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Gute Vorsätze?

Ich höre vom Abnehmen, von weniger Alkohol, davon, das Rauchen einzustellen, sich lästiger Aufgaben rechtzeitig anzunehmen. Neues Jahr, lauter bessere Menschen am Start. Bei mir noch Kater. FLUCH DER BÖSEN TAT. Gestern noch hatte ich mich über das Halbwissen eines Freundes erhoben, noch bevor die Sonne unterging, fiel mir dieser Hochmut wie ein Stein auf die Füße. Mal abgesehen davon, dass Hochmut immer ein Fehler ist, ich weiß jetzt, dass ich schlicht vergessen hatte, was ich mal wusste. Peinlich. Um es kurz zu machen: Wir reden bei der Frage, was man „wollen sollte“ über GIOVANNI PICO DELLA MIRANDOLA, spätes 15. Jahrhundert. Jung verstorben (dazu unten mehr) hat er nicht viele Schriften hinterlassen, aber das Vorwort einer geplanten großen DISPUTATION wirkt bis heute nach. ÜBER DIE WÜRDE DES MENSCHEN. Dort steht der Spruch, den ich gestern suchte. Der Florentiner hat sich wohl als erster Philosoph mit der Würde des Menschen beschäftigt und diese auf die Willensfreiheit gestellt: „quando possumus si volumus“ WEIL WIR KÖNNEN, WENN WIR WOLLEN. Das ist älter als die ganzen Weimarer Klugschwätzer ( nicht in dem TATORT von gestern, Goethe/Schiller/Kant/Hegel usw.). Unsere Würde besteht darin, dass wir könnten, wenn wir nur wollten; also sollen wir wollen. Na ja. Nah am Wortgeklingel. Aber der Zentralbegriff des Grundgesetzes, unserer Verfassung. Ein „unbestimmter Rechtsbegriff“ als Fundament des Öffentlichen Rechts. Auch schräg, oder? Der wunderbare Philosoph aus dem blühenden Norditalien wurde früh dahingerafft; es gab Gerüchte, er sei vergiftet worden. Ein halbes Jahrtausend später hat man in seinen Gebeinen noch hohe Konzentrationen von Arsen gefunden. Vergiftet von einem Freund. Weil der wollte, konnte er; offensichtlich gilt das Motto auch im Bösen. Sagt also gar nichts. Pfff, Luft raus. Man nehme Acetylsalicylsäure, Paracetamol und Koffein, das Wundermittel gegen Kater.

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HALBWISSEN.

Wenn man keine Ahnung hat, aber doch klug sein möchte. Als schlau erscheinen. Ich lese auf einer Weihnachtskarte folgenden Spruch: „Ich kann, weil ich will, was ich muss.“ (Kant). Hmmm. Das ist ganz eindeutig nicht von Kant, das steht nicht bei Kant, es ist nicht mal von Schiller, dem Sentenzenkönig aus Weimar. Allenfalls: ICH KANN, WEIL ICH SOLL. Darin liegt aber zweierlei, ein Urzustand und der danach, nach der Überwindung. HEGEL schreibt irgendwo von der „Schranke“, die darin liege. Genau. Es kostet Überwindung. Ich war nie sportlich, aber ich höre, dort spricht man von einem „inneren Schweinehund.“ Den soll man überwinden sollen können. Das gefällt mir. Nicht weil moralisch, sondern weil vernünftig. Weil, sich zu was zwingen, das kann ein moralischer Impuls sein. Paaah. Oder ein Ausdruck von VERNUNFT. Und Vernunft „muss“ man nicht, Vernunft „kann“ man. Das, lieber Weihnachtskartenschreiber, meint VERNUNFTBEGABT. Da gibt es dann größere Begabungen und kleinere. Trotzdem Dank für die Karte. War ja nett gemeint. Aber, wenn man doof ist, gibt man einen aus; man hält aber keine Vorträge. Zwei Kommafehler waren auch noch drin. Das muss im NEUEN JAHR besser werden, lieber J. E. aus G. 

Mal so unter Freunden gesagt.

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Auf Netflix kommt jetzt eine Serie mit Dialogen in Latein, sagt gerade SWR 3, den ich in der Sauna höre (nur dort). Der Moderator wünscht in der Abmoderation EIN FROHES NEUES und kann es auch, verkündet er stolz, in Latein: „anus novus.“ Na dann.

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QUELLENSCHUTZ.

Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.

Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.