Logbuch
WER IST IN ECHT JOURNALIST?
Der liberale Rechtsstaat billigt Journalisten ein „Zeugnisverweigerungsrecht“ zu; ein großes Privileg. Sie können QUELLENSCHUTZ mit Informanten vereinbaren. Wie Priester und andere Berufsgeheimnisträger. Wer aber ist ein wirklicher Journalist?
Der Beruf hat keinen geregelten Zugang; so fängt es mal an. Jeder Clown kann sich publizistisch beschäftigen lassen. Die Quote von Karriere-Chaoten ist hoch. Was nicht gegen die Edelfedern sprechen muss. Ganz im Gegenteil. Viele Genies, wenige Trottel. Das Salz der Erde. Mein Ernst.
Früher gab es offizielle JOURNALISTEN-AUSWEISE, die sehr begehrt waren, weil sie einen ganzen Reigen von Rabatten ermöglichten. Natürlich eine milde Form der Korruption. Der Missbrauch stand in der Tür: obskure Anbieter von solchen Ausweisen schossen ins Feld. Jeder Trottel konnte sich einen PRESSEAUSWEIS kaufen. Kein verlässliches Kriterium mehr.
Die PR suchte sich, übrigens seit ihrer Geburtsstunde, als Presse zu tarnen. Damit kamen nicht nur eitle Scharlatane zum Zuge, sondern auch veritable Gegner, jedenfalls Gegenspieler, von braven Pressesprechern bis hin zu üblen Propagandisten. In der PR war der Missbrauch der Pressefreiheit ja schon strukturell angelegt, obwohl auf der Visitenkarte „Journalist“ stand.
Dann entließen die Verleger anständig bezahlte Redakteure in die prekäre Scheinselbständigkeit, in der sie Presse und PR und Werbung machen mussten, Firmen gründeten oder Stütze aufstockten, um zu überleben. Selbst Günter Jauch will als Journalist gelten. Und der unerträgliche Tilo Jung&Doof. Stehen auch all denen die Privilegien des Journalismus für all ihre Auftragsarbeiten zu?
Schließlich die digitale Revolution. Damit fielen alle Grenzen. Deregulierung. Ist der Blogger ein Journalist? Wann und wann nicht? Ich selbst betreibe einen Blog, der inzwischen aus täglichem Erscheinen mehr als eintausend Glossen aufweist. Gelegentlich auch unter der Streiflichtqualität, aber immer unabhängiger Meinungsjournalismus. Das ist nicht wenig, 1000 Stücke. Und ein Periodicum. Mit Impressum. Reicht das? Macht mich das zum Journalisten?
Das Presserecht bedarf dringend der Aktualisierung; da müssen der Gesetzgeber und die Gerichte ran. Ja, Richterrecht. Von den beiden Journalistenverbänden ist da nichts Substanzielles zu erwarten; das sind immer und ÜBERALL (pun intended) die Trottel der Branche in der traurigen Rolle der Vereinsmeierei. Es braucht mehr Richterrecht!
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DIKTATÜRCHEN.
Eine Grünen-Politikerin aus Thüringen räumt gerade ein, dass es im Osten noch immer Freunde der DIKTATUR gebe. Das stimmt. Wie es im Westen gestimmt hat. So wie es Kriegsgewinnler gibt, hat auch die Herrschaft des Bösen ihre kleinen Nutznießer.
Die Herrschaft der Nazis hat tausende von Namenlosen in eine Uniform gesteckt und ihnen den Terror über ihre Nachbarn erlaubt. In vielen Abstufungen kam der Pöbel an die Macht. Natürlich gab es also Nutznießer der DIKTATUR, nicht nur unter den schwarzen Hemden und den braunen. Der Antisemitismus etwa kannte viele Nutznießer, im Großen wie im Kleinen. Man raubte die Wohnungen seiner jüdischen Nachbarn aus, nachdem die abgeholt worden waren (welch eine Verharmlosung).
Vergleiche sind falsch, zumal historische. Mir liegt nichts daran, meine Landsleute im Osten zu diskreditieren. Aber auch die DDR war ein Unrechtsstaat. Ich habe einen Jugendfreund, der dazu wirklich Aufschlussreiches publiziert. Man lese Peter Wensierski. Und im Innenleben des Unrechts gab es auf vielen Stufen die Nutznießer dessen. Der Begriff des Blockwarts fällt mir dazu ein, ohne dass ich darunter habe leben müssen.
In den großen DIKTATUREN gibt es die Binnenräume der kleinen, in denen die Helfershelfer der großen Herrschaft zu einer kleinen kommen. In meiner Jugend waren das die Alten Kameraden, die der jungen Demokratie auf die Beine helfen sollten. „Unter Adolf hätte es das nicht gegeben!“ Diesen Satz habe ich oft gehört.
Es gibt eine ähnliche NOSTALGIE zu den DDR-Zeiten im Osten. Zumal nach dem ruppigen Schleifen durch den Westen.
In den Diktaturen gedeihen Diktatürchen, denen mit dem Fall des großen Unrechts die kleinen Unrechtsvorteile entzogen sind. Die Kriegsgewinnler fürchten deshalb nichts mehr, als dass der Frieden ausbricht.
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QUELLENSCHUTZ.
An der Pressekammer des Berliner Landgerichts scheiden sich gelegentlich die Geister. Das ist ja der Sinn der Sache. Rechtsprechung heißt Richtungen vorgeben wollen. So sieht die FAZ gerade den Untergang der freien Presse besiegelt; kleiner hat sie es nicht.
Es geht um die schmutzige Wäsche, die der Springer Verlag mit seinen Boulevard-Chefs in der Öffentlichkeit wäscht. Jüngst übt ein hochgezogener Kriegsreporter namens JR dafür Rache, dass Gegenstand der Berichterstattung, der Schmuddel der Welt, und Innenverhältnisse der Redaktion, der Schmuddel bei BILD, sich in nichts nachstanden, und er gehen musste. Für meine Begriffe war es nicht nur „sex on demand“, sondern auch angebotsorientiert „sex on sale“, was ich da so im Borchardt beobachtet habe. Aber da will ich nicht rein; ich habe das MILIEU jedenfalls gesehen und hatte keinen Bedarf an Nähe.
Zur Sache: Ist ein Verleger, dem man unaufgefordert eine interne Korrespondenz übergibt, um seinen früheren Arbeitgeber zu diskreditieren, verpflichtet, diesem Verrat mittels QUELLENSCHUTZ zu decken? Oder darf er das Material vernichten und den Verleumdeten über den Vorgang informieren? Zumal, wenn es sich um ein Blatt wie die BERLINER ZEITUNG handelt und eine Figur wie deren Verleger HF (die Richter gehen recht weit in der Distanz zu dieser Person; er sei, so sagen sie explizit, ein Geschäftemacher).
Das Gericht fragt, ist QUELLENSCHUTZ vereinbart worden? Also ist so etwas ausdrücklich und beidseitig zu vereinbaren. Der Deutsche Presserat, eine PR-Gesellschaft zum White-Washing von Verlegern, hat den Schuss wieder nicht gehört und widerspricht. Was die FAZ treibt, sich dem anzuschließen, verstehe ich auch nach wiederholter Lektüre des Artikels nicht.
Denn eine Denunziation mittels Vertrauensbruch ist ja nicht dadurch aus der Welt, dass der so bösgläubig gemachte Journalist den ihm zugespielten Schmuddel nicht druckt; der Verrat ist damit in der Welt und wirkt auch ex negativo. Man wird instrumentalisiert. Das soll ein Naturrecht des Denunzianten sein? Das leuchtet mir nicht ein. Logische Folge: QUELLENSCHUTZ bedarf der Vereinbarung.
Wie schützt man sich gegen die Instrumentalisierung durch Informanten? Ich habe kürzlich einen Umschlag mit unaufgefordert zugesandtem Material ungeöffnet einem Anwalt übergeben. Maßgabe: Versiegeln, ein Jahr liegen lassen, dann ohne Einsicht vernichten. Hat keine 500€ gekostet, kann sich also jeder leisten. Niemanden werde ich darüber informieren. Hier liegt das eigentlich Unappetitliche des vor Gericht siegreichen Berliner Verlegers. Auch so MILIEU, ein anderes als das der BILD, aber definitiv ein MILIEU.
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RELEGATION.
Höhere Bildungseinrichtungen haben sich früher das Recht vorbehalten, Studenten wie Dozenten bei unehrenhaftem Verhalten zu sperren. Die „relegatio cum infamia“ war natürlich immer umstritten, weil ihr Missbrauch zu politischen Zwecken naheliegt. Relegation atmet einen autoritären Geist.
An der Freien Universität zu Berlin (FU) soll einem Studenten jüdischen Glaubens Gewalt angetan worden sein, von einem Kommilitonen, dem antisemitische Motive für den Übergriff nachgesagt werden können. Der gehört relegiert, finden auch liberale Charaktere; und andere Stimmen seines Milieus widersprechen. Vor der Mensa sammelten sich gestern 85 Demonstranten, die, ich war Zeuge, Parolen riefen, die sich auf den aktuellen Konflikt zwischen der Armee Israels und der islamistischen HAMAS beziehen, die diesen aktuellen Konflikt durch ein unvorstellbar grausames Pogrom an Juden ausgelöst hat.
Die kundgebenden Kommilitonen in Berlin Dahlem riefen „Free Palestine“. Dazu hätte ich ein ganzes Dutzend an Nachfragen. Denn ich höre auch: „From the river to the sea“, was der Code of Conduct nicht mehr deckt. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Es geht bei der Relegation akademisch um die Garantie des universitären Raumes als gewaltfrei. Hier ist Meinungsfreiheit in einem geradezu exzessiven Maße sicherzustellen. Hier darf prinzipiell alles gedacht und gesagt werden. Wer die Nase seines Kontrahenten deshalb brechen will, gehört hier nicht hin. Wohl auch nicht, wer zum Völkermord anstiften will.
Nun geraten Universitätsleitungen von Harvard bis Dahlem in den Sog politischer Debatten, ab wann eine MEINUNG etwas anderes ist als der Ausdruck einer individuellen Ansicht, nämlich der politisch gemeinte Aufruf zu Gewalt, etwa mit antisemitischen Zielen. Es zeigen sich Präsident:innen als politische Tölpel. Ich bin trotzdem sehr zögerlich bei der normativen Sanktionierung von dieser oder jener Ansicht als „keine Meinung, sondern…“, jedenfalls akademisch und auf dem Campus. Das ist das eine. Das andere ist, dass die übelste Propaganda ihre Gewaltaufrufe gerade als freie Meinung zu tarnen weiß: „Man wird ja noch sagen dürfen…“.
Der akademische Freiraum für jedwede Meinung schließt nicht deren Recht ein, unwidersprochen zu bleiben. Im Gegenteil, hier darf und muss alles in Frage gestellt werden. Man erkennt Propaganda am rigorosen Anspruch, sich nicht rechtfertigen zu wollen. Das ist der ALMA MATER, der weisen Mutter namens Wissenschaft, aber fremd. Hier gilt uneingeschränkt das Lob des Zweifels.
Ob die „walk ins“ meiner Studentenzeit rechtens waren und die „Besetzung“ eines Dekanats, dazu habe ich heute eine andere Meinung als damals. Wo ich seinerzeit (wahrscheinlich aus Feigheit) nicht zu den Aktiven der passiven Gewalt gehörte, aber als Zuschauer doch nicht frei von klammheimlicher Freude war. Aber körperliche Gewalt unter Kommilitonen, da ging gar nicht und geht nicht. Also sage ich: droht dem Delinquenten die Relegation für den Fall der Wiederholung an. So hätte er Gelegenheit klüger zu werden.