Logbuch
UNTER DREI.
Journalisten leben von Indiskretionen. Sie loben sogenannte WHISTLEBLOWER, die sich selbst gefährden, weil sie ein Unheil ans Licht bringen wollen. Um Indiskretionen zu fördern, haben die Presseleute sich Regeln ausgedacht, die dem Informanten das Gefühl geben sollen, dass er vor Offenbarung geschützt ist. Eine davon ist zum Beispiel der Hinweis, dass „etwas unter drei“ sei. Das meint, dass weder die Information zitiert werden wird noch der Informant genannt. Es lohnt nicht die Tinte zu erläutern, was denn nun „unter eins“ oder „unter zwei“ bedeutet.
Wer es vornehmer will, als bei dem Abzählen von Eins bis Drei, der verweist auf die CHATHAM HOUSE RULE, die in London am Königlichen Institut für Internationale Angelegenheiten, das im Chatham House saß, in den zwanziger Jahren erfunden worden ist. Sie besagt im Kern: Man darf wissen (und in der Sache verwenden), was man hier erfährt, aber man darf auf keinen Fall die Quellenlage benennen, weder Ort, Zeit noch Teilnehmer.
Ich selbst habe gerne das Ritual gepflegt, dass man sich vor einem Gespräch darauf einigt, dass das Gespräch gar nicht stattgefunden hat. Folglich kann aus ihm auch nicht zitiert werden. Das ist zwar KONTRAFAKTISCH, aber nicht allzu kompliziert. Nun, halten sich also die Journalisten an diese Regel des NICHT-GESPRÄCHS? Wenn es Profis sind und man als Informant als Profi gilt, dann: ja, meist. Viele WHISTLEBLOWER, die sich darauf verlassen haben, sind tragisch geendet. Auch das sollte man wissen.
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AUSGEDRUCKT.
Seit vierhundert Jahren hat Oxford den Buchdruck. Jetzt nicht mehr; geht nach Indien. Es begann um 1458, kurz nach dem ersten Unterfangen von Johann Gensfleisch, genannt Gutenberg, in Mainz. Die ehrwürdigen Colleges der Universität Oxford erhielten das Recht, was immer ihnen in den Sinn kam zu drucken, endgültig per Dekret um 1586. Seit dem 17. Jahrhundert gab es in der jetzigen Form die „press“ oder „oxunipress“; zuletzt in der Nachbarstadt Kidlington, wenn man aus Oxford rausfährt, Richtung Woodstock. Wohlgemerkt, Woodstock in Oxfordshire („No sex please, we’re British.“)
Zwei meiner in England erschienen Bücher sind dort gedruckt worden. Man muss das ja heutzutage erklären: Wir haben dazu Bäume gefällt und aus dem Holz unter Zuhilfenahme von alten Lumpen und chemischer Bleiche Papier geschöpft, das in Form von Blättern zwischen zwei Decken fadengeheftet wurde und dann in speziellen Räumen stand, wo sich noch eine Unzahl anderer Baumleichen befanden, Bibliothek genannt. No open access.
Heute sitzt mein Lektor, der lautreines Deutsch spricht, in Mumbai, Indien. Die Jungs sind gut, richtig gut. Aber man muss auf sie aufpassen; sie sind englischer als die Engländer. Ich hatte eine Drucksache, in der es um 360 Grad (also das 60 mal 60 System) ging; also umschreibe ich das irgendwann mal im Fließtext mit „sexagesimus“ (Lateinisch für 60). Streicht er mir, weil das sein SPAM FILTER gesperrt hat. „We don’t do sex, Sir!“ Tja, war halt eine Kronkolonie zu Kiplings Zeiten.
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ES SPRINGT DIE NATUR.
Die Natur mache keine Sprünge; das war ein wirklicher Lehrsatz der Alten. NATURA NON FACIT SALTUS. Welch ein Irrtum. Im Garten ist gerade die Hölle los. Alles springt. Die Hecken brechen durch die Zäune. Der Rasen wuchert und wird wieder zur Wiese. Die Sträucher, insbesondere die Berberitze, frech im Aufbruch zu neuer Form. Die Bäume holen zu neuem Wachstum aus. Ich werde meine Gärtnerin bitten müssen, eine extra Schicht zu fahren. Oder zwei.
Ein (englischer) Garten ist Architektur mittels Pflanzen. Deren innerer Zwang zum Urwald ist das zu bändigende Element. Kaum nachzuvollziehen, wie die Philosophie, selbst noch in der Neuzeit, von einer sanften (!) Natur schwärmen konnte. Carl von Linné, der Biologe der Pflanzensexualität, hat damit angefangen. Daraus kam der sogenannte GRADUALISMUS, die Vorstellung einer sanften EVOLUTION von allem. Wenn man mal in die Hecke aus Roter Berberitze gefasst hat, zeugt der blutende Daumen, dass hier nichts sanft ist.
Alle fielen sie darauf rein. Gottfried Wilhelm Leibnitz in Hannover, Isaac Newton in Oxford, Immanuel Kant in Königsberg. Die ganze damals bekannte Welt der Gelehrten. Na ja, die europäische. Was die Asiaten so dachten, weiß ich nicht. Aber in deren Denken (welch eine Verallgemeinerung) spielen Wellen, Kreise, Kugeln eine große Rolle. Nicht Sprünge. Mein Garten aber, der springt.
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QUELLENSCHUTZ.
Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.
Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.
Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.
Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.
Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.