Logbuch
MISFITS.
Neigungsehen sind ein seltenes Glück. Wenn ein Paar nicht passt, dann nennt man es eine „mesalliance“ im Französischen und „misfits“ im Englischen. Nicht auf jeden Pott passt jeder Deckel. Prinz Harry, der rothaarige Sohn von Lady Di, ist schon deshalb ein Depp, weil er aus der Netflix-Serie SUITS die Meghan genommen hat. Wir alle hätten, da sind sich meine Kumpel insgesamt einig, wir hätten natürlich DONNA genommen, die rothaarige Sekretärin von Harvey. Eine wirkliche Powerfrau, eine geniale Intrigantin, der heimliche Boss in der Anwaltskanzlei. Die englische Presse muss sich im Moment mit Palast-Skandälchen beschäftigen, in denen die Fehlgewählte eine Schmutzkampagne des Palastes rügt, dieser aber von Mobbing des Personals durch die Fehlgewählte spricht. Das Haus Windsor heißt in der TIMES übrigens kurz und bündig: „the firm“, die Firma. Ha! Man darf an zwei Grundregeln erinnern. Erstens die Regel, wie man mit Skandalen umgeht. Sie lautet: „Never explain, never complain!“ Man entschuldigt sich für nix und beschwert sich über nix. Zweitens, die goldene Regel bei Wahlverwandtschaften. Neigungsehen sind immer riskant (die Liebe mag verblühen …). Was wirklich hält sind Konvenienzehen, Zweckbündnisse. Oder weil es sonst passt, im Äußerlichen, etwa dem Fuchsigen. Rothaarige aller Länder, vereinigt Euch.
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STIL.
Mit Umberto Eco trank ich Rotwein aus Plastikbechern. Stillos. Was noch zu ergänzen ist: Das war in seiner Handbibliothek, nicht in der mit den Kostbarkeiten, dazu lud er nicht ein, zumindest nicht mich. Handbibliothek etwa 30.000 Bände, Bibliophiles 10.000. Jetzt aber zu der Leiter. Man erwartet ja edle Hölzer, kunstvolle Schreinerei, filigran Geschnitztes. Ha, ein massiger Metallbock aus Alu-Rohr, grob zusammengeschweißt, plumpe Treppe , ein hässliches Monstrum. Alu lässt sich ohnehin nicht gut schweißen, aber das hier, das ließ mich erschaudern. Immer schon haben wir Teutonen das LAND WO DIE ZITRONEN BLÜHEN idealisiert. Selbst von Goethe auf seiner Italienreise in Venedig weiß man, dass seine GRAND TOUR ihn hier hin führte, weil die Lagunenstadt zu seiner Zeit ein einziges Bordell war; er hat Details in Notizen festgehalten, die ich hier nicht zu wiederholen wage. Von wegen Stil.
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LUXUS, WIRKLICHER.
In einem früheren Leben, man reiste, nahm man die Concorde von Paris nach New York, einen elend engen, aber super schnellen Flieger. Überschall. Sauteuer. Ich meine in einem jüngst früheren Leben. In dem letzten Leben davor, da nahm man einen Dampfer namens QII; benannt nach den Windsors, die eigentlich Deutsche waren. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Also ich sitze ex JFK in dieser Sardinenbüchse und warte auf den Service. Hunger. Man erwartet ja von der Air France zumindest ein gescheites Essen. Was mir bis heute im Kopf steckt, ist das Besteck. Genauer gesagt, wie es eingewickelt war: in Wellpappe, mit einem groben Hanffaden zusammengebunden. Wohlgemerkt, Tafelsilber. Ein klein wenig dekadent, aber schon raffiniert. So geht wirklicher Luxus. Das werden die lauten Russen mit den dicken Dollarbündeln in der Hosentasche nie verstehen. Braune Wellpappe. Unglaublich gut.
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QUELLENSCHUTZ.
Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.
Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.
Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.
Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.
Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.