Logbuch
PAUKER.
Wir haben die Kinder in der Pandemie in die Ecke geschoben. Jedenfalls, was das Recht auf Schule und Kindergarten angeht. Der Staat hat sich vor einer seiner vornehmsten Pflichten gedrückt. Verdruckst, in peinlichem Hickhack. Und dann höre ich jetzt eine einzelne Schülerin mit Achtung von einer einzelnen Lehrerin erzählen, die sie fördert. Nur ein Gedanke: Wie wichtig sind GUTE LEHRER. Wie erbärmlich hat dieses Land versagt.
Ich hatte gute Lehrer und ich hoffe, dass ich ein guter war. Nicht immer, eh klar, aber in der EINSTELLUNG. Ich war nicht lange PAUKER, aber gerne. Ich war kein guter Schüler (das Abi haben sie mir geschenkt; die Kurve zum SUMMA habe ich erst im Hauptstudium gekriegt), aber ich habe Lehrer geschätzt. Selbst die, die ich geärgert habe und die, die mich abstraften. Noch heute denke ich an meine Grundschullehrerin Fräulein N., meinen Deutschlehrer Hans B. auf der Penne und meinen Doktorvater Jürgen L. Und meine Frau Mutter, die mir nachmittags am Küchentisch mit verstellter Schrift die Hausaufgaben machte, wenn ich ihr zu müde war (Zustände wie bei Baerbocks).
Man fühlte sich gefördert. Das nannte sich etwas steif PÄDAGOGISCHER EROS. In der Pandemie fehlt der ganz, jedenfalls dem Staat. Ich fürchte: Unsere Entscheidung, die Fürsorge für die ÄLTESTEN weit über die Fürsorge für die JÜNGSTEN zu stellen, bleibt als eine Schuld historischen Ausmaßes. Wir sollten uns schämen.
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NAKED SHORT SELLING.
Als der Dichter Bertolt Brecht Ende der Zwanziger Jahre zu verstehen suchte, wie an der amerikanischen Börse mit WEIZEN spekuliert wurde, hat er notiert, es verstanden zu haben und zugleich auch wieder nicht. Aber er war sich sicher, wie er schrieb, „in eine BÖSE SACHE geraten“ zu sein.
KOGNITIVE DISSONANZ. So geht es mir, seit ich zu kapieren suche, was SHORT SELLING ist. Ich verstehe es nicht wirklich. Es geht im besonderen um UNGEDECKTE LEERVERKÄUFE, die die Herrschaften „naked (!) short selling“ nennen. Das ist, nachdem, was ich bisher höre, die Spekulation auf einen Kursverlust eines Papiers, das man weder besitzt noch geliehen hat, und zwar durch eine gezielte Informationspolitik, die aber keine Marktmanipulation sei. Daraus werde ein erheblicher Gewinn realisiert. Das verstehe ich nicht wirklich; auch nicht, nachdem ich einen Freund danach gefragt habe, der ein anständiger Kerl ist und sich, im Unterschied zu manchem PR-Ethiker, wirklich auskennt.
Nein, ich möchte es auch nicht noch mal erklärt bekommen. Es hätte mir zudem zunächst gereicht, wenn ich für mich verstanden hätte, was GEDECKTE LEERVERKÄUFE sind, also solche, wo sich jemand das Papier, auf dessen Abstieg er wettet, wirklich geliehen hat, um es dann zunächst zu verkaufen und schließlich billiger zurückzukaufen, wenn er es zurückgeben muss, und so von dem Delta lebt. So weit, so gut. Da würde ich insbesondere gerne verstehen, warum das Aktienpaket von seinem Besitzer verliehen wird. Wer dabei wie profitiert und wer haftet, wenn das mal schief geht. KORREKTUR: Nein, auch das will ich nicht wissen. Ich steige aus dem Thema aus.
Man muss bei solchen ökonomischen Studien auf sein SEELENHEIL achten. Bei Brecht verfinsterte sich damals seine Weltsicht erheblich. Er brachte die Spekulation um Weizen kurzschlüssig mit dem Welthunger in Zusammenhang. So einfach sind die Dinge ja nicht. Man wird bösgläubig und kann zum POLITISCHEN IRRLÄUFER werden. Das sollte man sich ersparen.
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GEBRAUCHTWAGENHÄNDLER.
Er hatte schon immer einen schlechten Ruf, der Handel mit Autos aus zweiter oder dritter Hand. Es roch nach Betrug. Hinterhöfe mit Kampfhundekäfigen. Schmuddel-Image. Dabei ist er eine Schule des Lebens. Ich sehe bei einem Händler um die Ecke alle Autos, die er präsentiert, mit einem besondere Nummernschild. Das steht: Automatik oder Winterpaket oder Ohne km. Auch: TÜV frei oder AHK.
Respekt! Das ist eine Kunst, so auf den Punkt zu kommen. Im Marketing USP genannt, „unique selling proposition“, einmaliger Verkaufsvorteil. Sprichwörtlich: „In der Kürze liegt die Würze.“ Das Nummernschild will ein weiteres, aber schlagendes Argument liefern, um die müde Schüssel doch noch interessant zu machen. In der Politik wäre das ein Motto, ein Slogan. AMERICA FIRST war so etwas.
Wer das kommunikativ kann, hat große Chancen auf Erfolg. VERDICHTEN. Reduktion von Komplexität. Etwa bis in die Grußformel, die eine ganze Weltanschauung zum Ausdruck bringen soll: GRÜSS GOTT oder ROTFRONT oder, böses Beispiel, HEIL HITLER. Verdichten, also. Könnte man das für die Kandidaten der anstehenden Bundestagswahl? Auf ein Nummernschild schreiben, wofür sie stehen?
Der Gebrauchtwagenhandel verlagert sich gerade vom Hinterhof ins Internet. Auch das ist hochinteressant. Wie hier BEQUEMLICHKEIT zum Schlüsselargument gemacht wird, sogenannte CONVENIENCE. Oder die Serosität einer Versicherung auf den Schmuddelmarkt übertragen werden soll. Sogar GARANTIE oder ein Rückgaberecht werden versprochen. Dabei liegt die Logik der Internethändler immer im System, also geschickt genutzte Datenfülle gegen Nutzerignoranz. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte.
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QUELLENSCHUTZ.
Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.
Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.
Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.
Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.
Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.