Logbuch

ERLÖSUNG.

Wir sind es leid, dieses Gezerre. Heute hü, morgen hott. Der eine so, der andere so. Angela Merkel folgt wie immer der Stimme des Volkes, den Stimmen aus dem Volk. Die KANZLERIN beklagt sich in einer Talkshow über die MINISTERPRÄSIDENTEN. Sie ist, sagen wir es klar, demokratiemüde. Nicht mal der CDU-Vorsitzende folgt ihr. Sie droht mit Durchregieren. Eigentlich droht sie mit Notstandsrecht. Das ist KRIEGSRECHT in Friedenszeiten. Nennt sich neuerdings „knallharter Lockdown“, anders sei der übermächtige Feind nicht zu besiegen. Ich höre jetzt auch Stimmen. Der Führer muss jetzt wirklich mal durchgreifen. Und das einzig RICHTIGE tun. Dazu brauchen wir Wissenschaft und Wirtschaft in einer Hand, einer strengen. Solche Stimmen höre ich. Sie sagen: Und unbedingter Gehorsam auf den Straßen und in den Wohnungen! Hinter der epochalen Aufgabe muss der Föderalismus jetzt mal zurückstehen. Und die Demokratie! Notfalls müsse der Bund eingreifen, heißt es. Der Bund? Die Bundeswehr? So höre ich es aus der Tiefe des Raums grummeln. Deutet Frau Merkel an, sie könne auch anders; und glaubt, sie habe dazu ein Mandat? Glaubt sie, dass wir das von ihr erwarten? Wenn dem so wäre, begönne dieses Volk den Verstand zu verlieren. „Was bildet die sich eigentlich ein?“, fragt mich die Blonde. Nun, ich glaube, sie will die Erlösung sein, die es nicht gibt. Es schwindet ihre Macht. Ratlos und verzweifelnd. Mutti hat versagt. Merkel hat fertig.

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LICHT & SCHATTEN.

Nicht der larmoyante Thomas, sein Bruder, der tragische HEINRICH MANN ist mein Confident. Man muss wissen, wo man weiter sieht. Die bösen Zeiten („wahrlich ich lebe in finsteren Zeiten“) haben ihn allzu früh gerichtet, den Hellsichtigen. Man muss aber wohl für alle Zeiten seinen Roman vom UNTERTANen gelesen haben. Vielleicht auch den PROFESSOR UNRAT. Weiteres, obwohl lesenswert, war nicht so erfolgreich. Vertrieben von den Nazis, ausgebürgert, mit dem Tode bedroht, über Frankreich in die Staaten geflohen, aber nicht gerettet. Er gehörte dann zu den unseligen EXILANTEN, denen Hollywood kein Glück brachte. Wie auch Brecht. Immer war er der politischere Kopf. Ja, auch mit einem gewissen Neigung zum Berufsstand der Animierenden, einer derer hielt er die Treue, einer der Animierenden, wie es im Gender-Deutsch heutzutage heißen würde. Licht in finsteren Zeiten.

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ANZIEHSACHEN.

Thomas Mann, der Dichter des Bürgerlichen, saß immer gestiefelt und gespornt am Schreibtisch, zur immer gleichen Zeit. Im Homeoffice, gekleidet, als wolle er ausgehen. Derart affektiert angezogen, schrieb er dann Elegisches vom Knabenmissbrauch durch Herren seines Alters in Venedig. Ich verachte Thomas Mann. Der große Bertolt Brecht ließ sich in der Saville Row in London aus edelsten Kattun eine graue Arbeiterjoppe schneidern, die ihm bequem war und noch proletarischer aussah, als es die im Osten gängigen Originale konnten. Das war der Kern seiner sogenannten Verfremdungstheorie. Ich schätze ihn. Ich schätze ihn sogar sehr. Und auf dem Weg zum Bäcker sehe ich jeden Morgen den stellungslosen Nachbarn in Jogginghosen und würde ihm wünschen, dass er eine Arbeit fände, die ihn nebenbei auch zum Habit zwingt. Was ich aber online sehe an Freizeituniformierungen der ganz Lässigen, die den Unterschied von Nachtgewand und Ausgehuniform aufgehoben haben, weil ja auch die Morgentoilette entfällt im sogenannten Homeoffice, steigert mein Missvergnügen ins Grundsätzliche. Man nennt das INFORMALITÄTSGEBOT, in der Kleidung, in der Sprache, im Umgang. Im Denken. Man lässt sich gehen. 

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QUELLENSCHUTZ.

Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.

Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.