war und zwei Trunkenbolde diese nun auch den Vorstandsgattinnen anlegten, hatten hinterher auch die Ehefrauen blaue Bändchen, so dass sie im weiteren Verlauf des Gelages nicht mehr vom den „Escorts aus Wolverhampton“ zu unterscheiden waren. Es ging was ab. Die Feier soll, sagt mein Freund Willy, der dabei war, ein voller Erfolg gewesen sein.
Hätte nicht ein einzelner Journalisten darüber geschrieben. Spielverderber. Es gab dann natürlich Ärger mit den hochgestellten Gatten jener Gattinnen, die sich im Übrigen diesmal besonders gut amüsiert hatten.
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QUELLENSCHUTZ.
Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.
Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.
Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.
Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.
Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.