Logbuch

KARIKATUREN.

Fünfzig Schauspieler@innen haben fünfzig Witze gerissen über das Anti-Seuchen-Regime. Ich fand das meiste komisch und habe einige Mal laut gelacht und durchweg gegrinst. Dafür möchte ich hiermit um Verzeihung bitten. Ich sehe jetzt ein, dass dies unreif war. Ich hatte nicht genug nachgedacht. Die Witze der fünfzig Schauspieler@innen waren unangebracht. 

Selbstkritik; ich übe Selbstkritik. Mein Fehlverhalten sehe ich jetzt wirklich ein. Die Seuche ist böse und ernst. Das Anti-Seuchen-Regime verdient ehrfürchtige Befolgung, keine blödes Witze-Reißen. Der Regierungsflieger wird am Flughafen Berlin-Tegel gerade mit jenen 48 Schauspieler@innen, die keine Reue gezeigt haben, beladen. Sie werden nach Eriwan ausgewiesen. So was kommt von so was. Wir müssen dann zwar den nächsten Tatort mit HEINZ RÜHMANN als Kommissar@in drehen, aber das wird schon gehen. Die weibliche Kommissar@in spielt INGE MEISEL. Machen wir über Avatare. Gedreht wird bei der DEFA in Babelsberg. Regie führt der Genosse SERGEJ EISENSTEIN. 

Frage an Radio Eriwan: „Haben wir Meinungsfreiheit?“ Antwort von Radio Eriwan: „Im Prinzip ja.“ „Schließt das das Recht auf Blödeleien ein?“ „Im Prinzip ja.“ „Und im vorliegenden Fall, hat der Genosse Stalin mitgelacht?“ „Leider nein.“ Tja. Das erinnert mich an den Witz, dass das höchste Haus in Moskau der Keller der Geheimpolizei sei; von dort könne man bis Sibirien sehen.

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DER PROPHET

Früher hatte ich mal die Ehre, mit dem FORSA-Chef, Professor Manfred Güllner, zusammenarbeiten zu dürfen. Der Mann ist Urgestein und sehr gut. Seitdem kann ich aus dem Vogelflug die Zukunft lesen. Annalena Baerbock wird Kanzlerin, Christian Lindner als Außenminister der Vize-Kanzler und Olaf Scholz (Finanzminister) die dritte Farbe der Ampel. Für Schwarz-Grün wird es nicht gereicht haben, weil die Union auf voller Front abschmiert.

Wir kriegen also Grün-Gelb-Rot; in dieser Reihenfolge. Armin Laschet bleibt in NRW; er spielt mit Martin Schulz aus Würselen künftig sonntags im Rheinischen Skat. Markus Söder kann vor Kraft nicht gehen, und zwar von Altötting bis Aschaffenburg, aber nicht weiter. Ich bin Demoskop, deshalb ist es nicht ganz fair, wenn ich nun wette, weil ich ja schon definitiv weiß, wie die Wahl ausgeht. Ich bin der Prophet im eigenen Land. Dank höherer Mathematik und der Vogelschau.

Wir errechnen das mit einem ultraneuen Computerprogramm, nicht mehr durch Befragungen. Das ist altmodisch. Das ging zu Zeiten, als die Menschen Meinungen im Kopf hatten und diese auf Fragen hin auch äußern konnten. Damit erfasst man aber nicht den Bauch des Wählers. Wir lassen heutzutage einen Rechner seine Kumpel bei Amazon und Lieferando und Twitter fragen; die Rechner tratschen nämlich untereinander und verraten sich geheime Algorithmen. Dann multiplizieren wir das mit „pi“ und teilen es durch Quadratwurzel aus „delta“; bumms, schon ist klar, wie die Wahl ausgeht. Man gleicht das dann zur Sicherheit noch mal mit dem Vogelflug ab. Das nennt sich wie bei den Virologen „Doppelblindstudie“. Der Laie staunt und der Fachmann freut sich. Ich habe sechs Flaschen Wein auf das Wahlergebnis AMPEL gesetzt; die sind so gut wie gewonnen. Prost!

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DIKTATÜRCHEN

Ein Ermächtigungsgesetz für Merkel, das will ja niemand, also eine regelrechte Diktatur wegen Corona, aber jetzt muss ja mal durchregiert werden können. Wegen Corona gibt es jetzt NOTVERORDNUNGEN. So ein kleines DIKTATÜRCHEN, das soll es schon sein. 

Ich lese eine Abhandlung von einem Engländer namens John Locke, ein älteres Stück von 1689. Darin begründet er die VIERTE GEWALT. Nein, nicht die alberne Selbsternennung von Journalisten; das ist eh ein Witz. Locke preist die „prärogative Gewalt“; das sei das Recht der Regierung, auch mal ohne Gesetze etwas für das Allgemeinwohl tun zu können. Oder auch gegen die Gesetze.

Dazu braucht es einen NOTSTAND, der die prärogative Gewalt rechtfertigt. Zum Beispiel eine Seuche. Huiii … dünnes Eis. Was wir im Moment erleben, ist ja schon die notorische Missachtung der Parlamente. Im Bund wie in den Ländern, vielleicht mit Ausnahme von Baden-Württemberg. Haben wir also eine Krise des Parlamentarismus? Nein. Wir haben eine Krise der VERWALTUNG.

Wer in Berlin lebt, hat verlernt von der öffentlichen Verwaltung überhaupt etwas zu erwarten. Oder deren politischer Leitung. Beispiel „Mietendeckel“; dieses kleine Stück DDR, das die Wohnsituation noch weiter verschärft hat. Es geht immer alles nur gerade so eben und mit Ach und Krach. Und vieles geht leider gar nicht. Das Staatsversagen ist vor Ort, im Alltäglichen ein Versagen der Verwaltung. Sie ist mit den Behörden insgesamt wie mit der Bundeswehr im Besonderen: bedingt abwehrbereit.

Und deshalb hilft ein klein wenig Diktatur auch nur ein ganz klein wenig. Die Generäle mögen in den Krieg ziehen wollen, der Truppe fehlt die Munition. Im wahrsten Sinne des Wortes, nichts im Rohr. Mein Impftermin ist in drei Wochen. Voraussichtlich. Vielleicht. Wer den Notstand beherrscht, der hat die Macht; hat der böse Carl Schmitt gesagt. Nun, ich weiß nicht so recht, wer das sein soll, in dieser Demokratur. Und dass Annalena das besser kann als Angela, das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte.

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QUELLENSCHUTZ.

Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.

Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.