Logbuch

Die MACHT DER WORTE.

Gelungene Formulierungen können geiler sein als erotische Bilder. Wenn ich mal ganz ehrlich sein soll. Beweis gefällig? Ich lese zum neuesten Stand der kapitalistischen Welt: Man sei allenthalben fasziniert von der Hochzeit zwischen Wall Street und Silicon Valley. So was wie Goldman Sachs plus Google. Im Englischen aber noch steiler: „the inflight marriage of Wall Street and Silicon Valley in the cockpit of globalization“; schreibt Jackson Lears in einer Rezension. Hammer. Ich sehe die Szene in meinem KOPFKINO und werde sie nicht mehr los. Dazu das feiste Grinsen von Elon Irgendwas, der einer Investmentbankerin an die Hüfte fasst... Die Macht der Worte kommt von der Macht der Bilder.

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Korrektur durch Herrn Innacker: Marion Horn ist jetzt bei CNC, also Christoph Walther, nicht bei ihm. Ich bedaure den Irrtum und bitte um Nachsicht.

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CHATHAM HOUSE RULE.

Teilnehmer einer Runde unter der Chatham Haus Regel dürfen Gesprächsinhalte zwar als ihr Wissen zu erkennen geben, ohne aber die Quelle oder den Quellenkontext zu offenbaren. Auch: „unter Drei.“ Anzunehmen, das könnte in Internetforen wie CLUBHOUSE gelten, ist naiv. Als STREET DOG der PR sage ich zudem: Es gilt auch nicht gegenüber allen (!) Journalisten, jedenfalls dann nicht, wenn diese, unter dem ideologischen Vorbehalt der HALTUNG, die Informationen gegen ihre Gegner verwenden können. „Wirkliche Geheimnisse“, hat ein alter Boss mir mal gesagt, „erzähle ich nicht mal mir selbst.“

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QUELLENSCHUTZ.

Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.

Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.